Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Baumfördersatzung: Entwurf fast fertig

In das Baumförderkataster können Bäume ab einem Stammumfang von 1,20 Meter aufgenommen werden. Diese Platane hat das Maß locker
In das Baumförderkataster können Bäume ab einem Stammumfang von 1,20 Meter aufgenommen werden. Diese Platane hat das Maß locker erreicht.

In Neustadt soll es nach dem Willen der Stadtverwaltung eine Baumfördersatzung geben, um das Grün auch auf privaten Grundstücken zu schützen. Jedoch dauert es noch eine Weile, bis der Stadtrat über die Satzung entscheiden wird.

Für die Pflege der Bäume im öffentlichen Raum ist die Stadt verantwortlich. Alle anderthalb Jahre überprüft ein von ihr beauftragter Kontrolleur, ob die Bäume noch verkehrssicher sind und ob sie möglicherweise beschnitten oder gar gefällt werden müssen. Alle anderthalb Jahre deshalb, um die Bäume im belaubten und unbelaubten Zustand zu sichten. Geht es nach der Stadt, könnten bei dieser Kontrolle künftig auch die Bäume von Privatleuten aus Stadt und Weindörfern genauer unter die Lupe genommen werden. Nämlich dann, wenn die Bürger ihre Bäume in einem Baumförderkataster aufnehmen lassen.

Dieses Kataster ist Bestandteil der geplanten Baumfördersatzung. Nachdem die Projektarbeitsgruppe „Stadtgrün naturnah“ unter anderem mehrere Städte zu ihren Erfahrungen befragt hat, war die Stadt zu dem Schluss gekommen, dass ein solches Regelwerk sinnvoller ist als eine lange diskutierte Baumschutzsatzung. Denn bei Letzterer bräuchte es nicht nur mehr Personal in der Verwaltung, was zu mehr Kosten führen würde. Auch könnten die Bürger eine solche Satzung ablehnen, da sie in privates Eigentum eingreife, wie es im Prüfbericht hieß.

Umfang mindestens 1,20 Meter

Also nun eine Baumfördersatzung. Das Ziel: Die natürlichen Lebensbedingungen der Menschen sollen erhalten, das Stadtbild verbessert und das Klima geschützt werden. Man habe sich an der Satzung von Gießen orientiert, sagte Umweltdezernentin Waltraud Blarr (Grüne), als sie den Entwurf für Neustadt am Mittwoch in der Online-Sitzung des Umweltausschusses vorgestellt hat.

Förderfähig sind demnach Bäume ab einem Stammumfang von 1,20 Meter, was etwa einem Durchmesser von 40 Zentimetern entspricht, gemessen in einem Meter Höhe ab Oberkante des Bodens. Hat ein Stamm einen geringeren Umfang – oder hat ein Baum mehrere Stämme – entscheidet die Stadt im Einzelfall. Baumeigentümer können einen Eintrag ihres „Schützlings“ elektronisch beantragen. Wobei in Ausnahmefällen das Formular auch in der Verwaltung ausgefüllt werden kann, sagte Blarr. Wird der Baum ins Kataster aufgenommen, wird er alle anderthalb Jahre in Augenschein genommen. „Darüber hinaus sollen die Bürger kostenlos beraten werden zu den Themen Schutz, Pflege, Standort und klimagerechte Neupflanzung“, berichtete Blarr. Denn der Baumbestand soll nicht nur erhalten, sondern erweitert werden.

Wer ist Verkehrssicherung verantwortlich?

Das Unternehmen, bei dem auch der Baumkontrolleur tätig ist, habe für die Kontrollen auf privatem Grund bereits ein Angebot über 10.000 Euro vorgelegt. „Es muss noch geprüft werden, ob diese Aufgabe jemand aus der Verwaltung übernehmen kann, dann müsste die Person aber von anderen Arbeiten freigestellt werden“, sagte Blarr.

Unklar sei auch noch, wie es sich mit der Verkehrssicherungspflicht der Bäume auf privatem Grund verhält. Übernimmt die Stadt diese und wenn ja, in welchem Umfang? Und übernimmt der kommunale Versicherer im Schadensfall die Kosten? „Da werden wir noch einmal in Gießen nachhören, wie es dort gehandhabt wird“, kündigte Blarr an.

Selbstverpflichtung zurückgestellt

Da es noch ein paar Wochen dauern kann, bis die noch unklaren Punkte – die Verkehrssicherungspflicht sowie die Frage, ob ein Verwaltungsmitarbeiter die Kontrolle übernehmen kann – innerhalb der Verwaltung geklärt sind, wird es Juli, bis dem Stadtrat der Entwurf zur Abstimmung vorgelegt wird. Dann soll auch der zuständige Gießener Sachbearbeiter über seine Erfahrungen im Rat berichten. Der Umweltausschuss steht jedenfalls geschlossen hinter der Idee, wie sich am Mittwoch gezeigt hat.

Eine Selbstverpflichtung der Stadt, sich verstärkt für den Schutz der Bäume im öffentlichen Raum einzusetzen und gegebenfalls Schadenersatz zu verlangen, gerade auch mit Blick auf Wurzelschäden durch Bauarbeiten, hat die Verwaltung laut Blarr erst einmal zurückgestellt. Zunächst soll die Satzung verabschiedet werden, mitsamt einer Dienstanweisung für alle städtischen Stellen wie Bauhof, Eigenbetrieb Stadtentsorgung und Wohnungsbaugesellschaft, wie bei Bauangelegenheiten mit Bäumen umgegangen werden soll.

Der Baum eines Privateigentümers wird laut Satzungsentwurf übrigens dann aus dem Kataster gelöscht, wenn der Besitzer nicht mitwirkt, dem Baum also Schaden zufügt. Gelöscht wird er auch auf schriftlichen Antrag des Eigentümers hin. „Bei einer Löschung gibt es keine Rückforderungen der Stadt, für die Bürger besteht da also kein Risiko“, so Blarr.

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