Neustadt Gartenhäuschen sollen stehenbleiben

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Von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim geforderte Entscheidungen über Bauanträge lösten Verärgerung bei Mitgliedern des Gemeinderats Elmstein aus.

Bei den Anträgen ging es um Gartenhäuschen, eine Terrassenaufschüttung und eine Pferdekoppel sowie einen Longierzirkel auf verschiedenen Grundstücken in Iggelbach. Mit sechs ähnlichen Anträgen hatte sich auch schon der Bauausschuss des Gemeinderats in einer Sitzung im Oktober beschäftigt. Wie Bürgermeister Stefan Herter (SWG) erläuterte, sind alle diese Nebengebäude auf Grundstücken in Iggelbach und wurden bereits vor Jahren angelegt oder errichtet. Bei einer Überprüfung habe die Bauabteilung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim festgestellt, dass für die Gartenhäuschen, Aufschüttungen und sonstigen Anlagen keine Genehmigungen beantragt wurden. Kein Verständnis hatten die Mitglieder des Gemeinderats dafür, dass jetzt nach vielen Jahren nachträglich Genehmigungen gefordert würden. „Das steht alles schon seit vielen Jahren und ist kein Problem, warum jetzt diese plötzlichen Kontrollen. Hat die Kreisverwaltung einen neuen Mitarbeiter, der sich profilieren muss“, zeigte sich Manfred Menges (SWG) verärgert. „Müssen wir uns jetzt mit jedem Gartenhäuschen beschäftigen“, fragte Karin Hook (Unabhängige). Auch andere Ratsmitglieder äußerten Unverständnis über das Vorgehen der Kreisverwaltung. Nach seinen Informationen seien zahlreiche ähnliche Bauanträge zu erwarten, so Herter. Friedrich-Wilhelm zum Hingste (CDU) stellte die Frage, ob die Betroffenen eine Strafe zahlen müssen, weil sie keine Bauanträge gestellt hatten. Es wurde die Vermutung geäußert, dass die Kreisverwaltung sich so eine Einnahmequelle erschlossen habe. Wie Sina Müller, Sprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte, hatte ein in Iggelbach lebendes Ehepaar, das wegen seiner ohne Genehmigung errichteten Bauten und seiner Tierhaltung seit vielen Jahren Probleme mit der Kreisverwaltung hat (die RHEINPFALZ berichtete am 4. November), die Verwaltung mehrfach darauf hingewiesen, dass es in Iggelbach mehrere Gartenhäuschen, Aufschüttungen und Ähnliches gebe, für die keine Genehmigungen vorliegen würden. Auch habe das Ehepaar die Kreisverwaltung aufgefordert, dies zu kontrollieren. Alle bisher vorgelegten Bauanträge seien vollkommen unproblematisch und können gebilligt werden, waren sich die Mitglieder des Gemeinderats einig. So handelt es sich beispielsweise bei einem Gartenhäuschen um einen sechs Quadratmeter großen Schuppen, für den normalerweise gar keine Genehmigung erforderlich wäre. Aufgrund der Hanglage des Grundstücks sei es jedoch nur möglich gewesen, den Schuppen außerhalb des im Bebauungsplan vorgesehenen Baufensters zu errichten, wie Herter erläuterte. Allen Anträgen wurde zugestimmt, lediglich Alfred Junger (SWG) enthielt sich der Stimme. Er teilte mit, dass er sich bei Bauanträgen künftig grundsätzlich enthalten werde, da die Kreisverwaltung ohnehin entscheide, wie sie wolle und das Votum des Gemeinderats nicht beachte. So habe die Kreisverwaltung nachträglich gebilligt, dass ein Haus um einiges größer ausgefallen ist, als im Bauantrag dargestellt. Die Ratsmitglieder hatten sich gegen diese nachträgliche Zustimmung ausgesprochen.

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