Neustadt Den verkaufsoffenen Sonntag vergessen
Die städtische Beigeordnete Waltraud Blarr (Grüne) parkte mit ihrem Privatauto am verkaufsoffenen Sonntag mehrere Stunden mitten in der Fußgängerzone – passiert am 2. Oktober. Dafür hat sie mittlerweile auch ein Bußgeld über 30 Euro kassiert. Was die Angelegenheit zum öffentlichen Vorgang macht: Sie hatte ihren dienstlichen Berechtigungsschein für freies Parken und Befahren der Fußgängerzone hinter der Windschutzscheibe liegen. Brigitte Höhl, Mitarbeiterin der Parfümerie Aurel in der Kellereistraße, kann sich gut an den Tag erinnern: „Wir haben um 13 Uhr geöffnet, und das Auto stand unmittelbar vor dem Schaufenster. Wir konnten unsere Auslagentische gar nicht dort aufbauen.“ Auch mehrere Kunden hätten sie darauf angesprochen. Später seien dann Mitarbeiter der Stadtverwaltung gekommen und hätten das Auto fotografiert. Erst gegen 16.30 Uhr sei es weggefahren worden. Von wem, wisse sie nicht. Den Vorgang bestätigt auch RHEINPFALZ-Leser René Anderwert. „Die Grünen fordern doch immer, wir sollen auf das Auto verzichten“, schreibt er in einer Mail an die Redaktion. Das Auto habe unverschämt das Schaufenster zugeparkt und die Passanten behindert. Die Stadt mache ja den Bock zum Gärtner, wenn Waltraud Blarr vielleicht nach der Beigeordneten-Neuwahl das Ordnungsamt übernehme. Die Gescholtene gibt sich reumütig. „Ich habe an dem Tag meinem Sohn, der in der Kellereistraße wohnt, beim Umzug geholfen und schlichtweg vergessen, dass verkaufsoffener Sonntag ist“, erklärt sie auf Anfrage. Als sie es bemerkt habe, sei die Fußgängerzone schon sehr belebt gewesen. „Ich habe dann für mich entschieden, dass Auto lieber stehenzulassen, als zwischen den vielen Passanten hindurch wieder herauszufahren.“ Das Ordnungsamt habe ein Bußgeld von 30 Euro an sie verhängt, das sie bereits bezahlt habe. „Ich entschuldige mich für den Fehler“, so Blarr. Der Berechtigungsschein für das Befahren der Fußgängerzone habe hinter der Windschutzscheibe gelegen, weil er immer dort liege, räumt die ehrenamtliche Beigeordnete ein. Alle Mitglieder des Stadtvorstandes haben ein solches Freie-Fahrt-Ticket. „Das darf aber nur bei dienstlichen Anlässen eingesetzt werden“, betont der zuständige Beigeordnete Georg Krist. Er persönlich verwende es in der Regel nur dann, wenn er von einem Außentermin zurückkomme und keine Zeit mehr habe, vor einer Sitzung von seinem Büro in der Hinderburgstraße ins Rathaus am Marktplatz zu laufen. Ausnahmegenehmigungen sind in Paragraf 46 der Straßenverkehrsordnung geregelt. In Neustadt darf man damit die Fußgängerzone befahren und überall parken – nur nicht im absoluten Halteverbot. Außerdem sind die Inhaber von der Parkgebührenpflicht befreit. „Es waren früher sehr viele dieser Scheine im Umlauf. Ich habe das deutlich reduziert“, erklärt Verkehrsdezernent Georg Krist. Laut Sachgebietsleiter Alf Bettinger sind aktuell 50 Scheine ausgegeben. „Die fünf Dezernenten und die zwölf Ortsvorsteher haben Ausnahmegenehmigungen. Die übrigen Scheine sind nicht fahrzeug- oder personenbezogen, liegen verschlossen bei den Fachbereichen und werden für Dienstfahrten eingesetzt“, zählt er auf. Außerdem gebe es noch rund 70 Scheine für Privatfirmen, unter anderem Pflegedienste, die einen konkreten Bedarf nachweisen müssten. Ein solcher Schein kostet dann 180 Euro im Jahr. Und wie zieht jemand um, der in der Fußgängerzone wohnt? Er muss für den Umzug einen Tagesausweis beantragen. Den gibt es für die ersten beiden Tage kostenlos im Bürgercenter. Pro weiteren Tag sind drei Euro fällig. Wer nur einfährt, um etwas ein- oder auszuladen, braucht als Anwohner keine Genehmigung. Das ist allerdings nur während der Lieferzeit zwischen 19 Uhr und 10.30 Uhr erlaubt.