Neustadt Bauprojekt sorgt für Unmut

Auf diesem Grundstück plant ein Investor den Bau eines dreistöckigen Gebäudes. Die Mitglieder des Stadtrats sind dagegen, weil s
Auf diesem Grundstück plant ein Investor den Bau eines dreistöckigen Gebäudes. Die Mitglieder des Stadtrats sind dagegen, weil sie der Ansicht sind, die Bebauung füge sich nicht ins Stadtbild ein.

Der Antrag eines Investors, auf einem freien Eckgrundstück am Ende der Schlosswiese und der Appengasse in Deidesheim ein dreistöckiges Gebäude mit fünf Wohnungen zu bauen, wurde von den Mitgliedern des Deidesheimer Stadtrats in einer Sitzung am Dienstag erneut abgelehnt. Stadtbürgermeister Manfred Dörr (CDU) befürchtet, dass die Kreisverwaltung Bad Dürkheim trotzdem eine Baugenehmigung erteilen wird. Eine Bauvoranfrage war vom Stadtrat bereits 2015 abgelehnt worden. Daraufhin hatte der Investor die Planung reduziert und einen Bauantrag gestellt. Den hatten die Mitglieder des Stadtrats im Juni abgelehnt. Die Bauabteilung der Kreisverwaltung ist der Ansicht, dass der Antrag genehmigt werden müsse und teilt die Argumente der Ratsmitglieder gegen das Bauvorhaben nicht, deshalb war nun eine erneute Abstimmung erforderlich. „Das Objekt ist nicht besser geworden“, brachte Grünen-Fraktionssprecher Herbert Latz-Weber die einhellige Meinung auf den Punkt. Das geplante Gebäude „passt vom Stil, der Dachform und der Geschossflächenzahl nicht zum Stadtbild“, so Dörr. Unter anderem sei der Bau zu hoch und das vorgesehene Flachdach passe nicht zur Umgebung. Dadurch, dass das Gebäude an einer „sehr exponierten Stelle“ gebaut werden soll, falle die Beeinträchtigung des Stadtbilds umso mehr auf. Zudem seien die Parkplätze, so wie sie vorgesehen sind, nicht nutzbar, sagte Franz Arnold (FWG). Nach Angaben von Dörr hat der Investor gesagt, die Kreisverwaltung habe ihm zugesichert, dass er unabhängig von der Entscheidung des Stadtrats eine Baugenehmigung bekomme. Das sorgte für Ärger im Stadtrat. „Wofür sitzen wir hier, wenn die Kreisverwaltung über uns hinweg entscheidet“, fragte Latz-Weber. Die Frage der Parkplätze war bei mehreren anderen Bauanträgen über die die Mitglieder des Stadtrats zu entscheiden hatten, ein wichtiger Faktor. Man kam überein, die Bauvorhaben zu genehmigen, jedoch verbunden mit der Auflage, dass die Baugenehmigung erst erteilt wird, wenn die vorgeschriebene Zahl an Stellplätzen nachgewiesen wird. Bei dem Anwesen Niederkircher Straße 13 wollten Stefan Hebinger (CDU) und weitere CDU-Ratsmitglieder die Zustimmung zu einem Umbau jedoch verweigern, weil der Nachweis über Stellplätze bisher nicht vorgelegt wurde. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude solle nur im Inneren umgebaut werden, an der Fassade seien keine Arbeiten geplant, so Dörr. In dem Gebäude sollen ein Friseursalon, zwei Wohnungen und zwei Ferienwohnungen entstehen. Die Mehrheit der Mitglieder des Stadtrats stimmte zu. Zustimmung fand auch der Antrag, das Anwesen Ecke Heumarkt- und Weinstraße umzubauen und dort einen Gastronomiebetrieb und einen Weinverkaufsraum einzurichten. Vor etwa 200 Jahren habe es in dem Gebäude schon einmal eine Gaststätte gegeben, erinnerte Dörr. Die erforderlichen Stellplätze sollen teils im Bereich der Straße „Rossmühle“ nachgewiesen werden. Als Ersatz für fünf Stellplätze, die nicht nachgewiesen werden können, wird an die Stadt eine sogenannte Ablöse in Höhe von 39.000 Euro gezahlt. Eine Stellplatzablöse wird wahrscheinlich auch der Inhaber eines Anwesens in der Stadtmauergasse zahlen, der ein Nebengebäude aufstocken und so zusätzlichen Wohnraum schaffen will. Auch die geplante Verbindung von zwei Häusern in der Dalbergstraße fand die Zustimmung des Stadtrats. Keine Bedenken hatten die Ratsmitglieder auch gegen den Bau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle im Buschweg 2. Da der Landesbetrieb Mobilität in Speyer der Auffassung war, dass die Halle zu nah an der Straße ist, wird ihre Länge von 30 auf 24 Meter verkürzt. Genehmigt wurde auch die Erweiterung der Vinothek des Weinguts Dr. von Bassermann-Jordan durch einen Glasanbau mit Flachdach. Die beim Brand der Synagoge beschädigte Garage auf dem Nachbargrundstück darf wieder aufgebaut und auf dem Gelände, auf dem ein Schuppen stand, kann ein Carport gebaut werden. Wie Verbandsbürgermeister Peter Lubenau (CDU) berichtete, werden derzeit die statischen Berechnungen für die Sanierung der Synagoge erstellt. Einige Diskussionen löste der Antrag aus, auf einem Grundstück in der Straße „Im unteren Grain“ für einen seit Jahren dort stehenden Fahrradschuppen nachträglich eine Baugenehmigung zu erteilen. Nach Angaben von Dörr haben Nachbarn die Kreisverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass das kleine Häuschen nicht genehmigt ist. Man kam überein, dass der Schuppen dann genehmigt wird, wenn die Besitzer innerhalb eines Jahres eine schriftliche Zustimmung der Nachbarn vorlegen und die Anwohner in der Umgebung darauf verzichten, ebenfalls Nebengebäude zu errichten.

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