Neustadt Entscheidend ist die Punktzahl

Bei der diesjährigen Wein- und Sektprämierung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz haben 118 Weingüter und Winzergenossenschaften aus Neustadt sowie den Verbandsgemeinden Deidesheim und Maikammer insgesamt 2249 Kammerpreismünzen und 22 sonstige Prämierungen erhalten.
Die Landwirtschaftskammer bietet in den Weinanbaugebieten des Landes an neun Terminen pro Jahr Prüfungen von Weinen und Sekten an. Die Getränke, die diese Prüfungen erfolgreich bestehen, erhalten bronzene, silberne oder goldene Kammerpreismünzen. Diese Prämierungen werden gegen Ende des Jahres bei Veranstaltungen in den einzelnen Weinanbaugebieten überreicht. Die Pfälzer Winzer konnten ihre Kammerpreismünzen am 2. Dezember im Saalbau abholen. Insgesamt erhielten 431 Wein- und Sektbetriebe aus der Pfalz 7889 Kammerpreismünzen. Die Zahl der Prämierten aus Neustadt sowie den Verbandsgemeinden Deidesheim und Maikammer ist seit einigen Jahren leicht rückläufig. Ob ein Wein oder Sekt einer bronzenen, silbernen oder goldenen Kammerpreismünze würdig ist oder leer ausgeht, hängt von der Anzahl der Punkte ab, die er bei der Prüfung bekommt. Die Prüfer sind Winzer und Weinexperten, die bei dem Test nach festgelegten Regeln vorgehen. Geruch, Geschmack und Harmonie sind bei den Weinen die wesentlichen Kriterien, anhand derer Punkte vergeben werden. Zudem müssen die Weine unter anderem die typischen Merkmale für die Rebsorte und den Jahrgang enthalten. Bei den Sekten wird vor allem das Mousseux sowie die Abstimmung zwischen Säure und Restzucker bewertet, auch müssen die Sekte unter anderem der Rebsorte und der Geschmacksrichtung entsprechen. Die Prüfung ist anonym: die Tester kennen nur Rebsorte und Jahrgang. Trotz zahlreicher anderer Wein- und Sekttests, vor allem durch Verlage und Zeitschriften, ist die Wein- und Sektprämierung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die einzige Prüfung, die vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten anerkannt ist. An Weingüter oder Winzergenossenschaften, die besondere Leistungen erbracht haben, vergibt die Landwirtschaftskammer außerdem Große Staatsehrenpreise und Staatsehrenpreise. Darüber hinaus verleihen verschiedene Verbände und Gebietskörperschaften Ehrenpreise. |ann