Hassloch RHEINPFALZ Plus Artikel „Enteignung und Entmündigung“: Geplante Kirchenreform sorgt für Widerstand

Die geplante Strukturreform der Protestantischen Landeskirche stößt nicht nur auf Zustimmung.
Die geplante Strukturreform der Protestantischen Landeskirche stößt nicht nur auf Zustimmung.

Die protestantische Landeskirche plant eine umfassende Strukturreform. Kritiker fürchten jedoch eine „Enteignung und Entmündigung“ der Kirchengemeinden vor Ort.

Der Einfluss der Kirche schwindet, Mitglieder und Pfarrer werden weniger, das Geld wird knapper – die Evangelische Kirche der Pfalz muss sparen und plant deshalb eine Reform, die tief in ihre Strukturen eingreift. In Haßloch und anderen Gemeinden wächst die Sorge, dass sich das Gemeindeleben vor Ort dadurch grundlegend verändern könnte und Kirchengemeinden an Gestaltungsmacht verlieren.

Kern der Reform ist eine Bündelung: Aus 15 Kirchenbezirken sollen vier Großdekanate werden, Pfarrer sollen stärker in regionalen Teams arbeiten, statt fest einer Gemeinde zugeordnet zu sein. Vor allem aber sollen Kirchengemeinden ihren Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts verlieren und zu Körperschaften des kirchlichen Rechts werden. Was nach juristischem Detail klingt, entscheidet im Alltag über Handlungsspielräume und führt nach Ansicht der Initiative „Pro Presbyterium“, der sich auch die Kirchengemeinde Haßloch angeschlossen hat, zu einer „Entmachtung und Enteignung“ der Gemeinden. Die Initiative ruft Presbyterien deshalb dazu auf, sich am aktuellen Stellungnahmeverfahren zu beteiligen und den Gesetzesvorlagen sowie der geplanten Verfassungsänderung zu widersprechen.

Sorge um das Presbyterium

Dass die Landeskirche angesichts aktueller Herausforderungen handeln muss, sieht auch Pfarrer Friedrich Schmidt-Roscher aus Haßloch so. Doch aus seiner Sicht trifft die Reform einen empfindlichen Punkt. „Der Pfälzer Protestantismus war immer stolz auf Presbyterien, die mitbestimmen“, sagt er. Diese Gestaltungsmacht sieht er gefährdet.

In Haßloch ist die Sorge besonders konkret. Die Gemeinde ist groß, gut aufgestellt, sie hat engagierte Presbyter und gewachsene Strukturen. Bislang entscheiden Presbyterien über Haushalt, Gebäude, Schwerpunkte und vieles, was Gemeindeleben praktisch macht. „Durch die Reform hätten wir keinen eigenen Haushalt mehr, sondern bekommen nur noch ein Budget zugeteilt, von dem wir nicht einmal wissen, wie hoch es sein wird und was damit noch möglich ist“, kritisiert Sigrid Raquet, Mitglied des Presbyteriums der Kirchengemeinde Haßloch.

Die Landeskirche begründet den Vorstoß auf RHEINPFALZ-Anfrage auch damit, dass insgesamt durch weniger Körperschaften, gebündelte Verwaltung und den Abbau von Doppelstrukturen rund sieben Millionen Euro eingespart werden sollen. Das sei „Wunschdenken“, heißt es aus Haßloch. Mit Blick auf erwartete Einsparungen gebe es kaum belastbare Zahlen.

Verantwortung ohne Spielraum

Ellen Löwer, Vorsitzende des Presbyteriums in Haßloch, beschreibt die Sorge an einem einfachen Beispiel. Wenn eine Gemeinde eine Veranstaltung organisieren und dafür einen Raum anmieten wolle, müsse jemand einen Vertrag unterschreiben können. Bisher könne die Kirchengemeinde das selbst tun. Falle der Körperschaftsstatus weg, sei das nicht mehr in gleicher Weise möglich. Durch erschwerte Verfahren würden künftig weniger Veranstaltungen stattfinden.

Darin liegt der Kern der Kritik: Arbeit bleibt vor Ort, Entscheidungsmacht wandert. Gebäude müssten weiter im Blick behalten, Handwerker kontaktiert, Gruppen begleitet, Gemeindefeste organisiert werden. Nur könnten jene, die diese Arbeit leisten, künftig weniger selbst entscheiden. Für ein Ehrenamt, so die Sorge, wird man Menschen schwer begeistern, wenn sie zwar Verantwortung übernehmen, aber kaum Gestaltungsspielraum haben.

Besonders heikel ist die Frage von Gebäuden, Vermögen und Nachlässen. Nach den Reformplänen wären Kirchen, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser nicht mehr Eigentum der Gemeinden, sondern würden ihnen nur noch zur Nutzung überlassen. Für die Kritiker berührt das auch das Vertrauen von Stiftern und Erblassern. Schmidt-Roscher verweist auf Vermächtnisse, die Menschen nicht „der Pfälzischen Landeskirche“ zugedacht hätten, sondern „ihrem Dorf und ihrer Kirchengemeinde“. Wenn künftig eine übergeordnete Ebene über solche Gebäude entscheiden oder sie verkaufen könnte, könne das verunsichern.

Landeskirche spricht von Entlastung

Zweckgebundene Spenden, Erbschaften und Stiftungen blieben auch künftig zweckgebunden, teilt die Landeskirche auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Die Gemeinden sollten durch die Reform „nicht in ihrem geistlichen Leben geschwächt, sondern von Aufgaben entlastet werden, die sie zunehmend überfordern“, verteidigt sie ihre Pläne. Haushaltsführung, Gebäudeverantwortung, Verwaltung und rechtliche Verantwortung bänden heute viel Kraft. Künftig sollten Presbyterien weiter über Gottesdienste, Angebote, Schwerpunkte und Gemeindeleben entscheiden, mit eigenem Budget, Regioteams und einer Bezugspfarrperson.

Andreas Rummel, Dekan des Kirchenbezirks Neustadt, hat zwar Verständnis für die Sorgen vor Ort, hält den Umbau jedoch für notwendig, wie er auf Nachfrage mitteilt. Er verweist auf mehr als 400 Körperschaften des öffentlichen Rechts, für die aktuell Haushaltspläne und Jahresrechnungen erstellt werden müssten. Das sei „ein unglaublicher Verwaltungsapparat“. Eine solche Kleinteiligkeit habe vielleicht in eine Zeit gepasst, „in der wir noch 700.000 Protestanten in der Pfalz waren“. Heute sei die Lage eine andere.

Rummel verweist zudem auf den Pfarrermangel. Wenn künftig weniger Pfarrer mehrere Gemeinden mit jeweils eigenem Presbyterium, Haushalt und Jahresrechnung betreuen müssten, bleibe kaum Zeit für Seelsorge, Verkündigung und Begleitung. „Die sind dann nur noch mit Verwaltung beschäftigt“, sagt er. Den Begriff Enteignung weist der Dekan zurück: Eigentum bleibe in der Kirche, nur auf einer anderen Ebene. „Es wird ja niemand enteignet“, sagt er. „Es ist ja nicht so, dass der Staat sich jetzt die Kirche unter den Nagel reißt.“

Streit um den Weg

Die Initiative „Pro Presbyterium“ fordert, stärker auf Freiwilligkeit zu setzen: Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht mehr bewältigen können, sollten Kompetenzen abgeben oder fusionieren können. Gut aufgestellte Gemeinden hingegen sollten ihre Selbstständigkeit behalten dürfen. Als Alternative nennen die Kritiker freiwillige Zusammenschlüsse kleiner Gemeinden oder Modelle, in denen Presbyter Geschäftsführungsaufgaben übernehmen – ehrenamtlich oder gegen eine kleine Vergütung beziehungsweise Ehrenamtspauschale.

In Lachen-Speyerdorf hat man bereits eine eigene Antwort auf die Sorge um künftige Spielräume gefunden: Dort wurde die FELS-Stiftung gegründet, die gezielt Geld für die Kirchengemeinde vor Ort sammeln soll.

Die Landeskirche hält freiwillige Lösungen allein nicht für ausreichend. Die finanziellen und personellen Herausforderungen beträfen die gesamte Kirche, parallele Strukturen würden die notwendige Entlastung verhindern, teilt sie auf Nachfrage mit. Die grundlegende Reformrichtung sei deshalb verbindlich, die konkrete Ausgestaltung aber offen für Beteiligung.

Noch ist die Reform nicht endgültig beschlossen. Die Gesetzesentwürfe liegen den Presbyterien seit Dezember vor. Presbyterien, Bezirkskirchenräte und Bezirkssynoden können Stellung nehmen. Die Kirchenverfassung – und damit auch die Frage des Körperschaftsstatus – soll im August in den Bezirkssynoden vertieft behandelt werden. Anschließend berät die Landessynode über Rückmeldungen und Gesetzentwürfe.

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