Neustadt Bei Spielautomaten kassiert Gemeinde mit

Der Gemeinderat hat eine Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes beschlossen. Damit wurde einem Antrag von CDU und SPD entsprochen. Davon verspricht sich die Verwaltung Mehreinnahmen von 225.000 Euro (2017) und 290.000 Euro (2018).
Begründet wurde der Antrag auf eine zweiprozentige Erhöhung mit dem Ergebnis einer Anfrage in Bad Dürkheim, Neustadt, Deidesheim und Böhl-Iggelheim. Demnach liege der Vergnügungssteuersatz in Haßloch prozentual unter dem durchschnittlichen Satz dieser Kommunen. In diesem Jahr wird der Steuersatz bei Gaststätten, die Konzessionen für Spielautomaten haben, von 10 auf 13 Prozent und bei Vergnügungsstätten von 13 auf 16 Prozent erhöht. Für 2018 wurde eine weitere Erhöhung des Steuersatzes für Vergnügungsstätten auf 17 Prozent beschlossen. Trotz des Einwandes von Willi von Lohr (HLL), bei den Gaststätten lediglich eine zweiprozentige Erhöhung zu beschließen, um diese finanziell nicht so stark zu belasten, wurde die dreiprozentige Erhöhung einstimmig bei drei Enthaltungen der HLL beschlossen, ebenso die stufenweise Erhöhung bei den Vergnügungsstätten. Haro Schreiner (SPD) verwies auf das Problem der Spielsucht und sprach sich gegen die Aufstellung von Automaten aus. Die neue Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Musikschul-Gebühren Einstimmig hat der Gemeinderat neue Musikschulgebühren beschlossen. Die Musikschule ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die jährlich ein Defizit verursacht. Durch kurz- und mittelfristige Maßnahmen soll eine weitere Konsolidierung des Haushalts erreicht werden. Die für 2017 erwartete Ergebnisverbesserung bei der Musikschule liegt bei 86.250 Euro, 2018 sollen es 106.000 Euro sein. Wesentliche Änderungen sind Gebührenerhöhungen und die Vereinfachung der Gebührenstruktur. Gleichzeitig gibt es künftig einen Bürgerrabatt von 5 Euro. Die Höhe des Bürgerrabatts ist laut Verwaltung durch die Annahme begründet, dass bei einem Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 550.000 Euro pro Jahr insgesamt etwa 16.000 steuerpflichtige Haßlocher Bürger die Musikschule mit jeweils monatlich drei Euro durch Steuern subventionieren. Die 10-er Karte wird fest eingepflegt, es gibt gestaffelte Familien- und Mehrfachermäßigungen, und die Erwachsenengebühr beinhaltet einen pauschalen Aufschlag von 10 Euro. Mittelfristig soll die Quote für Gruppenunterricht, insbesondere im Anfängerbereich, erhöht werden. Der Bereich Elementare Musikerziehung soll ausgebaut werden, auch für Erwachsene und insbesondere Senioren. Mittelfristig soll ein Personalentwicklungskonzept aufgestellt werden. Feuerwehr Um das besondere ehrenamtliche Engagement der Feuerwehr zu würdigen, wird für die Alarm- und Einsatzplanung jetzt eine Aufwandsentschädigung mit dem Höchstsatz von 170,30 Euro pro Monat gewährt. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Derzeit übernehmen der Wehrleiter und sein Stellvertreter diese Funktion, somit erhält jeder die Hälfte dieses Betrages. Mit der Anpassung der Hauptsatzung wird damit für alle Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehrangehörigen der Höchstsatz angesetzt. |uhk