Neustadt Bewährungsstrafe wegen illegalen Waffenhandels

Im Prozess wegen illegalen Waffenhandels hat das Schöffengericht in Neustadt ein Urteil gefällt: Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung hat ein 42-Jähriger bekommen, der über mehrere Jahre Handel mit Dekorationswaffen getrieben hat, die nicht ordnungsgemäß entschärft waren.
Die Waffen waren, wie gestern berichtet, zwar nicht mehr funktionsfähig, entsprachen jedoch nicht den deutschen Vorschriften von Dekorationswaffen. Nach deutschem Recht müssen verschiedene Eingriffe vorgenommen werden, unter anderem muss der Griff mit dem Auslöser funktionsunfähig gemacht werden. Dies war bei den Waffen, die der Neustadter vertrieb, nicht der Fall. Am Gehäuse und am Lauf waren dagegen Veränderungen vorgenommen worden. Der 42-Jährige bezog die Waffen – Pistolen und Maschinenpistolen – bei einem Waffenhändler aus dem österreichischen Ferlach, der in der Branche bekannt ist, und verkaufte sie weiter. Darunter an einen 75-jährigen, inzwischen verurteilten Waffenhändler aus Köln, der sie „rückbaute“, also wieder scharf machte. Waffen aus Neustadter und Ferlacher Lieferungen sind nach Angaben des Gerichts vielerorts in Europa sicher gestellt worden, teilweise bei Strafermittlungen. Allein in Frankreich seien 160 Waffen beschlagnahmt worden, eine davon soll eine Rolle in einem Mordfall gespielt haben. Der Neustadter, der schon als Jugendlicher Sportschütze war, kam aus privatem Interesse in Kontakt mit dem Händler aus Österreich. Die ersten Waffen kaufte er für sich selbst. Weil Angebot und Preis gut waren, begann er, damit zu handeln. Der Händler habe stets Zertifikate beigelegt, die die Waffen als Dekorationswaffen auswiesen. „Er sagte zu mir, dass diese Zertifikate europaweit gültig sind“, berichtete der Angeklagte. Darauf habe er sich verlassen. Dass die Griffstücke nicht abgeändert waren, sei für ihn „in Ordnung“ gewesen. Er habe keine Zweifel gehabt, dass das legal sei. Nach einer Anfangsphase arbeitete der Neustadter hauptsächlich auf Provisionsbasis für den Österreicher. Er stellte die Waffen auf einer Internet-Plattform ein und nahm Kontakt zu den Kunden auf. Durch seine Sprachkenntnisse – der Neustadter spricht nach eigenen Angaben englisch, französisch und spanisch – habe der Österreicher seinen Kundenkreis erweitern können. Auch bei der Bearbeitung der Homepage habe er ihm geholfen. Die Hausdurchsuchung, bei der die Waffen bei ihm sichergestellt wurden, war bereits 2010, die Ermittlungen zogen sich über einige Jahre hin. Der Angeklagte betonte, seit der Hausdurchsuchung keine Waffen mehr besessen zu haben. In einem weiteren Verfahren wird sich das Amtsgericht Neustadt mit dem Waffenhändler aus Österreich beschäftigen. Es ist am 2. Oktober eröffnet worden, wurde aber zunächst ausgesetzt, da der Angeklagte wegen Reiseunfähigkeit nicht erschien. (kkr)