Neustadt Aktuell notiert: Asylbewerber: Stadtrat will Standort Böbig prüfen

Die Stadtratsmehrheit aus CDU, FDP und Grünen hat gestern beschlossen, den Bebauungsplan „Im Böbig“ erneut zu ändern. Bis Frühjahr 2015 soll geprüft werden, ob dann in der dortigen Landwehrstraße eine Gemeinschaftsunterkunft in Leichtbauweise für Asylbewerber errichtet werden kann. Der Standort ist einer von vier, die die Verwaltung genau unter die Lupe nimmt, um kurzfristig weiteren Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Wie berichtet, sollen ebenso Standorte im Knappengraben, in der Robert-Stolz-Straße und am Bahnhof Mußbach geprüft werden. Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer (CDU) geht als Sozialdezernent davon aus, dass mindestens zwei Standorte für Container gebraucht werden, um den erwarteten Zustrom von etwa 120 Asylbewerbern aufnehmen zu können. Wie angekündigt, stimmten SPD und FWG gegen den Bebauungsplan. Sie fordern Alternativen, um Flüchtlinge für beide Seiten sozialverträglich und daher vor allem dezentral unterbringen zu können. Röthlingshöfer hielt dem unter anderem entgegen, dass bereits viele andere Möglichkeiten untersucht und verworfen worden seien; Wohnraum auf dem freien Markt sei nicht vorhanden. Wenn auch über das Wie gestritten wurde: Einig war man sich darin, dass es nicht so weit kommen dürfe, die Menschen in Turnhallen zu verwahren. Der Arbeitskreis Pro Asyl hat die Neustadter derweil aufgefordert zu prüfen, ob sie privaten Wohnraum für Flüchtlinge anbieten können. (ahb) Oberbürgermeister Hans Georg Löffler kann den Vorsitz über den Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsbaugesellschaft an einen „wählbaren Bürger“ delegieren. Konkret soll es Steffen Christmann (FDP) werden. Dazu hat die Stadtratsmehrheit von CDU, FDP und Grünen gestern einem geänderten Gesellschaftsvertrag zugestimmt. Gleiches war bereits bei der Tourist-, Kongress- und Saalbau GmbH geschehen, wo es Barbara Hornbach (Grüne) werden soll. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier bestätigte auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass die Änderungen mit ihr als Kommunalaufsicht besprochen worden seien. Die konkrete Umsetzung werde zurzeit geprüft. Neuland sei das nicht – „diese Form der Regelung ist nicht ungewöhnlich“. (ahb)