Neustadt Gaskonzession, zum Zweiten

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Die Gaskonzession für die Gemeinde Forst wird erneut ausgeschrieben. Interessierte Netzbetreiber können bis Mitte Oktober ein Angebot abgeben.

Der Ortsgemeinderat Forst hatte bereits im Mai mit den Stadtwerken Deidesheim einen neuen Netzbetreiber ab 2017 ausgesucht, der nach den damaligen Kriterien, insbesondere beim Preis, überzeugt hatte. Mitbewerber waren die Thüga Energienetze GmbH Schifferstadt und die Pfalzgas Frankental gewesen. Die unterlegene Thüga GmbH hat nun diese Kriterienliste beanstandet, da Unterkriterien gefehlt haben sollen. Die Thüga fungiert seit 1997 als Grundversorger für das örtliche Gasverteilernetz. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, hatte der Rat im Juli beschlossen, das Verfahren zu wiederholen. Der von der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim erarbeitete neue Kriterienkatalog für die Vergabe wurde abgestimmt mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Er soll eine rechtlich fehlerfreie Entscheidung möglich machen. Die vorgeschlagenen Kriterien sind stärker aufgegliedert, versprechen mehr Transparenz und lehnen sich an die Vorgaben der Landeskartellbehörde für Energie und entsprechende Gerichtsurteile an. Die neuen Vergabekriterien bewerten einen kommunalfreundlichen Konzessionsvertrag mit 27,5 Prozent und dessen Unterkriterium Konzessionsabgabe am höchsten mit zehn Prozent, neben Vertragslaufzeit, Regelung bei Baumaßnahmen und Kaufpreisregelung. Ein weiterer Punkt ist die Netzsicherheit, die mit 30 Prozent zu Buche schlägt. Hier ist das mit 22 Prozent am höchsten bewertete Unterkriterium das Störungskonzept mit Rufbereitschaft neben Qualitäts- und Sicherheitsstandards, Investitionspolitik und Erfahrung als Netzbetreiber. Eine preisgünstige verbraucherfreundliche Versorgung (24,5 Prozent) wird unterteilt in Preis und Effizienz mit 17 Prozent und Verbraucherfreundlichkeit mit 7,5 Prozent. Als letzten Aspekt ist die Umweltverträglichkeit mit 18 Prozent zu berücksichtigen. Hier sind die Unterkriterien ein umweltverträglicher Netzbetrieb (zehn Prozent), Beseitigung von stillgelegten Verteilanlagen, Konzept zur Anbindung an erneuerbare Energien und Rücksichtnahme auf Umweltbelange bei Baumaßnahmen. Mit der Neufassung des Kataloges verspreche sich die Gemeinde einen komplikationsfreien Ablauf der Neuvergabe der Konzession, die voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werde, meinte Bürgermeister Bernhard Klein (CDU). Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt hat die Frage, wer die Konzession bekommt, nicht. Die Gemeinde Forst erhalte jährlich 3500 Euro Konzessionsabgabe, egal von welchem Anbieter. Im Netz Zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers gibt es einen gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur. Er kann im Internet unter anderem auf der Seite des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de) abgerufen werden. |piw

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