Neustadt Geplantes Haus zu groß

Ein Investor aus Neustadt möchte an der Ecke Habergartenstraße und Habergartenweg in Deidesheim ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dach errichten. Eine entsprechende Bauvoranfrage hatte die Bauabteilung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abgelehnt.
Der Kreisrechtsausschuss hat in der vergangenen Woche den Widerspruch des Investors gegen diese Ablehnung zurückgewiesen. Für das Gebiet gibt es nach Angaben von Dorothee Wersch, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, keinen Bebauungsplan. Deshalb ist der entscheidende Punkt dafür, ob eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag genehmigt wird, die Frage, ob sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt. Das sei bei dem Mehrfamilienhaus, das der Investor in Deidesheim errichten möchte, eindeutig nicht der Fall, so Wersch. In der Umgebung stünden überwiegend zweistöckige Gebäude, einige mit ausgebauten Dachgeschoss. Das geplante Mehrfamilienhaus sei weitaus größer, wirke wie ein „großer Klotz“ und passe nicht zur Umgebung. Der Investor verwies darauf, dass im angrenzenden Baugebiet Buhl’scher Park mehrere Mehrfamilienhäuser errichtet worden seien. Das sei nicht zu vergleichen, so der Kreisrechtsausschuss. Im Baugebiet Buhl’scher Park sei die Bebauung aufgelockert. So seien dort vor den Gebäuden Vorgärten. Das an der Ecke Habergartenstraße und Habergartenweg geplante Gebäude solle dagegen bis an die Straße gebaut werden. Der Investor hat die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zu klagen. (ann)