Neustadt Gegen Sperrung: Gastronom gescheitert

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EDENKOBEN. Ein Gastronom ist mit einem Eilverfahren gegen die derzeitige Sperrung der Kreisstraße 6 im Edenkobener Tal von der Einfahrt Meyerhof bis Abfahrt Hilschweiher wegen Holzfällarbeiten des Forstamtes Haardt erfolglos geblieben.

Der Antragsteller betreibt die Waldgaststätte „Forsthaus Heldenstein“, teilt eine Sprecherin des Gerichts mit. Das Lokal ist sowohl über das Edenkobener Tal als auch über das Modenbachtal zu erreichen. Die Gaststätte ist mittwochs, samstags und sonntags jeweils von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Durch die Sperrung der K 6 im Edenkobener Tal vom 4. bis 29. Januar befürchtet der Antragsteller erhebliche finanzielle Einbußen. Wenigstens am Wochenende müsse deshalb die Zufahrt von Edenkoben aus zu seiner Gaststätte gewährleistet sein. Eine Vollsperrung der Straße ist laut dem Gastronomen für die Holzfällarbeiten nicht erforderlich. Den Eilantrag hat die dritte Kammer des Gerichts mit folgender Begründung abgelehnt: Die Waldgaststätte bleibe auch im Falle der Sperrung der K 6 im Edenkobener Tal an das öffentliche Straßennetz angeschlossen. Die Gaststätte verliere zwar ihren „direkten straßenmäßigen Anschluss“ von Edenkoben aus. Sie bleibe aber über die Landesstraßen 512 und 506 und die durch das Modenbachtal führende K 6 von Edenkoben aus erreichbar. Die Ausweichstrecke sei nur geringfügig länger als der gesperrte Abschnitt. Auch die Fahrt über die alternative Route dauere nur unwesentlich länger als die durch das Edenkobener Tal. Während der Sperrung werde von Edenkoben aus eine Umleitung zum „Forsthaus Heldenstein“ ausgewiesen. Ein Einbruch bei den Gästezahlen sei nicht zu erwarten, befand das Gericht. Dies gelte insbesondere auch deshalb, weil laut Antragsteller ein Großteil der Gäste aus Edenkoben komme, denen die Fahrroute durch das Modenbachtal bekannt und vertraut sein dürfte. (mik)

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