Neustadt Briefe an die Lokalredaktion:

91-92714267.jpg

(...) Im Gimmeldinger Tal war vor weit über einem Jahr eine Brücke über den Mußbach eingekracht. Der Forst hatte unverzüglich beide Brückenköpfe so aufwändig verbarrikadiert, dass man mit dem Material und dem Arbeitsaufwand fast eine neue Brücke hätte bauen können. Seitdem quälten sich hier die Wanderer erst über Steine und Äste durch das Bachbett und dann eine steile Böschung hinauf. Opas reichten Omas die helfende Hand und hatten selbst bebende Herzen. Es galt, eine neue Brücke zu bauen, die einen Abgrund von 1,50 Meter Breite bewältigen musste. Doch niemand wagte sich an diese Aufgabe. Weder der Pfälzerwald-Verein, der eine Genehmigung vom Forst brauchte, noch der Forst, der eine Genehmigung von Neustadt brauchte, noch Neustadt, weil die Brücke auf Deidesheimer Gelände steht, noch Deidesheim, weil kein Interesse bestand, im Gimmeldinger Tal eine Brücke zu bauen. Aber dann gab es einen Gimmeldinger, einen Mann der Tat, der das nicht länger mit ansehen konnte. Er baute sehr fachmännisch und stabil eine wunderbare Brücke, aber musste sie sofort wieder abbauen. Sie war nur drei Meter lang! Und er erfuhr von einem Gestattungsvertrag zwischen Neustadt und Forst und von einem Statiker, der eine erforderliche Länge von vier Metern festgestellt hatte. Denn eine Brücke von drei Metern könnte, wenn der Mußbach mal zu einem reißenden Strom wird, unterspült werden (...). Das alles ließ unseren tapferen Gimmeldinger nicht verdrießen. Schon am nächsten Tag montierte er seine Brücke, die auf vier Meter langen Bohlen ruht. Und so erfahren wir am 14. Dezember in der RHEINPFALZ, dass der „kleine Steg“ nach drei Jahren wieder begehbar ist. Aber ohne Joe Dohren, so heißt der engagierte Gimmeldinger, hätten die Wanderer bei diesen Kompetenz-Problemen noch lange durch den Bach waten müssen. Tourismusgebühren in Deidesheim? Wer bezahlt sie denn? Nur die Touristen? Wer’s glaubt, wird selig! (...) Betroffen davon sind alle Personen und Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile entstehen. Jetzt sind wir nicht mehr weit zur Vereinnahmung von Tourismusgebühren von sogenannten kalten Betten (Zimmer/Fremdenzimmer) und Einliegerwohnungen, die von Bürgern zur Übernachtung von Freunden, Bekannten und angereisten Familienangehörigen in ihrem Haus genutzt werden. Der Bürger muss sich darüber im Klaren sein: „Kosten und Aufwendungen des betroffenen Gewerbes werden entsprechend umgelegt und finden sich wieder in erhöhten Preisen, Arbeitsstunden und Abrechnungen“. Also – wer bezahlt mit? Es gibt Nachbarländer, die den Bogen diesbezüglich überspannt haben – und das ganze Jahr auf breiter Front um Touristen buhlen. Tourismusgebühren ja, aber muss man gleich die ganze Breite des Gesetzesbeschlusses umsetzen und beispielsweise einen Steuerberater, der einen Hotelbetrieb betreut, mit Tourismusgebühren belasten? Ich verkneife mir den Ausdruck, wie man so etwas nennt. 350 Euro Bußgeld für Parken auf einem Behindertenparkplatz. Mit dieser Anregung schaffen sich die beiden selbstbewussten Rollstuhlfahrer auf dem Foto (...) sicher keine Sympathisanten. Sie ärgern sich darüber, dass „nicht Berechtigte“ hin und wieder die Behindertenparkplätze belegen und dafür nur mit 35 Euro Bußgeld bestraft werden. Was glauben die beiden Herren wohl, wie ich mich (über 80 Jahre alt und seit Jahren zu 100 Prozent schwerbehindert, ohne G) und andere sich regelmäßig ärgern, wenn wir vor dem Haßlocher Rathaus parken möchten und alles zugeparkt ist, bis auf die Behinderten-Parkplätze. Wir müssen uns einen freien Parkplatz ein paar hundert Meter weiter suchen, wollen wir nicht das Bußgeld von 35 Euro riskieren. Die beiden Interviewten sind natürlich nicht zufrieden mit all den Maßnahmen, die in den letzten Jahren in Haßloch zur Verbesserung der Mobilität der Rollstuhlfahrer getroffen wurden. Sie fordern und fordern. Ich möchte auf die Aufzählung dessen, was bereits gemacht wurde und nun noch in Angriff genommen werden soll, verzichten. Es wurde gerade wieder veröffentlicht. Mit etwas mehr Anerkennung für das seitens der Gemeinde und der Geschäftswelt Haßlochs bisher für Rollstuhlfahrer und deren Mobilitätsverbesserung Geleistete und vor allem mit dem Verzicht auf solche unsinnigen Aussagen, wie ein Bußgeld von 350 Euro für Falschparker, würde man vielleicht doch mehr erreichen. (...) Während zunächst die Besitzer von Grundstücken in den Lindenberger Annexen Nonnental, Färberei Meier, Neue Maschine und Südliche Hauptstraße (Stand 27. Juni 2016) von der Zahlung dieses wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages ausgenommen waren, wurde diese Ausnahmeliste nun in der endgültigen und vor allem beschlossenen Satzung um die Grundstücke im Dörrental erweitert. Ergo hat die nach der veröffentlichten Urfassung laut gewordene Stimme eines Bürgers dazu gereicht, dass man seitens des Gemeinderates über diese Ausnahmeregelungen in „interfraktionellen Sitzungen“ nochmals eingehend beraten hat, was nun zu der beschlossenen Satzung führte. Allerdings hat man die Hausaufgaben nicht komplett gemacht. Denn was ist mit den beiden Lindenberger Grundstücken, welche im Bereich des Dörrentales direkt an die Bundesstraße 39 angrenzen und nicht in der Ausnahmeliste aufgeführt sind? Eigentlich müssten diese doch auch von der Gebührenpflicht ausgenommen sein. Und dies zeugt wiederum davon, dass die Damen und Herren der Lindenberger Ratsrunde größtenteils nicht wissen, was eigentlich zum Lindenberger Gemeindegebiet gehört, über das sie „regieren“.

x