Neustadt Auch für unbewohnte Häuser zahlen

Placeholder-Image

Bei der Erneuerung der Brücke in der Seilerbahn waren 2014 in der Talstraße in der Nähe der Seilerbahn Leitungen und der Kanal ausgetauscht worden. Für die Erneuerung der Hausanschlüsse sollen die jeweiligen Grundstücksbesitzer zahlen. Ein Ehepaar, das drei Grundstücke besitzt, hatte gegen den Gebührenbescheid des Eigenbetriebs Stadtentsorgung Neustadt (ESN) für eines der Grundstücke geklagt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage zurückgewiesen.

Die vierte Kammer des Gerichts rügte aber auch den ESN. Es wäre „bürgerfreundlicher“ gewesen, wenn die Grundstücksbesitzer über den geplanten Austausch der Hausanschlüsse informiert worden wären, sagte der Vorsitzender Richter Thomas Butzinger. „Wenn man die Bürger vorher immer informieren würde, würde überhaupt nichts mehr passieren“, antwortete der Rechtsanwalt des ESN. Diese fehlende Information war einer der Punkte, mit denen Ulrike Heberling, Anwältin der Grundstücksbesitzer, die Klage begründete. Der Stadtverwaltung sei seit langem bekannt, dass die Gebäude, die auf den Grundstücken stehen, weitgehend unbewohnbar seien. Bekannt sei der Stadt auch, dass die Grundstücksbesitzer eine Verkaufsgemeinschaft mit dem Besitzer des danebenliegenden Geländes der ehemaligen Firma Demeta hätten und dass es mehrere Interessenten für die Grundstücke gegeben habe. Unter anderem habe ein Investor ein Seniorenheim bauen wollen. Doch die Stadtverwaltung habe alle Anfragen abgelehnt. Deshalb sei ein Verkauf nicht zustande gekommen. Angesichts dessen sei es nicht in Ordnung, dass der ESN die Grundstücksbesitzer mit der Erneuerung der Hausanschlüsse „überrumpelt hat“. Nach Angaben der Anwältin müssen ihre Mandanten für die Erneuerung der Hausanschlüsse rund 10.000 Euro zahlen. Da die Häuser abgerissen werden sollen, sei der Austausch der Hausanschlüsse sinnlos. Zumal die bisherigen Hausanschlüsse in Ordnung gewesen seien. Es sei zwar richtig, dass es besser gewesen wäre, die Grundstücksbesitzer zu informieren, so Butzinger. Doch liege die Erneuerung der Hausanschlüsse im Ermessen des ESN. Allerdings müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So wäre es nicht sinnvoll, neue Hausanschlüsse zu legen, wenn das Gelände nicht mehr bebaut werden soll. Das sei hier nicht der Fall. Ein weiterer Aspekt ist das Alter der Leitungen. Nach Angaben des ESN waren die 87 Jahre alt. Die durchschnittliche Lebensdauer von Abwasserleitungen liege bei etwa 40 Jahren, eine Erneuerung sei also angebracht gewesen. Wenn man die Anschlüsse schon austauscht, hätte man das sogenannte Inliner-Verfahren verwenden sollen, dies sei kostengünstiger als Arbeiten mit einer offenen Baugrube, so die Anwältin. Wie ein Mitarbeiter des ESN erläuterte, wurde der Hauptkanal nicht nur ausgetauscht, sondern auch vergrößert, das gehe nur mit einer offenen Baugrube. Zudem habe die Straße ohnehin aufgerissen werden müssen. Kritik äußerte die Anwältin auch daran, dass nicht bei allen Grundstücken die Hausanschlüsse ausgetauscht worden seien. Man habe überall dort die Hausanschlüsse erneuert, wo die Straße wegen der anderen anstehenden Bauarbeiten aufgerissen war, so der Vertreter des ESN. Kein Erfolg hatte die Anwältin auch mit dem Argument, die Leitungen seien nur deshalb ausgetauscht worden, weil sie beim Umstürzen eines Baukrans während der Brückenerneuerung beschädigt worden seien. Der Kran sei nicht auf die Leitungen in der Talstraße gestürzt, so der Vertreter des ESN.

x