Neustadt
Drohende Abschiebung: Jugendstrafe holt Eritreer ein
Zu Beginn der Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss wird der Lebensweg des Eritreers, um dessen Abschiebung es geht, nachgezeichnet: Er war 17 Jahre alt, als er sich 2014 aus dem Nordosten Afrikas als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland durchschlug und hier einen Asylantrag stellte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte seinen Flüchtlingsstatus noch im selben Jahr ab, stellte ihn aber unter den sogenannten subsidiären Schutz. Das bedeutet laut Bamf, dass „stichhaltige Gründe“ vorliegen, dass Menschen „in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht“, also etwa die Todesstrafe, Folter, unmenschliche Behandlung oder Bestrafung, Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt.
Da Eritrea seit der Unabhängigkeit vom Nachbarn Äthiopien 1993 ein Ein-Parteien-Staat ist, in dem das Volk unterdrückt, Presse- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt und Menschenrechte von staatlichen Institutionen immer wieder verletzt werden, bekam der junge Flüchtling Ende 2014 eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
„Ich kann nicht zurück“
Zwischen 2014 und 2019 kam er dann immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Diebstahl und 2016 auch noch Handel mit Betäubungsmitteln. Wegen Letzterem wurde er 2017 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Noch im selben Jahr soll er bandenmäßig mit Rauschgift gehandelt haben, weshalb er festgenommen und Anfang 2019 zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde. Bis Dezember 2020 saß er in Haft. „Ich war damals jung und habe aus meinen Fehlern gelernt“, beteuerte der heute 26-Jährige im Ausschuss.
2021 versuchte der Eritreer, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Das wurde abgelehnt. Im Frühjahr 2023 wurde eine Ausreiseaufforderung für ihn ausgestellt und mit seiner Abschiebung gedroht. Er sei nach seiner Haftentlassung nicht mehr aufgefallen und die ganze Sache schon Jahre her, argumentierte er im Ausschuss. „Ich kann nicht zurück nach Eritrea, dort gibt es eine Diktatur und es herrscht Krieg.“
Fehlender Pass strafbar
Der anwesende Vertreter aus der Ausländerbehörde erklärte: Durch die dreijährige Haftstrafe habe er seinen Schutzanspruch verwirkt. „Wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft, aber es gibt eine Sperrwirkung durch das Bamf.“ Ausschlussgründe sind demnach unter anderem, wenn jemand „eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil sie aufgrund eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr) rechtskräftig verurteilt worden ist“. Zudem sei der Mann der Passpflicht nicht nachgekommen und habe die Mitarbeit diesbezüglich verweigert. „Die Botschaft gibt mir nicht die Dokumente“, sagte der Eritreer. „Sie müssen es trotzdem versuchen, sonst ist das eine Straftat“, betonte der Behördenvertreter.
Der Eritreer behauptete, bereits im Sommer einen Asylfolgeantrag gestellt zu haben. Davon hatte der Amtsvertreter keine Kenntnis, „darüber könnte dann aber auch nur das Bamf entscheiden“. Wichtiger sei der Duldungsantrag, den der Mann immer noch nicht unterschrieben abgegeben habe. Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von Ausreisepflichtigen. Sie wird Personen erteilt, die sich zwar nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten, deren Abschiebung jedoch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Er habe keinen Drucker, erklärte der Eritreer, und außerdem habe der Antrag nur auf Arabisch, Englisch und Deutsch vorgelegen. Er spreche aber Tigrinisch und nur wenig Deutsch. „Ich habe es nicht verstanden und deshalb nicht unterschrieben.“
Bürokratie hohe Hürde
Die Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses bemühte sich sichtlich, dem Mann die Abläufe in einfacher Sprache zu vermitteln, was sich wegen der komplexen bürokratischen Vorgänge schwierig gestaltete. Sie erinnerte an die Forderungen und Pflichten, denen er nachkommen müsse, und verwies auf Hilfsangebote, etwa für das Ausfüllen von Anträgen, die er wahrnehmen solle. Der Behördenvertreter sagte zu, ihm die Unterlagen in seiner Sprache zukommen zu lassen.