Neustadt Gastronomie nur unter Auflagen

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Der Stadtrat Deidesheim hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit einigen Bauanträgen beschäftigt. Nicht alle wurden genehmigt. So auch nicht der vom Eigentümer des neu eröffneten Geschäfts am Marktplatz 3, der einen Antrag auf Sondernutzung des Außenbereichs vor seinem Geschäft gestellt hatte.

Dazu diskutierte der Stadtrat intensiv, ob dort ein Ladengeschäft oder ein Ausschank mit Gastronomie betrieben werden soll. Für letztgenannte Absicht seien andere Auflagen als für ein Ladengeschäft zu erfüllen. Außerdem müsse der Parkplatz vor dem Geschäft geopfert werden, wenn dort Blumentöpfe, Stehtische und Holzfass aufgestellt würden. Stadtbürgermeister Manfred Dörr (CDU) will möglichst bald das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, damit dieser seine Absichten konkretisieren kann. Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig eine Gefahrenabwehrverordnung für die Weinkerwe. Damit soll der Vollzugsdienst Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Prozent einziehen können. Wer gegen die Verordnung verstoße, könne mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro bestraft werden. Ohne Einwände hat der Stadtrat ein Aufstellungsverfahren des Teilregionalplans Windenergie zur Kenntnis genommen. Darin wurde der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten von 750 auf 1000 Meter erhöht. Gleichzeitig soll im Sinne der Gleichbehandlung der Abstand von Vorranggebieten für die Windenergienutzung zu Streusiedlungen, Einzelhäusern und Siedlungssplittern von 500 auf 600 Meter erhöht werden. Mit diesen Änderungen blieben die Belange der Verbandsgemeinde Deidesheim weiterhin gewahrt, hieß es. Ein Bauherr hat angefragt, ein zuletzt ausschließlich geschäftlich genutztes Gebäude im Norden von Deidesheim künftig in fünf Wohneinheiten sowie ein Büro aufzuteilen. Der Stadtrat stimmte einstimmig zu, wobei Dörr dem Bauherrn dankte, dass dieser in seinen Planungen auf die Wünsche der Stadt eingegangen sei. Lediglich im Inneren des Gebäudes seien Umbauten geplant. An den zur Weinstraße gerichteten Fassaden soll nichts verändert werden. Für die Westseite zum Innenhof hin seien drei Balkone geplant. Der Antrag, drei Werbeschilder aufzustellen, berühre nach Meinung des Stadtrats allerdings den sensiblen, historischen Stadtkern. Größe und Farbgebung der Schilder wirkten als Fremdkörper, weshalb der Antrag abgelehnt wurde. Der Antragsteller soll laut Dörr seine Entwürfe nochmals überdenken, sodass sie ins Ortsbild passen. Ohne Bedenken hat der Rat einem Bauantrag zugestimmt, der aus einer ursprünglich geplanten Gastronomiefläche sowie einer Ferienwohnung im Dachgeschoss nun zwei Wohneinheiten vorsieht. Mit diesen würde das Ortsbild nicht beeinträchtigt. Der Bauherr müsse zudem keine weiteren Stellplätze schaffen. Dagegen wurde ein Antrag auf Änderung einer Fassade mit drei Enthaltungen abgelehnt. Der Stadtrat stellte eine Genehmigung in Aussicht, wenn der Antragsteller eine dem Haustyp entsprechende Gestaltung wähle. Dörr wies darauf hin, dass die Brücke in der Niederkircher Straße wieder befahren werden könne. Sie sei für 30 Tonnen ausgelegt, wobei die maximale Achslast zehn Tonnen betrage. Nun werde überlegt, zwischen Kreisel und Brücke eine Tempo-30-Zone einzuführen. Die Grünen-Fraktion wollte wissen, wo und wie viele Bäume in den vergangenen 24 Monaten gefällt worden und welche Arbeiten weiter geplant seien, berichtete Dörr. Inzwischen seien 21 Bäume gepflanzt worden. Weitere würden in den geeigneten Pflanzperioden gesetzt.

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