Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Baumschutz: Fördern statt bestrafen

Ist der Baum im Garten gesund oder muss er gefällt werden? Diese Frage stellt sich Grundstücksbesitzern immer mal wieder. In Gie
Ist der Baum im Garten gesund oder muss er gefällt werden? Diese Frage stellt sich Grundstücksbesitzern immer mal wieder. In Gießen, das Neustadt als Vorbild betrachtet, sind bereits 250 Baumbesitzer – private und betriebliche – an der Baumfördersatzung beteiligt, teilweise mit mehreren Bäumen.

Die Erkenntnis, dass Bäume dem Klima zuliebe erhalten werden sollen, ist nicht neu. Eine Baumschutzsatzung scheidet für Neustadt jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach aus. Aber es gibt eine andere Idee, wie die Pflanzen geschützt werden könnten.

Nicht nur einmal ist in Neustadt das Thema Baumschutzsatzung hochgekocht. Vereinfacht gesagt geht es darum, Baumbesitzern vorzugeben, unter welchen Voraussetzungen sie auf ihren Grundstücken Bäume fällen dürfen – oder eben nicht. Ziel ist es, den Baumbestand zu schützen. Wie Umweltdezernentin Waltraud Blarr (Grüne) im Gespräch mit der RHEINPFALZ erklärt, gab es schon vor mehr als 20 Jahren Anträge für eine Baumschutzsatzung. Sie selbst hatte in den vergangenen Jahren mehrfach eine solche Regelung gefordert, zum Beispiel in Bezug auf die gefällten Linden am Jahnplatz in Lachen-Speyerdorf. Auf einen Antrag der Grünen hin hatte der Stadtrat Ende 2019 beschlossen, dass eine Baumschutzsatzung auf Für und Wider geprüft werden soll.

Also haben die Projektarbeitsgruppe „Stadtgrün naturnah“ und die städtische Grünflächenabteilung mit Unterstützung vom städtischen Bauhof, des Eigenbetriebs Stadtentsorgung (ESN) sowie der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) einen Fragenkatalog erarbeitet. Diesen haben sie an Städte wie Mainz, Kaiserslautern, Wernigerode und Gießen geschickt, um deren Erfahrungen mit einer Baumschutzsatzung abzufragen. Wie wird sie von der Bevölkerung akzeptiert? Wie viele (zusätzliche) Stellen wurden dafür geschaffen? Wie viele Bußgelder wurden bislang verhängt? Das waren nur einige der Fragen.

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Mehrwert für alle Baumbesitzer

Ablehnung möglich

Das Ergebnis der Befragung – und noch viel wichtiger: eine Einschätzung für Neustadt – hat Blarr kürzlich im Umweltausschuss und Naturschutzbeirat vorgestellt. Zum Geltungsbereich der Satzung könnten alle Bäume im Gebiet der Stadt Neustadt gehören, die nicht wirtschaftlich genutzt werden. Vorteil, so besagt es das Papier: Sie könnte die Neustadter bezüglich Schutz von Bestandsbäumen sensibilisieren und den Verlust der Artenvielfalt eindämmen. Nachteil: Eine Baumschutzsatzung greift in privates Eigentum ein. Drohende Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgelder für diejenigen, die sich nicht an die Satzung halten und zu schützende Bäume fällen, könnten zu einer Ablehnung der Satzung führen, heißt es im Bericht.

Darin sind noch weitere Argumente gegen die Verordnung vermerkt: So bestehe bereits ein ausreichender Schutz etwa durch das Naturschutzgesetz, was auch schon im Stadtrat angemerkt worden war. Der bürokratische Aufwand wäre überdies hoch, zusätzliches Personal und zusätzliche Kosten wären notwendig. Baumfällungen im öffentlichen Raum wären nur noch aus Verkehrssicherungsgründen möglich, was bei Baumaßnahmen zu Konflikten führen könne. Außerdem würden Privatleute vielleicht auf Baumpflanzungen verzichten, „aus Angst davor, diese später nicht mehr fällen zu dürfen“. Auch habe die Verwaltung keine Handhabe, „wenn ein Bürger seinen Baum gezielt zum Absterben bringt“, etwa durch Vertrocknen.

Förderungen besser als Restriktionen

Die Nachteile überwiegen offenkundig. „Wir haben festgestellt, dass es der bessere Weg ist, mit Förderungen statt mit Restriktionen zu arbeiten“, sagt Blarr. „Deshalb steht nun die Überlegung im Raum, statt der Baumschutzsatzung eine Baumfördersatzung einzuführen, wie es sie bereits in Gießen gibt“, so die Beigeordnete. Sie beschränke sich ausschließlich auf Bäume in privatem Besitz und ist kein Muss für Baumbesitzer. Öffentliche Bäume könnten über andere Wege geschützt werden, etwa über Bebauungspläne.

Die Fördersatzung sei bereits im Umweltausschuss und im Naturschutzbeirat befürwortet worden. Wobei im Ausschuss der Wunsch geäußert wurde, dass die Stadt eine Selbsterklärung dazu abgeben sollte, ihren Baumbestand besser zu schützen. „Viele Bäume fallen Bauarbeiten zum Opfer, weil der Wurzelschutz nicht gewährleistet ist“, weiß Blarr. Dahingehend sollte die Stadt künftig bei Baufirmen Schadenersatz verlangen können.

Was bringt es dem Bürger?

Doch was nützt es dem Neustadter, sich an der Fördersatzung zu beteiligen? Zunächst einmal würde der Baum im Baumkataster aufgenommen, erklärt Blarr: „Wenn ein von uns beauftragter Baumkontrolleur alle anderthalb Jahre die Bäume überprüft, könnten die der Bürger mit untersucht werden. Im Fall einer drohenden Fällung könnte er Tipps zu Nachpflanzungen geben, zum Beispiel, welche Baumarten dem Klimawandel am besten standhalten.“ Die Beratung und Begutachtung der Bäume wären kostenlos. Empfohlene Pflegearbeiten an den Gehölzen müssten Baumbesitzer selbst bezahlen.

Eine Entscheidung für die Baumfördersatzung sei nicht automatisch eine gegen die Baumschutzsatzung, betont Blarr. Am Ende liege sie in der Hand des Stadtrats. Die Umweltdezernentin hofft, dass ein Entwurf der Förderverordnung bis zur Sitzung im Mai vorliegt. Der für die Baumfördersatzung zuständige Sachbearbeiter aus Gießen habe signalisiert, dann über seine Erfahrungen berichten zu wollen.

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