Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Haßloch: Gegner des Schiltchen-Projekts schalten Behörden ein

Vier Mehrfamilienhäuser sind auf dem Platz geplant. Die Gegner halten die Bebauung für zu massiv.
Vier Mehrfamilienhäuser sind auf dem Platz geplant. Die Gegner halten die Bebauung für zu massiv. Grafik: Frei/Frick

Gegen die Bebauung des „Schiltchens“ mit vier Mehrfamilienhäusern haben Gegner des Projekts am Mittwoch vor dem Rathaus protestiert. Der Verein „Schiltchen Haßloch“ meint, dass die Baugenehmigung der Kreisverwaltung nicht rechtmäßig ist. Mit einer Fachaufsichtsbeschwerde hat sich der Verein an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier gewandt.

Als „Schiltchenbürgerstreich“ bezeichnete Hartmut Rosenberger, Vorsitzender des Vereins, dass seit 27. November eine Baugenehmigung vorliegt. Jahrelang sei über die Gestaltung und Nutzung des Areals diskutiert worden. Als Frick Bau (Haßloch) im März im Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss (BVE) vier Varianten zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorstellte, sei von einer „informellen Abstimmung vor Einreichung des Bauantrags“ gesprochen worden. Der BVE habe das Vorhaben als „diskussionswürdig“ beurteilt, insbesondere wegen der geplanten Überbauung von 535 Quadratmetern. Eine Bebauung nach Paragraph 34 Baugesetzbuch sollte geprüft werden. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Der BVE entschied, dass die Planung auf Grundlage von Variante 2 fortgeführt und der Bau einer Tiefgarage geprüft werden solle. Frick solle in weiteren Planungen die Höhen des Baukörpers reduzieren. Im April hatte der BVE mit Mehrheitsbeschluss das gemeindliche Einvernehmen für das mittlerweile vorgelegte Bebauungskonzept mit reduzierten Trauf- und Firsthöhen sowie der Tiefgarage beschlossen. Mitte Juli wurde der Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten und Tiefgarage gestellt, später wurden Bauplanänderungen mit 12 Wohneinheiten eingereicht. Der Bauantrag sei nicht wieder im BVE behandelt worden. „Nach der Kommunalwahl wäre es zu riskant gewesen: Der geänderte Bauantrag hätte aufgrund der neuen Mehrheitsverhältnisse keine Zustimmung mehr gefunden“, so die Vermutung von Rosenberger.

Forderung: Baugenehmigung aussetzen

Vertreten durch einen Anwalt, sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der SGD Süd und der Kreisverwaltung eingereicht worden. Diese seien bei der Genehmigung des Bauantrags nicht berücksichtigt worden. Jetzt, am 11. Dezember, habe sich der Verein über seinen Anwalt mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an die übergeordnete Behörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier gewandt. Bis zur abschließenden Klärung der Rechtslage solle die Baugenehmigung ausgesetzt werden, so die Ansicht des Vereins. Im Schreiben an die ADD wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben baurechtlich unzulässig sei und die Kreisverwaltung mit Erteilung der Baugenehmigung rechtswidrig gehandelt habe. Insbesondere mit Blick auf die Grundfläche, die überbaut werden soll, füge sich das Bauvorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Baugesuch sei – nachdem der BVE seinen Beschluss gefasst habe und der Bauantrag eingereicht worden sei – um 20 Prozent gewachsen. Wäre der BVE ordnungsgemäß beteiligt worden, hätte das Gremium festgestellt, dass sich das Bauvorhaben nicht nach Paragraph 34 BauGB in die Umgebung einfügt, heißt es weiter.

„Trickreiche Machenschaften“

Als „trickreiche Machenschaften“ bewertet Rosenberger, dass das Schiltchen durch die „Insellage“, so die Aussage der Kreisverwaltung, keine direkten und somit klagebefugten Nachbarn habe. Es dränge sich der Verdacht auf, dass Gemeinde und Kreis deshalb vorsätzlich die Vorgaben des Paragraphen 34 übertreten würden.

Ein Eilantrag der HLL, das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von Wohnungen im Schiltchen zurückzuziehen, schaffte es nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderats. Das hätten mindestens zwei Drittel der Ratsmitglieder befürworten müssen. Zwar stimmten 20 Ratsmitglieder dafür, den Antrag zu behandeln, doch das waren nicht genug.

HLL-Eilantrag nicht auf Tagesordnung

Ein Eilantrag der HLL, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauprojekt Schiltchen zurückzuziehen, schaffte es nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderats am Mittwochabend. Das hätten mindestens zwei Drittel der Ratsmitglieder befürworten müssen. Zwar stimmten 20 Anwesende dafür, den Antrag zu behandeln, doch das waren nicht genug.ann

Protest des Vereins „Schiltchen“ am Mittwoch vor dem Rathaus.
Protest des Vereins »Schiltchen« am Mittwoch vor dem Rathaus. Foto: Mehn
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