Neustadt Friedhofsgebühren werden ab 2019 teurer

Höhere Kosten führen dazu, dass bei den Friedhöfen (hier der Eingang zum Alten Friedhof) fast alle Gebühren und Entgelte steigen
Höhere Kosten führen dazu, dass bei den Friedhöfen (hier der Eingang zum Alten Friedhof) fast alle Gebühren und Entgelte steigen.

Die Friedhofsgebühren sollen – mit wenigen Ausnahmen – ab 2019 teurer werden. Der Feld-, Wald- und Umweltausschuss hat der Neukalkulation für die nächsten drei Jahre zugestimmt und dem Hauptausschuss und Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Für Grabnutzung, Friedhofspflege, Leistungen bei Beisetzungen, Benutzung der Friedhofseinrichtungen und Urnenmauernischen erhöhen sich fast alle Gebühren. Ab 2019 soll beispielsweise das Einzelgrab in Reihenlage 1113 Euro kosten (bisher 958 Euro), das Doppelgrab 1322 (1189) Euro, Wahlgräber in bevorzugter Lage 1895 (1823) Euro, das Urnengrab für bis zu zwei Urnen 957 (785) Euro, die Urnenmauernische für zwei Urnen inklusive Herstellungskosten 2497 (2331) Euro. Die Benutzung der Trauerhalle kostet 363 (344) Euro, die Urnenbeisetzung mit Trauerfeier 440 (402) Euro. Bis Ende 2021 sollen die neuen Gebühren gelten. Die Gesamtkosten, die sich aus Personal-, Sach- und kalkulatorischen Kosten zusammensetzen, erhöhen sich laut Verwaltung um etwa acht Prozent auf 604.000 Euro. Mit den neuen Gebühren soll wieder ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreicht werden. Ende 2015 hatte der Gemeinde die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren verabschiedet. Die neue Kalkulation enthält einige Veränderungen. Für die Ermittlung der Grabnutzungsgebühren wurden 76,5 Prozent der Gesamtkosten angesetzt, die von den Nutzern getragen werden müssen. 23,5 Prozent der Kosten betreffen den öffentlichen Grünanteil. Dieses Verhältnis wird beibehalten. Bisher waren bei der Ermittlung der Grabnutzungsgebühren jeweils 50 Prozent für Fläche und Infrastruktur (Hauptwegenetz, Parkplätze, Wasserstellen) angesetzt. Jetzt wurde die Aufteilung geändert: 40 Prozent Fläche, 60 Prozent Infrastruktur. Begründet wird diese Veränderung damit, dass die Infrastruktur für alle Grabarten vorgehalten werde – egal wie groß die Grabfläche ist. Sie werde von allen Nutzern, unabhängig von der Grabgröße, gleichermaßen in Anspruch genommen. Für 2020 wurden Kosten von 120.000 Euro für eine weitere Urnenmauer eingeplant. Der Anteil der Urnenbestattungen nimmt nach Angaben der Verwaltung ständig zu und liegt derzeit bei rund 74 Prozent. Die Veränderungen der Fallzahlen wurden bei der Neukalkulation berücksichtigt. Als Ursachen für die Erhöhung der Gesamtkosten von 559.000 Euro auf jetzt 604.000 Euro nennt die Verwaltung Tariferhöhungen für das Personal, hochgerechnete Preissteigerungen bei den Sachkosten sowie die bereits eingerechneten Kosten für die geplanten Maßnahmen. Die Kosten des öffentlichen Grünanteils erhöhen sich dementsprechend auf rund 67.200 Euro. Der neuen Kalkulation der Friedhofsgebühren und der privatrechtlichen Entgelte für den Dreijahreszeitraum 2019 bis 2021 einschließlich der entsprechenden Satzungsänderung wurde im FWU-Ausschuss bei einer Enthaltung zugestimmt und dem Hauptausschuss und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Die jeweils aktuellen Grabnutzungsgebühren und die Friedhofsgebührensatzung sind unter www.hassloch.de nachzulesen.

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