Neustadt Ausreichend Gehwege und Querungshilfen

Placeholder-Image

Kinder aus Ruppertsberg müssen in Deidesheim zur Grundschule gehen. Die Erstattung der Kosten für die Fahrt mit dem Schulbus ist seit Jahren immer wieder ein Streitthema zwischen Eltern und der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Jetzt beschäftigte das Thema erneut auch den Kreisrechtsausschuss. Eine Mutter hatte Widerspruch eingelegt, weil der Kreis die Fahrtkosten für ihren Sohn nicht zahlen will.

Wie der zuständige Mitarbeiter der Kreisverwaltung erläuterte, müssen laut Schulgesetz Kreise und kreisfreie Städte die Fahrtkosten für Grundschüler übernehmen, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer oder „besonders gefährlich“ ist. Die Ruppertsbergerin und ihr Sohn wohnen genau 1,64 Kilometer von der Deidesheimer Grundschule entfernt. Dass die vorgegebene Entfernung nicht erreicht ist, ist unstrittig. Unterschiedlicher Meinung sind die Ruppertsbergerin und die Kreisverwaltung jedoch darüber, ob der Schulweg besonders gefährlich ist. Der Schulweg, der teilweise entlang einer Kreisstraße verläuft und bei dem das Kind mehrfach Straßen überqueren muss, sei besonders gefährlich, zeigte sich die Ruppertsbergerin überzeugt. „Als Mutter kann ich nicht vertreten, dass mein Kind diesen Weg laufen muss“, argumentierte die Frau. Und als alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin könne sie die Fahrkarte für den Bus nicht zahlen. Da der Schulweg von Ruppertsberg nach Deidesheim schon öfter ein Streitthema gewesen sei, habe die Kommission Sicherer Schulweg, der Vertreter verschiedener Behörden und Gruppen angehören, den Weg überprüft, sagte Dorothee Wersch, Vorsitzende des Rechtsausschusses. Dabei sei man zu dem einhelligen Ergebnis gekommen, dass dieser nicht gefährlich sei (wir berichtete mehrfach). Schließlich gebe es ausreichend Gehwege und Querungshilfen. Damit bestehe kein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, erläuterte Wersch der Ruppertsbergerin. Alle anderen Kinder aus der Klasse führen mit dem Bus oder würden von ihren Eltern zur Schule gebracht. „Und ich will nicht, dass mein Kind sich ausgeschlossen fühlt“, argumentierte die Frau weiter. Zudem besuche ihr Sohn nachmittags den Hort in Ruppertsberg, und wenn er laufe, komme er nicht immer rechtzeitig zum Mittagessen. Zwar gebe es in Deidesheim eine betreuende Grundschule, doch der Hort sei besser für ihr Kind. Auf die Frage eines Beisitzers, warum sie ihr Kind nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule bringe und wieder abhole, antwortete die Frau, dafür keine Zeit zu haben. Außerdem sei sie der Meinung, dass ein Kind, das eine Schule in einem anderen Ort besuche, einen Anspruch auf eine Fahrkarte habe, äußerte die Mutter weiter. Das entspreche aber nicht den Vorgaben des Gesetzes, erklärten der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung und Wersch. Da sich die Kreisverwaltung an das Schulgesetz halten müsse, werde der Widerspruch zurückgewiesen. (ann)

x