Neustadt Abstand von einem Kilometer

Der Mindestabstand von Windenergie-Anlagen zu Wohngebieten wird in der Verbandsgemeinde Deidesheim von 750 auf 1000 Meter erhöht. Das hängt mit einer entsprechenden Änderung des Regionalplans Rhein-Neckar zusammen.
Zudem soll die Entfernung von Vorranggebieten für Windenergienutzung zu Einzelhäusern oder Siedlungen 600 statt wie bislang 500 Meter betragen. Aufgrund dieser Änderung muss das Vorranggebiet an der Autobahn südlich von Meckenheim von 123 auf 105 Hektar angepasst werden. Der Verbandsgemeinderat hat gegenüber dem dritten Entwurf des Regionalplans Rhein-Neckar, Teilregionalplan Windenergie, keine Bedenken. Allerdings wurde in der Stellungnahme die Gemeinde Meckenheim herausgenommen. Da das Dorf von der Änderung direkt betroffen sei, will Ortsbürgermeister Heiner Dopp (FWG) diesen Punkt in der Juni-Sitzung des Gemeinderats auf die Tagesordnung nehmen und eine eigene Meckenheimer Stellungnahme abgeben. Die Verwaltung bemüht sich um eine Fristverlängerung. Diese läuft zum 1. Juni ab. Bereits beim zweiten Beteiligungsverfahren der Fortschreibung des Teilregionalplans für Windenergie äußerte die Gemeinde Meckenheim Bedenken wegen der kleineren Abstände zu Landes- und Kreisstraßen sowie Naturschutzgebieten. Hier sollte an den ursprünglichen Abstandsflächen festgehalten werden. Dieser Einwand wurde abgelehnt, um die Einheitlichkeit des Teilregionalplans Windenergie zu erhalten. Weiter beschloss der Verbandsgemeinderat den Übertrag von 110.000 Euro für Investitionen aus dem Jahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018. Der Betrag war für ein Tragkraftspritzenfahrzeug für die Niederkirchener Feuerwehr vorgesehen. Das Fahrzeug wurde mittlerweile angeschafft.