Neustadt Aussiedlung: Kein Neubau im Schutzgebiet

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ST. MARTIN. Ein Weinbaubetrieb in St. Martin ist mit seinen Plänen gescheitert, im Außenbereich einen großen Komplex zu bauen, der Betriebsbereiche, Lager sowie eine große Vinothek umfassen sollte. Vorgesehen war auch die Bewirtung von Busgesellschaften und die Vermietung der Räume für private Feiern wie Hochzeiten. Das Projekt sollte im Landschaftsschutzgebiet „Bildstöckel“ realisiert werden – dort gilt seit Mai 2014 ein generelles Bauverbot.

Die Ortsgemeinde, der Kreisrechtsausschuss des Kreises Südliche Weinstraße und jetzt auch das Verwaltungsgericht Neustadt lehnten das Bauvorhaben ab. Vergebens hatte der Winzer argumentiert, der Flächennutzungsplan rings um St. Martin sehe überall nur Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzflächen vor, eine ortsnahe Verwirklichung von Aussiedlungen sei so praktisch ausgeschlossen. Nach Auffassung der Gemeinde sollten Aussiedlungen möglichst in den Gewerbegebieten bei Maikammer und Kirrweiler erfolgen. Diese Standorte lägen aber zu weit ab von St. Martin, sagt der Winzer. Das Verwaltungsgericht sah jedoch in der geplanten Aussiedlung kein Projekt, das im Außenbereich zulässig ist. Es erfülle nicht die Voraussetzungen für solch eine Ausnahmeregelung. Denn der Komplex sehe „in erheblichem Umfang“ Gebäudeteile und Nutzungen wie die Bewirtung von Busgesellschaften vor. Und diese hätten nicht unmittelbar etwas mit dem landwirtschaftlichen Betrieb zu tun. (ros) Südwest

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