Neustadt Bewährungsstrafe für Versicherungsbetrüger

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Ein selbstständiger Versicherungsmakler aus der Verbandsgemeinde Deidesheim hat zwischen April 2010 und Januar 2013 Versicherungsverträge gefälscht und dadurch Provisionen kassiert, die ihm nicht zustanden. Wegen gewerbsmäßigem Betrug und Urkundenfälschung in 90 Fällen wurde er deshalb vom Schöffengericht des Amtsgerichts Neustadt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Außerdem muss der 67-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und er soll rund 243.000 Euro als Schadenswiedergutmachung zahlen. Letzteres wird wohl kaum möglich sein. Der 67-Jährige bezieht nach eigenen Angaben nur eine geringe Rente, hat etwa 600.000 Euro Schulden und hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Etwa 40 Minuten dauerte es, bis Staatsanwalt Martin Schultz die 92 Fälle aufgelistet hatte, bei denen der Versicherungsmakler laut Anklage Versicherungspolicen gefälscht hat. In der Anklage seien Fehler und „ich habe einiges zu ergänzen“, kommentierte der sehr eloquent auftretende 67-Jährige die Anklage. Letztendlich blieben 90 Fälle übrig, und auch die Beträge, die der Versicherungsmakler zu Unrecht kassiert hat, wurden korrigiert. Rund 315.000 Euro wurden im Urteil genannt. Wie im Lauf der Verhandlung deutlich wurde, gab es noch weitaus mehr fingierte Verträge. Doch hatte nur eines von vermutlich drei betrogenen Versicherungsunternehmen Anzeige erstattet und dies auch erst 2015. Einige Fälle wurden eingestellt, einige sind verjährt. Die Betrügereien liefen nach dem gleichen Schema ab, das der Angeklagte in der Verhandlung erläuterte. Er habe Versicherungsverträge ausgefüllt, überwiegend für Berufsunfähigkeitsversicherungen, und dabei die Unterschriften der Versicherungsnehmer gefälscht. In den Fällen, die in der Anklage aufgelistet sind, wurden die Verträge überwiegend auf Angehörige und die Lebensgefährtin des Angeklagten ausgestellt. Teils hatte der Angeklagte deren Adressen angegeben, teils seine eigene. Wie der Angeklagte berichtete, habe er teilweise auch Namen aus Abiturzeitschriften verwendet. Die Verträge seien „teils auf existierende und teils auf nicht existierende Personen, teils mit richtigen, teils mit falschen Geburtsdaten“ ausgestellt gewesen, berichtete ein Kripobeamter. Wie der Angeklagte erläuterte, zahlen die Versicherungsunternehmen die Provisionen an Versicherungsmakler erst aus, wenn zumindest der erste Beitrag gezahlt ist. Auch werde ein Teil der Provisionen zurückgefordert, wenn Verträge platzen. Um dies zu verhindern, habe er die Beiträge gezahlt. Um das dafür erforderliche Geld zu haben, habe er immer wieder neue Verträge gefälscht, um so neue Provisionen kassieren zu können. Begonnen habe er damit, weil er „eine Krise“ überwinden wollte. Er habe bis etwa 2009 gut verdient. Dann habe er Probleme bekommen wegen „Unregelmäßigkeiten bei geschlossenen Immobilienfonds“, die er verkauft hatte. Dazu seien dann noch die damals allgemeine schwierige wirtschaftliche Lage sowie diverse private Probleme und sein Alkoholismus gekommen. „Ich habe, als ich damit angefangen habe, nicht gewusst, wo das endet“, so der Angeklagte. Staatsanwalt Schultz forderte zweieinhalb Jahre Haft. Eine Strafe in dieser Höhe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Es werde der Sache nicht gerecht und sei nicht erforderlich, seinen Mandanten ins Gefängnis zu schicken, meinte Rechtsanwalt Roman Schweitzer. Der 67-Jährige sei in einer schwierigen Situation gewesen, er habe zur Aufklärung beigetragen und es sei nicht zu erwarten, dass er weitere Straftaten begeht, Dem schloss sich das Gericht an.

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