Neustadt
Gesetz verlangt hauptamtlichen Feuerwehrchef: Was bedeutet das für Neustadt?
Nun ist es beschlossene Sache: Die Stellen der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure (BKI) von kreisfreien Städten und Landkreisen müssen in Rheinland-Pfalz künftig hauptamtlich besetzt werden. Das hat der Landtag am Donnerstag mit dem geänderten Brand- und Katastrophenschutzgesetz festgesetzt. Die gesetzlichen Anpassungen, zu denen unter anderem die Einrichtung eines Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz sowie eines Voralarms zählen, sollen „größere Klarheit schaffen über Aufgaben und Zuständigkeiten“ im Katastrophenfall, erklärte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) in der Sitzung. Die Gesetzesänderungen sind eine Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021, bei der ein ehrenamtlicher BKI allein die technische Einsatzleitung innehatte.
In sechs von acht kreisfreien Städten in der Pfalz ist der Feuerwehrchef bereits hauptamtlich tätig, nur in Zweibrücken und Neustadt nicht. Der ehrenamtliche Neustadter BKI Stefan Klein ist im November 2023 für weitere zehn Jahre ins Amt gewählt worden und sieht die neue Vorgabe zu den BKI kritisch. „Ich war sieben Wochen im Ahrtal“, sagt Klein. Professionalität habe er damals vom Land vermisst. „Wir können nicht sagen, dass hauptamtliche Kräfte professioneller arbeiten als ehrenamtliche.“ Nicht ein sechsmonatiger Lehrgang sei für den Erfolg eines BKI entscheidend, sondern vor allem personelle Unterstützung in der Verwaltung und Rückendeckung aus der eigenen Truppe. Das klappe in Neustadt gut. Das Ehrenamt sei für ihn „Herzenssache“: „Ich tue alles für die Feuerwehr.“
OB will Ausnahmeregel
Das sieht auch Marc Weigel (FWG) so. Klein setze sich „über die Maßen für die Feuerwehr ein“ und zeige „außerordentliches Engagement“, lobt der Oberbürgermeister und betont, dass er auch weiter mit ihm arbeiten wolle. „Ich finde, wir fahren mit dieser Konstellation in Neustadt gut.“ An Landesgesetzen kommt Weigel aber auch als „oberster Feuerwehrmann“ nicht vorbei. Er wolle „sehen, was ich mit dem Land für Neustadt vereinbaren kann“. Telefonate dazu seien bereits terminiert. Es sei „nicht im Interesse des Landes“, ehrenamtliche Arbeit durch den Einsatz hauptamtlicher Kräfte zu entwerten, sondern das Zusammenspiel zu optimieren. Nach seinem Eindruck ist im Gesetzestext nicht klar geregelt, wie mit im Amt befindlichen, ehrenamtlichen BKIs verfahren werden soll. Er strebe eine Ausnahmeregelung für Neustadt an. Fest steht aber: „Stefan Klein wir der letzte ehrenamtliche BKI bei uns sein.“
Trotzdem will Weigel erreichen, dass Kleins Amtszeit nicht nach der gesetzlich festgelegten Übergangsfrist Mitte 2028 endet. Es brauche Zeit, um eine jüngere Person aus dem Kreise der Neustadter Wehrleute für die Position aufzubauen. „Es braucht jemanden, der ehrenamtliches Engagement wertschätzt und sieht, wie bedeutend eine große, einsatzbereite Gruppe Ehrenamtlicher ist. Diesen Wert will ich nicht gefährden.“ Zudem verweist Weigel auf den steigenden Ausbildungsbedarf durch die neue Gesetzgebung. „Die Kapazitäten sind nicht da“, daher sei mit Wartezeiten zu rechnen, bis Kräfte die erforderlichen Qualifikationen erwerben können. Man wolle mehrere Leute aus den eigenen Reihen aufbauen, brauche dafür aber mindestens bis 2030/31 Zeit, meint Klein. Das Land wolle die Neuerung „ohne Not“ bis 2028 durchdrücken. Die Wehrleute hätten „Angst, dass etwas kaputtgeht“ oder sehr junge Leute zu früh in die Verantwortung genommen werden.
Finanzierungsfragen offen
Die Anforderungen an Kommunen und Feuerwehr in Sachen Katastrophenschutz wachsen, beispielsweise in den Bereichen Personaltechnik und Ausrüstung sowie einheitliche Kommunikationssysteme. Weigel kritisiert, dass Mehraufwand auf die Kommunen übertragen, aber nicht hinreichend gegenfinanziert würde. „Da geht es am Ende um zweistellige Millionenbeträge.“ Was das Land bis 2027 an Mitteln in Aussicht stelle, sei nicht auskömmlich. „Die Kommunen sollen ein Viertel der Ausgaben stemmen, bekommen aber nur ein Siebtel der Einnahmen. Das ist objektiv nicht machbar.“