Neustadt Ein Euro pro Nacht, dafür ermäßigter Eintritt
St. Martin hat ihn seit Jahresbeginn, die Stadt Edenkoben hat ihn seit diesem Monat, die Stadt Deidesheim bekommt ihn vielleicht: den Gästebeitrag. Den zahlen Urlauber, aber unter Umständen auch Menschen mit Zweitwohnsitz.
In Edenkoben ist zum 1. März die neue Gästebeitragssatzung in Kraft getreten. Mit dieser Satzung wird der bisherige Kurbeitrag durch den Gästebeitrag ersetzt. In St. Martin ist die Gästebeitragssatzung bereits seit dem 1. Januar gültig. Der Gästebeitrag in Höhe von einem Euro pro Person und pro Übernachtung ist in beiden Tourismusgemeinden gleich und von allen Gästen zu entrichten, die in der Stadt Edenkoben eine Unterkunft nehmen und übernachten. Natürlich nicht, wenn sie bei Verwandten übernachten und dafür auch nichts zahlen. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (in St. Martin unter 16 Jahren), Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent und deren Begleitpersonen oder aber Personen, die nachweislich studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren. In Edenkoben wird der Gästebeitrag nur in der Zeit vom 1. März bis 30. November erhoben. Mit dem neuen Gästebeitrag kommt auch die neue Gästekarte der Stadt Edenkoben. Diese verspricht Vergünstigungen bei knapp 40 Leistungsträgern der Stadt. So gewähren Gastronomie, Weingüter, Einzelhändler, Gewerbetreibende, Schloss Villa Ludwigshöhe, Sesselbahn oder Museum unterschiedliche Rabatte. Etwa ermäßigte Eintritte. Sportliche Gäste können sich kostenlos Nordic-Walking-Stöcke leihen. Und auch das Freibad Edesheim lädt während der Badesaison zum Feierabendtarif ein. In St. Martin gab es früher die Kurkarte mit etliche Vergünstigungen und gibt es nun die Gästekarte. Sie bietet vor allem vergünstigten Eintritt bei Veranstaltungen. Die Beherbergungsbetriebe müssen den Gästebeitrag von den Urlaubern einziehen und an die Verbandsgemeindeverwaltung abführen. Dabei geht er nicht in die allgemeine Kasse, sondern ist zweckgebunden. Er wird einbehalten für „die Herstellung, den Betrieb und die Erhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen“, wie es in der Gästebeitragssatzung von St. Martin wörtlich heißt. Übrigens: Auch wer in Edenkoben oder St. Martin wohnt, dort aber nicht seinen Hauptwohnsitz, sondern eine „zweite oder weitere Wohnung“ hat, muss einen Gästebeitrag zahlen. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Edenkoben wird in den nächsten Tagen auch Menschen, die in der Stadt Edenkoben wohnen, aber dort nicht ihren Hauptwohnsitz haben, anschreiben, um deren Beitragspflicht zu prüfen. Sie haben einen pauschalen Gästebeitrag in Höhe von 23 Euro pro Jahr zu entrichten. Zum Ausgleich gibt es dafür dann eine Jahresgästekarte. In St. Martin beläuft sich der Pauschalbeitrag auf 30 Euro pro Jahr. Als zweite oder weitere Wohnung gelten auch Wohnmobile oder Campingwagen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr „nicht oder nur unerheblich fortbewegt“ werden. In der Stadt Deidesheim steht eine Entscheidung über einen Gästebeitrag noch aus. Stadtbürgermeister Manfred Dörr hatte zum Jahresende 2016 angekündigt, ein möglicher Gästebeitrag werde kalkuliert. Danach werde die Verwaltung dem Stadtrat einen Vorschlag machen. Die Gemeinde Maikammer, ebenfalls stark touristisch geprägt, erhebt keinen Gästebeitrag. Wie Deidesheim und St. Martin verlangt sie aber einen Tourismusbeitrag. Der wird jedoch nicht von den Urlaubsgästen erhoben, sondern von Unternehmen und Selbstständigen, die vom Tourismus profitieren. |ff