Neustadt Fragen und Antworten: Was Sie zum Winterdienst wissen müssen
Von wann bis wann dauert die Winterdienstsaison?
Die Winterdienstsaison beginnt am 1. November und endet am 31. März. Je nach Wetterlage kann es aber auch außerhalb dieses Zeitraums sein, dass Schnee geräumt werden muss.
Wer ist für den Winterdienst zuständig?
Für das Räumen von Schnee und Eis auf dem Gehweg ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Vermieter können die Räumpflicht auf ihre Mieter übertragen. Genaueres dazu steht in der Hausordnung oder dem Mietvertrag. Um die Räumung der Straßen, die dem Autoverkehr vorbehalten sind, kümmert sich – zumindest in der Kernstadt – der Bauhof der Stadt. In den Neustadter Ortsteilen ist das nicht überall der Fall. Welche Straßen hier vom Bauhof geräumt werden, steht in der Straßenreinigungssatzung der Stadt.
Was gehört zum Winterdienst?
Die Räumpflicht besteht an Werktagen von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Eis muss sofort geräumt werden, Schnee nach Ende des Schneefalls. Bei Glatteis muss Splitt oder Sand gestreut werden. Unter besonderen Umständen wie anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen kann es vorkommen, dass mehrmals täglich geräumt und gestreut werden muss. Auf dem Gehweg sollte eine mindestens 1,50 Meter breite Bahn frei von Schnee und Eis bleiben.
Was muss ich auf jeden Fall freiräumen?
Die Wege zu Hydranten, Notrufsäulen und Telefonzellen sollten in jedem Fall geräumt werden. Außerdem sollte man darauf achten, dass die Müllabfuhr freien Zugang zu Abfallbehältern hat. Wenn sich vor dem Grundstück eine Bushaltestelle befindet, müssen der Zugang und das sichere Ein- und Aussteigen gewährleistet sein.
Kann ich mich vom Winterdienst befreien lassen?
Wer zum Beispiel wegen einer Behinderung keinen Schnee räumen kann, trägt als Anlieger trotzdem die Verantwortung für den Winterdienst. Dieser kann allerdings auch durch jemand anderen, wie einen Nachbarn, übernommen werden.
Welches Streumittel sollte ich benutzen?
Der Bauhof empfiehlt, bei Glatteis Splitt, Sand, Granulat oder feine Asche zu streuen. Letztere kann auf hellem Steinboden allerdings Flecken hinterlassen. Generell sollte das Streumittel bei Tauwetter wieder entfernt werden.
Darf ich Salz streuen?
Streusalz und andere Auftaumittel sind auf dem Bürgersteig nicht erlaubt und dürfen nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Blitzeis, sowie auf Treppen, Rampen oder Brücken verwendet werden.
Die Stadtverwaltung hat sich dazu verpflichtet, nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen Streusalz zu verwenden. Ansonsten benutzt der Bauhof Splitt oder eine Mischung aus Splitt und schwefelfreiem Salz.
Wohin mit dem ganzen Schnee?
Der Bauhof weist darauf hin, dass Bürger den Schnee auf den der Straße abgewandten Rand des Gehwegs räumen sollten, damit bei Tauwetter das Wasser richtig abläuft.
Wer haftet, wenn wegen Glatteis ein Unfall passiert?
Bei einem Unfall muss der Anlieger, der für den Winterdienst verantwortlich ist, damit rechnen, dass er Schadensersatz zahlen muss. In Einzelfällen kann es auch strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung geben.
Wie sollten sich Autofahrer während der Winterdienstsaison verhalten?
Autofahrer sollten im Winter besonders vorausschauend fahren und auf plötzlich wechselnde Straßenverhältnisse vorbereitet sein. Bei Schnee und Eis gilt es, einen größeren Sicherheitsabstand einzuhalten und vor der Fahrt die Scheiben vollständig freizukratzen. Der Umwelt zuliebe sollte man dabei darauf verzichten, den Motor laufen zu lassen. Der Bauhof fordert außerdem dazu auf, Räumfahrzeugen auf der Straße Vorrang zu lassen und bei Staus die Fahrbahnmitte sowie Kreuzungen freizulassen. Da ein Schneepflug mit bis zu 3,50 Metern etwa so breit ist wie zwei Autos, sollte man möglichst nah am Fahrbahnrand parken.