Neustadt „Eine Katastrophe“

Lastwagen über 1,5 Tonnen dürfen mittlerweile auf der Strecke zwischen Elmstein und St. Martin fahren.
Lastwagen über 1,5 Tonnen dürfen mittlerweile auf der Strecke zwischen Elmstein und St. Martin fahren.

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, durch deren Gebiet der überwiegende Teil der Totenkopfstraße verläuft, hatte das seit über 30 Jahren geltende Fahrverbot für Fahrzeuge über 1,5 Tonnen aufgehoben (wir berichteten). Dies mit dem Argument, dass diese Tonnagebeschränkung nicht zulässig sei. Anlass, die Beschränkung aufzuheben, seien Beschwerden von Verkehrsteilnehmern gewesen, die mit Fahrzeugen, die schwerer als 1,5 Tonnen sind – etwa SUV, Wohnmobile und Kleintransporter – nicht über die Totenkopfstraße fahren durften. „Das ist bei uns im Dorf Gesprächsthema Nummer eins“, sagt der Elmsteiner Ortsbürgermeister Stefan Herter (SWG). „Der, der das veranlasst hat, ist noch nie über die Totenkopfstraße gefahren und hat keine Ahnung vom Schwerlastverkehr“, ist Herter überzeugt. Wie er berichtet, seien Navis so programmiert, dass Autofahrer, die auf der Landesstraße 499 fahren und in Richtung Südliche Weinstraße wollen, aufgefordert werden in die Totenkopfstraße abzubiegen. Nachdem es nun keine Tonnagebeschränkung mehr gibt, gelte diese Aufforderung auch für Lastwagenfahrer. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis der erste feststeckt und ein Verkehrschaos entsteht. „Lastwagen mit Zwei-Achs-Anhänger können nicht rückwärtsfahren. Wenn so einer auf der Totenkopfstraße einem anderen Lkw begegnet, dann ist das Chaos perfekt“, befürchtet Herter. Ein Bürger habe ihn vor einiger Zeit informiert, dass die Schilder mit der Tonnagebeschränkung entfernt worden seien. „Ich habe gesagt, die werden sicher nur erneuert oder die Beschränkung etwas erhöht. Ich habe mir gar nicht vorstellen können, dass jemand auf die Idee kommt, die Totenkopfstraße für den Schwerlastverkehr freizugeben“, so Herter. „Hier wurde scheinbar vergessen, die Beteiligten zu hören“, sagt der St. Martiner Ortsbürgermeister Timo Glaser (CDU). In einem Schreiben an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Speyer, das Glaser nach eigenen Angaben mit allen Fraktionen des Gemeinderats abgestimmt hat, bezeichnet er die Freigabe der Straße für den Schwerlastverkehr als „eine Katastrophe“. Für den Tourismus seien Lastkraftwagen, die durch den Ort fahren, „störend und wenig attraktiv“, sagt Glaser. Auch seien weder die engen Straßen in St. Martin noch die Totenkopfstraße dafür geeignet. „Man stelle sich mal vor, dass sich an Engstellen zwei Lkw oder Wohnmobile treffen und sich dahinter Pkw stauen. Das Verkehrschaos ist vorprogrammiert“, schreibt Glaser an den LBM. In zahlreichen Gesprächen hätten Bürger ihr Unverständnis geäußert. Noch bevor er den RHEINPFALZ-Artikel zu Ende gelesen hätte, habe er sich an den Computer gesetzt und Mails an alle zuständigen Stellen geschrieben, berichtet der Maikammerer Ortsbürgermeister Karl Schäfer (CDU). Die Freigabe der Straße sei „vollkommen unmöglich“. Es könne nicht sein, dass die Straße nicht mehr passierbar sei, weil zwei Fahrzeuge nicht aneinander vorbei kämen. Auch der Lambrechter Verbandsbürgermeister Manfred Kirr (parteilos) sagt, dass die Totenkopfstraße für Lastwagen vollkommen ungeeignet sei. Die Meinung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, dass nicht mehr Lastwagen als bisher die Straße befahren würden, teilt er nicht. Er erinnert daran, dass auf der Landesstraße 499 immer mehr schwere Lkw aus Osteuropa fahren (wir berichteten). Es sei davon auszugehen, dass diese zukünftig auch auf die Totenkopfstraße abbiegen. Kirr verweist auf andere schmale Straßen, die durch den Verbandsgemeindewald verliefen. Nach Argumentation der Kreisverwaltung müssten auch die für Schwerverkehr freigegeben werden. Für Anfang Juni sei ein Gespräch mit den Bürgermeistern geplant, teilen Sprecherinnen der beiden Kreisverwaltungen auf Anfrage mit. Der genaue Termin stehe noch nicht fest. Die Initiative zu diesem Gespräch sei vom Bad Dürkheimer Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) ausgegangen, sagt Sina Müller, Sprecherin der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Bei der Verwaltung habe es mehrere Anfragen zu diesem Thema gegeben. Die Intention von Ihlenfeld sei es, „zu erklären, warum die Beschilderung geändert wurde“. „Bei dem Termin soll besprochen werden, ob die nunmehr geltende Regelung beibehalten werden kann oder Änderungen notwendig sind“, teilt dagegen Anna-Carina Hagenkötter, Sprecherin der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, mit. Leserbriefseite 2

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