Neustadt Fragen und Antworten: Rund um Asylsuchende

Asylsuchende Menschen werden zunächst in der zentralen Aufnahmestelle des Landes in Trier betreut. Dafür sind drei Monate angesetzt; weil die Stelle völlig überbelegt ist, werden die Betroffenen aber oft schneller auf die Kommunen verteilt. Frühestens 14 Tage, bevor sie mit dem Bus an ihren Zielort gebracht werden, erfahren die örtlichen Sozialämter davon. Wie viele Menschen muss Neustadt aufnehmen? Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an der Gesamtzahl der Asylsuchenden und der Einwohnerzahl einer Kommune. Neustadt muss 1,3 Prozent der Menschen aufnehmen. Was passiert am Ort? Mitarbeiter des Sozialamts empfangen die Asylsuchenden, bringen sie in ihre Unterkunft und versorgen sie mit einem Erstausstattungspaket, das beispielsweise Bettwäsche und Geschirr umfasst. Dann stehen Behördengänge an, ebenso Deutschkurse. Sind die Weindörfer betroffen, werden die Ortsvorsteher vorab informiert. Damit startet oft auch eine Betreuung durch Ehrenamtliche. Welche Leistungen gibt es? Grundlage ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Zunächst lag der Regelsatz etwa 40 Prozent unter dem für Arbeitslosengeld II, musste dann aber nach Maßgabe der Verfassungsrichter angepasst werden. Aktuell sind es 292 Euro im Monat für eine Einzelperson, die die Wohnung von der Stadt gestellt bekommt. Wie ist die Gesundheitsvorsorge? Eine Erstuntersuchung erfolgt in Trier. Das Neustadter Sozialamt stellt dann bei Bedarf einen Krankenschein aus. Damit können die Asylsuchenden jede Praxis aufsuchen. Bei sehr teuren Behandlungen muss zunächst das Gesundheitsamt entscheiden, ob die Stadt die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernehmen kann. Wann dürfen Asylsuchende arbeiten? In den ersten drei Monaten gar nicht, danach nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde. Wie läuft das Asylverfahren? Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es prüft, ob ein Asylantrag zu Recht gestellt wurde. Wenn ja, werden aus Asylsuchenden Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis. In bestimmten Fällen gilt das automatisch, zum Beispiel bei Menschen, die aus Syrien flüchten. Für Asylberechtigte gelten andere Leistungsansprüche, zudem wird ihnen die Jobsuche erleichtert. (ahb)