Deidesheim RHEINPFALZ Plus Artikel Casino Deidesheim vor dem Aus: Warum es zwischen Eigentümer und Pächter kriselt

Gastronom Jörg Guhmann übernahm das Casino im Jahr 2023.
Gastronom Jörg Guhmann übernahm das Casino im Jahr 2023.

Das Casino Deidesheim ist eine Cocktail- und Weinbar mit langer Tradition: Sie wurde 1886 eröffnet. Doch jetzt hängt der Haussegen schief. Das sind die Hintergründe.

Seit Tagen war die Party an Altweiberfasnacht im legendären Casino ausverkauft, und viele Besucher freuten sich auf diesen Abend. Es kam aber anders. Knapp drei Stunden vor der vorgesehenen Öffnung der Bar in der Schloßstraße verkündete Betreiber Jörg Guhmann über die sozialen Medien und einen Aushang vor Ort, dass die Faschingsveranstaltung „von behördlicher Seite unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt wurde. Im Falle einer Durchführung würde das Casino umgehend polizeilich geräumt werden“.

Diese Sätze verbreiteten sich in Windeseile in den sozialen Medien. Auch war die Rede davon, dass eine Anzeige des Casino-Eigentümers vorliege. Dem widersprach der Eigentümer und verkündete, ebenfalls über die sozialen Medien, dass er „selbst keine Anzeige erstattet habe oder in anderer Weise für die Absage verantwortlich“ sei. Konkret zu den Gründen wollte Pächter Guhmann sich nicht äußern. Der erfahrene Koch und Gastronom hatte die Wein- und Cocktailbar, die 1886 als exklusives Clubhaus der Deidesheimer Prädikatsweingüter gegründet worden war, seit 2023 gepachtet. Seit der Corona-Pandemie hatte sie leer gestanden. Das einst prachtvolle Gebäude hatte etwas Staub angesetzt, die Technik war in die Jahre gekommen. Renovierung und Umgestaltung zogen sich indes länger hin als erwartet. Die große Bar im hinteren Bereich des Casinos sei dabei kaum verändert worden, die kleine Bar vorne dagegen komplett, so Guhmann. Auch der Ballsaal erhielt ein Facelifting. Wichtig war es Guhmann, dass der historische Charakter erhalten blieb.

Schon 2025 kurzfristige Schließungen

Doch „Guhmanns Casino“ scheint bald Geschichte zu sein. Die Absage an Fastnacht kam keinesfalls überraschend. Auch im vergangenen Jahr hatte es schon mehrere kurzzeitige Schließungen gegeben. Hintergrund waren nicht erfüllte Brandschutz- und Sicherheitsauflagen. Eine Schließung sei nicht verfügt worden, informierte die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

Im Falle der Fastnachtsveranstaltung habe es einen Tag zuvor eine Selbstanzeige des Betreibers und eine Anzeige des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde gegeben. Dem Betreiber sei mitgeteilt worden, „dass ausschließlich solche Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen, die von einer wirksamen baurechtlichen Genehmigung gedeckt sind.“ Eine „abschließende Prüfung der Genehmigungslage“ sei noch nicht erfolgt beziehungsweise hätte nicht erfolgen können, deshalb sei „lediglich ein entsprechender Hinweis ausgesprochen“ worden. Insofern hat Jörg Guhmann selbst die Reißleine gezogen, die Veranstaltung abgesagt und den Besuchern die Kosten für die Eintrittskarten zurückerstattet.

Kommunikation über Anwälte

Fehlende Unterlagen zum Brand- und Lärmschutz scheinen der Auslöser eines Konfliktes zwischen Eigentümer und Pächter zu sein, der inzwischen so tiefgreifend ist, dass diese derzeit nur noch über ihre Anwälte miteinander kommunizieren. Dabei geht es auch um die Frage, wer für die Vorlage der prüffähigen Unterlagen und für deren Umsetzung verantwortlich ist: der Eigentümer der Immobilie oder der Pächter? Grundsätzlich trägt in der Gastronomie der Eigentümer die Verantwortung für den baulichen Brandschutz, der Betreiber für den Brandschutz im laufenden Betrieb.

Laut Kreisverwaltung ist dem Betreiber die Rechtslage bekannt. Der Eigentümer habe im November 2015 eine Nutzungsänderung für zwei Räume beantragt, die zeitweise, aber nicht dauerhaft als Gasträume dienen sollten. Im Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens sei die Planung jedoch geändert worden. Ein weiterer Antrag auf Nutzungsänderung bestehender Gaststättenräume für gelegentliche Kulturveranstaltungen und Feierlichkeiten ist laut Kreis im Juni 2023 vom Betreiber gestellt worden. Da die erforderlichen Unterlagen, unter anderem ein Brandschutzkonzept und ein Lärmgutachten, trotz Aufforderung nicht eingereicht wurden, kam es im Mai 2024 zur sogenannten Rücknahmefiktion. Der Antrag wurde also so behandelt, als sei er zurückgezogen worden.

Das Gleiche passierte bei einem Bauantrag vom Juli 2024, bei dem es ebenfalls um die Nutzungsänderung von Gaststättenräumen für gelegentliche Kulturveranstaltungen und Feierlichkeiten ging. Im Dezember 2025 kam es zur Rücknahmefiktion. Grund war erneut, dass Unterlagen fehlten beziehungsweise nicht in „prüffähiger Qualität“ vorgelegt wurden. „Da die Genehmigungslage für die ehemals gastronomisch genutzten Bereiche nicht hinreichend bestimmt ist, ist vor Aufnahme einer entsprechenden Nutzung zunächst eine baurechtliche Genehmigung einzuholen“, erklärt die Kreisverwaltung. Eine „abschließende inhaltliche Prüfung“ sei nicht möglich gewesen.

Der vorläufige Tiefpunkt des Streits: Gastronom Jörg Guhmann will das Casino zum 30. Juni verlassen, genauso wie seine Partnerin Tanja Göttemann, die in den dortigen Räumen ein Kulturprogramm auf die Beine gestellt hatte. Schon jetzt ist die Bar geschlossen. Was dann mit der historischen Stätte passiert, bleibt ungewiss.

Ein Ausgang informierte darüber, dass die Fastnachtsveranstaltung ausfällt.
Ein Ausgang informierte darüber, dass die Fastnachtsveranstaltung ausfällt.
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