Neustadt Flächenverbrauch in der Kritik

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Der geplante neue Anschluss der Landesstraße 527 an die Bundesstraße 271 bei Deidesheim ist Thema bei einem Erörterungstermin am Mittwoch in Deidesheim. Dabei werden auch – allerdings nicht öffentlich – Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben besprochen.

Die Kreuzung der Bundesstraße 271 und der Landesstraße 527 bei Deidesheim gilt als auffälliger Gefahrenschwerpunkt, an dem es immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Die Situation ließ sich, trotz verschiedener Sicherheitsvorkehrungen, nicht verbessern. Durch einen kreuzungsfreien Ausbau soll dieser Streckenabschnitt für den Straßenverkehr in Zukunft erheblich sicherer werden. Die gesamte neue Weinstraße (B 271) wurde vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) auf unfallträchtige Gefahrenstellen überprüft. Nach Fertigstellung der Ausfahrt Bad Dürkheim steht nun der Deidesheimer Kreuzungspunkt auf dessen Prioritätenliste. Der Plan sieht vor, dass beide Fahrbahnseiten der B 271 einen 3,75 Meter breiten Ein- und Ausfädelungsstreifen bekommen. Die Anbindung geht nordöstlich auf die L 527. Mit dem Bau der Verbindungsrampe werden auch die Wirtschaftswege angepasst. Die Planungsunterlagen des LBM lagen der Verwaltung bereits im November 2015 vor. Bei der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren gab es mehrere Einwände zum Umbau dieses Knotenpunkts. Insbesondere die Gemeinde Niederkirchen und der örtliche Bauern- und Winzerverband verlangen eine flächensparendere Variante und keine „Autobahnlösung“. Die Grünen sehen den großen Flächenbedarf ebenfalls kritisch. Thema für den Niederkirchener Gemeinderat ist zudem der Lärmschutz für das Neubaugebiet „Niederkirchen West“. Morgen, Mittwoch, findet innerhalb des Planfeststellungsverfahrens ein Erörterungstermin mit dem LBM in der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim statt. Dabei wird zunächst noch einmal die geplante Baumaßnahme vorgestellt. Danach werden die während der Anhörungsphase eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen besprochen. In erster Linie werde versucht, mit den Beteiligten und Betroffenen eine gütliche Einigung zu erzielen. Da diese Gespräche mündlich stattfänden, sei der Termin nicht für die Öffentlichkeit gedacht, so die Aussage des LBM. Am Erörterungstermin teilnehmen dürfen, neben dem Träger des Vorhabens, Behörden und Betroffene, sowie Personen und Gremien, die Einwände erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. |vnl

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