Neustadt „Argumente lapidar weggewischt“

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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hatte am 17. November der Planung des Kreises Bad Dürkheim zugestimmt, den Rehbach auf einer Länge von 3,6 Kilometern rund 600 bis 800 Meter nach Süden in den Haßlocher Gemeindewald zu verlegen. Damit soll der Hochwasserschutz verbessert und ein naturnahes, durchgängiges Gewässer geschaffen werden (wir berichteten). Dieser Planfeststellungsbeschluss ist aber erst rechtskräftig, wenn innerhalb der einmonatigen Klagefrist keine Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt erhoben wird. Die Frist hat am 25. November mit der Zustellung des Beschlusses an alle Beteiligten begonnen, die Einwendungen gegen die Planung erhoben hatten. „Wir wissen noch nicht, ob wir Klage erheben werden“, sagte gestern Günter Moses, stellvertretender Sprecher der BI, auf Anfrage der RHEINPFALZ. Derzeit untersuche ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten einer Klage vor der Verwaltungsgericht. Naturschutzfragen im Zusammenhang mit der geplanten Rehbachverlegung würden von einem weiteren Rechtsanwalt geprüft. Bis spätestens 23. Dezember will die Bürgerinitiative überlegt haben, ob sie juristische Schritte einleiten werde oder nicht. „Die Würdigung und Bewertung der im Rahmen der Planfeststellung gemachten Einwendungen hätte zur Ablehnung der Maßnahme führen müssen“, so Sprecher Thomas Barth in der Stellungnahme der BI. Die Behauptung, die Maßnahme würde die Ortslage Haßlochs auch vor einem Jahrhunderthochwasser schützen, finde sich im Planfeststellungsbeschluss nicht mehr. Kein einziger Keller in der bebauten Ortslage werde vor Hochwasser geschützt, so die BI. „Die Rehbachverlegung verursacht große Schäden an der Natur“, heißt es weiter. Durch erhebliche Auflagen versuche die SGD Süd, diese zu kaschieren. Die stellvertretende BI-Sprecherin Barbara Schuster geht davon aus, dass die Auflagen die Maßnahme deutlich teurer werden lassen, zum Beispiel durch weitere Gutachten, Erstellung von Gewässerpflege- und Entwicklungsplänen, ökologische Baubegleitung und Monitoring während und nach der Bauphase. Diese Mehrkosten würden in den Unterlagen nicht beziffert. Angesichts der Schulden des Landkreises müsse die Kreisverwaltung die Frage nach der Finanzierung beantworten. Die Realisierung des Vorhabens hänge maßgeblich von der Förderungsfähigkeit der Maßnahme nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung ab. Die Unterhaltung der Rehbachdämme sei von der Kreisverwaltung nach 1945 vernachlässigt worden. Laut Förderrichtlinien müsse nachgewiesen werden, dass der Antragsteller „Gewässer oder Anlagen in den letzten zehn Jahren ordnungsgemäß unterhalten hat“. Dies habe die Kreisverwaltung bescheinigt, obwohl es nicht zutreffe. „Die Rehbachverlegung dient somit der Beseitigung von Versäumnissen der Vergangenheit“, so die BI. „Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass im Rahmen der Rehbachverlegung Fördergelder erschlichen werden“, so Barth. Dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung widerspreche die Maßnahme insgesamt. Auch seien Kosten für die Erschließung neuer Baugebiete nicht zuwendungsfähig. Mit der Rehbachverlegung werde hingegen gerade die Erschließung des Baugebiets „Südlich der Rosenstraße“ bezweckt. Die BI sieht durch „durchgreifliche Argumente von den Behörden lapidar weggewischt“. Es gebe Alternativen, die kostengünstig, mit hohem Wert für die Natur und sicherem Hochwasserschutz verbunden seien, so Moses. Mit Millionen werde erst Natur zerstört, um neue entstehen zu lassen, zum Beispiel durch Umsiedlungen von Feuchtwiesen in den Wald. Die BI sieht „dringenden Handlungsbedarf“: Die Unterhaltung der seit vielen Jahren „sträflich vernachlässigten“ Rehbachverwallungen müsse nachgeholt werden. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzgruppen, ortskundigen Bürgern und den kommunalen Behörden gelte es ein Konzept zu entwickeln, wie der Wald über das alte Grabensystem sinnvoll bewässert werden könne. Das würde nach Auffassung der BI kostengünstig dem Schutz und der Entwicklung von Naturräumen dienen und den Hochwasserschutz voranbringen und nicht erst bei einem 100-jährlichen Ereignis. „Leider denken die Behörden nach wie vor in Fließschläuchen und Kanälen statt in Flächen und Räumen, die Wasser aufnehmen und verzögert wieder abgeben können“, so Barth. (guh/uhk)

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