Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Geothermie: Stadt will früher eigenes Aufsuchungsrecht

Ventilatoren auf dem Geothermiekraftwerk in Landau.
Ventilatoren auf dem Geothermiekraftwerk in Landau.

Erdwärme, um klimaneutral heizen zu können, beschäftigt viele Kommunen. Neustadt ist dabei abhängig von einem privaten Unternehmen. Speyer kann einen anderen Weg gehen. Damit mehr Kommunen wieder diese Chance haben, soll bei Bund und Land Druck gemacht werden.

Ohne Erdwärme wird es in Neustadt voraussichtlich nicht klappen, wenn bundesweit spätestens bis zum Jahr 2045 CO2-frei geheizt werden muss. Das Thema beschäftigt die Stadtpolitik – und natürlich auch die Stadtwerke. So viel Beinfreiheit wie die eine oder andere Kommune beziehungsweise der eine oder andere kommunale Versorger in der Nachbarschaft haben sie dabei aber nicht. Denn die Erlaubnis, Erdwärmepotenziale ausmachen zu dürfen, hat derzeit mit der südpfälzischen Vulcan GmbH ein privates Unternehmen.

Geregelt ist dieses sogenannte Aufsuchungsrecht im Bundesberggesetz. Dort steht, dass dieses Recht, ebenso wie das sich bei Bedarf anschließende Förderrecht, vom Staat genehmigt werden muss. Beim Aufsuchungsrecht wird die Erlaubnis für fünf Jahre erteilt, mögliche Konkurrenz – auch eine kommunale – ist in dieser Zeit ausgeschlossen. Zudem kann die Erlaubnis mehrfach verlängert werden, und der Rechteinhaber kann sie an einen Dritten verkaufen.

Früher kein Thema

An diese Rechte zu kommen, dazu hatte Neustadt in den vergangenen 20 Jahren nach Einschätzung der Stadtverwaltung keine Chance gehabt. In etwa so lange sind die Vorgänger der Vulcan GmbH und heute Vulcan selbst in der Region aktiv. Das Unternehmen verfügt aktuell über eine Aufsuchungsfläche von über 1400 Quadratkilometern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Neustadt geht davon aus, dass die Aufsuchungsrechte bis mindestens 2030 bei Vulcan bleiben und eigene Geothermie-Projekte damit blockiert wären. Das betrifft im Übrigen nicht nur Tiefe Geothermie, sondern Erdwärme insgesamt. Bislang gibt es nur eine Ausnahme: Auf dem eigenen Grundstück darf der Besitzer oberflächennah Erdwärme fördern und diese selbst nutzen.

Stadtrat dafür

Um bessere eigene Perspektiven zu haben, will sich die Verwaltung nun bei Bund und Land sowie den kommunalen Spitzenverbänden, Beispiel Städtetag, dafür einsetzen, dass das Bergrecht zugunsten der Kommunen geändert wird. Den Auftrag dafür hat der Stadtrat einhellig erteilt.

Wie Neustadt dürften es viele andere Kommunen sehen. Eine Ausnahme in der Region ist Speyer. Die Stadt beschäftigt sich seit gut zwei Jahrzehnten mit dem Thema Erdwärme, Aufsuchungsrecht inklusive. Ein Konsortium aus zwei Firmen war bei der Suche sogar im Feld „Römerberg“ auf Erdöl gestoßen. Zusammen mit den Stadtwerken Schifferstadt haben die Werke Speyer eine Aufsuchungserlaubnis für das 150 Quadratkilometer große Feld „Rhein-Pfalz“ beantragt und erhalten. Es umfasst Gebiete beider Städte sowie des Landkreises Rhein-Pfalz bis zum angrenzenden Landkreis Bad Dürkheim.

In Speyer eigene GmbH

Zudem haben beide Stadtwerke eine Tochterfirma gegründet: die Geopfalz Verwaltungs GmbH. Sie soll sich auch um ein Geothermiekraftwerk kümmern. Ob es zusätzlich um Lithium geht, ist offen. Laut Stadtwerken Speyer ist die wissenschaftliche Grundlage dafür noch im Stadium von „Jugend forscht“.

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