Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Geständnis im Mußbacher Totschlagsprozess

Nach längerer Pause ging es im Prozess weiter.
Nach längerer Pause ging es im Prozess weiter.

Durch heftige Schläge auf den Kopf hat ein 69-jähriger Mußbacher seine 50-jährige Nachbarin getötet – dies gab der Mann am Montag vor dem Landgericht Frankenthal zu, wo er wegen Totschlags angeklagt ist. Zugleich machte er zu seiner Entlastung geltend, er habe zum Tatzeitpunkt unter der Einwirkung starker Schmerztabletten gestanden und sei vom Opfer vor der Tat beleidigt worden.

Die Verteidigerin Barbara Lang (Saarbrücken) liest die Erklärung des Angeklagten vor. Zu Papier gebracht hat sie der zweite Verteidiger Ralf Wassermeyer – nicht anwesend im Gerichtssaal, weil die Anreise aus Lübeck wegen vierstündiger Zugverspätung misslang. In Lübeck war der Angeklagte im März verhaftet worden, er war nach der Tat dorthin zu Freunden gefahren. Der Angeklagte ist, wie bislang immer, fast regungslos und schweigend.

In der Nacht zum 19. Februar habe der Angeklagte nicht schlafen können, wegen starker Schmerzen in der Hüfte und sehr starker Kopfschmerzen, „sodass er vier Schmerztabletten eingenommen hatte“, heißt es in der Erklärung. Eine weitere Tablette sei am Morgen hinzugekommen. Auch, um sich abzulenken, sei der 69-Jährige in den Keller gegangen und habe dort eine Metallstange zerkleinert.

Beherrschung verloren

Im Keller hielt sich auch das Opfer auf. Die 50-Jährige habe den Mann, der öfter Hausmeisterdienste verrichtete, aufgefordert, endlich eine kaputte Glühbirne auszuwechseln. Er habe geantwortet, das könne sie auch selbst tun. Darauf habe die Frau begonnen, ihn wüst zu beschimpfen. „Letztlich schlug sie dem Angeklagten mit erheblicher Wucht einen harten Gegenstand auf der Kopf“, liest die Verteidigerin Lang.

Nun habe der Angeklagte, „der ja noch immer unter starken Schmerzen litt“, die Beherrschung verloren, mit den Metallstücken, die er von der Zerkleinerung der Metallstange noch in der Hand hielt, auf das Opfer eingeschlagen. „Wie im Rausch schlug der Angeklagte nun noch mehrfach mit den Metallstücken auf das Opfer ein, bevor er wieder zu sich kam und sah, was er angerichtet hatte“, liest die Verteidigern.

Mit 9000 Euro geflohen

Fassungslos sei er aus dem Keller gelaufen, „er zitterte am ganzen Körper und war nicht fähig, klare Gedanken zu fassen.“ Er habe das Haus verlassen, sei ziellos mit dem Fahrrad umher gefahren, nach zwei Stunde zurückgekehrt und habe versucht, im Keller das Blut aufzuwischen. „Als er das blutige Wasser in seiner Toilette entsorgte, muss er sich übergeben“, liest die Verteidigerin. Blutspuren zu seiner Wohnung, die er nicht völlig beseitigen konnte, führten die Polizei auf die Spur des Angeklagten, so ist aus informierten Kreisen, jedoch nicht offiziell zu hören. Letztlich habe sich der 69-Jährige noch entschlossen, die Leiche von einem Kellerraum in einen anderen zu verbringen.

Am folgenden Tag habe er 9000 Euro Ersparnisse eingepackt, „ohne dass er allerdings eine Flucht konkret geplant hatte“, so die Erklärung, sei Richtung Lübeck zu Freunden gefahren, habe in Herxheim noch „Mohrenköpfe“ eingekauft.

Zum ersten Mal im Gerichtssaal

„Der Angeklagte selbst versteht nicht, wie es zu seinem Gewaltausbruch kommen konnte“, liest Verteidigerin Lang. „Er ist in seinem gesamten Leben nie gewalttätig gewesen, sondern hat sich stets um Hilfsbereitschaft anderen gegenüber bemüht.“ Der Angeklagte bereue seine Tat „zutiefst, zumal er weiß, dass er nicht nur das Opfer getötet hat, sondern auch deren Angehörigen großes Leid zugefügt hat.“

Als Nebenkläger, vertreten vom Neustadter Anwalt Matthias Schwab, sitzt der Vater der getöteten Frau zum ersten Mal im Gerichtssaal. Die Angaben des Angeklagten über Schmerzen, Tabletten und Schimpftiraden des Opfers vor der Tat sollen den Totschlag in milderem Licht erscheinen lassen. Alle Register zieht der letzte Satz der Erklärung: „Der Angeklagte weiß, dass seine Tat nicht entschuldbar ist, hofft jedoch, eines Tages Verzeihung zu erlangen, und sei es in einer höheren Instanz, die nicht weltlich ist.“ Ob der Satz das Landgericht milde stimmt, bleibt abzuwarten.

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