Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Gedealt oder für kranken Vater angebaut? Das Geheimnis der Cannabis-Plantage

Hat der Angeklagte 500 Gramm Cannabis verkauft oder wurde es ihm gestohlen?
Hat der Angeklagte 500 Gramm Cannabis verkauft oder wurde es ihm gestohlen?

Bei einem Neustadter fand die Polizei strafbare Mengen Cannabis. Der Angeklagte zeigte Einsicht. Eine bestimmte Facette der Anklage verbat er sich jedoch strikt.

Der Mann wird in Handschellen von zwei breitschultrigen Polizisten hereingeführt. Er trägt die Kleidung der Justizvollzugsanstalt Diez, in der meist Langzeithäftlinge einsitzen. Der Mann sei ein „MIT“, erläutert der Staatsanwalt später, ein Mehrfachintensivtäter: Einbruch, Betrug und solche Sachen. Im Prozess vor dem Neustadter Amtsgericht, in dem es um Cannabis geht, ist der Mann aus Diez Zeuge. Im Frühjahr 2025, so berichtet er, habe er vom Angeklagten, der nicht vorbestraft ist und nicht in U-Haft, 500 Gramm Cannabis gekauft, für drei Euro pro Gramm. Seine Mutter, sagt der Mann aus Diez, sei Mieterin in dem Haus, in dem der Angeklagte über einer Garage eine Plantage angelegt habe. „Er war sofort bereit, an mich zu verkaufen.“

Der Mann auf der Anklagebank, 42, Mechaniker mit fester Anstellung und 2400 Euro netto im Monat, wirkt zumindest zu Beginn des Prozesses „gut druff“. „Eigenkonsum?“, fragt der Richter. „Nein!“, antwortet der Angeklagte und lacht ein bisschen. Er bestreitet nicht, illegalerweise ein Kilo Cannabis besessen zu haben, etwa das Zwölffache der erlaubten Menge. Aber den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe damit Handel getrieben, weist er strikt von sich. „Es war für meinen krebskranken Vater“, erklärt der Angeklagte, „gegen die Schmerzen, Chemo hat er abgelehnt.“ Später, als es in Richtung Urteil geht und der Richter zum wiederholten Mal eine Erklärung verlangt für die Privatplantage, kommen dem Angeklagten auch ein paar Tränen. Sein Verteidiger Richard Radtke (Neustadt) springt ihm bei: Wenn sein Mandant sage, es sei für den kranken Vater gewesen, dann sei das glaubhaft, „und es ist schon ein Unterschied, ob ich so was aus altruistischen Gründen mache oder wegen Geld.“

Cannabis verkauft oder gestohlen?

Dass es am Ende so viel Cannabis wurde, eine regelrechte Plantage mit Zelten, Lampen, Kohlefilter und Abluftanlage gegen den penetranten Geruch – „das Zeug stinkt doch erbärmlich“, so der Richter – „das war eine Kurzschlussreaktion, so aus dem Bauch heraus“, erklärt der Angeklagte. Keineswegs habe er dem Zeugen aus Diez 500 Gramm Cannabis verkauft, vielmehr habe jener den Stoff vermutlich bei ihm gestohlen.

Der Umgang mit Cannabis wurde 2024 in einem eigenen Gesetz – Konsumcannabisgesetz, KcanG – akribisch neu geregelt: Wer darf unter welchen Umständen legal wie viel besitzen, wann ist Konsum verboten, was ist bei „Cannabis-Clubs“ (Anbauvereinigungen) zu beachten, die an ihre Mitglieder unter bestimmten Bedingungen Cannabis abgeben dürfen?

Strafverteidiger sagen: Es ist eine deutliche Liberalisierung. Medizinisches Cannabis ist über Apotheken per Rezept zu beziehen, so regelt es ein weiteres Gesetz. Der Staatsanwalt fragt den Angeklagten: „Warum haben Sie für Ihren Vater nicht Cannabis in der Apotheke auf Rezept besorgt?“ „Weil er Chemo ablehnte, hat er auch kein Cannabis auf Rezept bekommen“, lautet die Antwort.

Großer Aufwand für das Cannabis

Der Paragraf 34 des Konsumcannabisgesetzes regelt die Strafbarkeiten, wenn gegen Verbote verstoßen wurde. Bis zu fünf Jahren Haft drohen da. So hoch ins Regal werde das Neustadter Amtsgericht – der Vorsitzende Richter, eine Schöffin, ein Schöffe – nicht greifen, hatte der Angeklagte vorab von seinem Verteidiger gehört. Aber mit 15 Monaten, wenngleich ausgesetzt zur Bewährung, müsse er schon rechnen. Der Angeklagte vermittelt den Eindruck, er werde das auch akzeptieren. Zumal Polizeibeamte im Zeugenstand von 30 bis 40 Pflanzen berichten, die sie bei einer Hausdurchsuchung bei ihm fanden – und von einer sehr aufwendigen Ausstattung, auch davon, dass der Angeklagte mehrere hundert Gramm Cannabis sogar in einem Safe versteckt hatte. Aber dass er Handel getrieben habe – nein, das ist für den Mann aus Neustadt offenkundig eine Frage der Ehre, das will er sich nicht nachsagen lassen.

Der Staatsanwalt sieht das ein bisschen anders. Dass der Zeuge aus Diez gelogen haben könnte mit seiner Erzählung vom Cannabis-Kauf beim Angeklagten, das hält der Ankläger zwar für möglich. Aber unabhängig davon: „Der Angeklagte hatte mindestens die Absicht, Handel zu treiben, wozu sonst der ganze Aufwand und das viele Verpackungsmaterial, das bei ihm gefunden wurde?“ Ein Jahr auf Bewährung fordert der Ankläger, plus 1200 Euro Geldauflage. Der Verteidiger bleibt dabei: kein Handel. Er plädiert auf zehn Monate.

Das Gericht hat Zweifel

Kein Handel, „nur“ illegaler Besitz, sagt schließlich auch das Gericht im Urteil und verhängt ein Jahr Haft mit Bewährung plus Zahlung von 2400 Euro an die Neustadter „Tafel“. „Wir sind nicht überzeugt, dass Sie nicht gehandelt haben“, erläutert der Vorsitzende Richter. „Denn tatsächlich sehr stutzig gemacht haben uns die großen Mengen von Cannabis und der teure Aufwand, den Sie betrieben haben.“ Das spreche sehr für Handeltreiben.

Aber letztlich habe es doch ein paar Zweifel gegeben, ob nicht tatsächlich doch alles für den kranken Vater war. Künftig dürfe jetzt aber nichts mehr passieren, mahnt der Richter. „Es bleibt kaum was unentdeckt. Wenn ich zum Beispiel durch eine Straße gehe, in der eine illegale Plantage ist: Ich rieche das.“ Wenn man den Geruch einmal in der Nase gespürt habe – „das vergisst man nie.“ Der Angeklagte, sein Verteidiger und der Staatsanwalt erklären, auf Berufung zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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