Neustadt Abfallwirtschaftszentrum: Klage der Stadt abgewiesen

Die Brecher- und Sortieranlage im Abfallwirtschaftszentrum steht schon länger still.
Die Brecher- und Sortieranlage im Abfallwirtschaftszentrum steht schon länger still.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage der Stadt Neustadt gegen die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt abgewiesen. Streitpunkt ist, wer Betreiber des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) in Branchweiler ist. Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelt seit Sommer 2017 wegen illegaler Ablagerung von Abfällen auf der Deponie Maifischgraben gegen den ehemaligen Betriebsleiter von Gerst Recycling. Die Stadt machte danach gegenüber der SGD Süd geltend, sie sei nicht Betreiberin des AWZ, sondern die Firma Gerst. Denn sie habe nie auf das, was auf dem Gelände passierte, Einfluss nehmen können. Vor allem aber sieht sie ein zu hohes finanzielles Risiko, würde sie anerkennen, Betreiberin zu sein. Die Einwände wies die SGD Süd zurück. Gegen diese Entscheidung hat die Stadt dann vor dem Verwaltungsgericht geklagt – jedoch ohne Erfolg.

Verantwortung bei der Stadt

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass die Verantwortung für die Abfallanlagen auf dem AWZ-Gelände von Anfang an bei der Stadt gelegen hätten – schon seit 1981, als die Firma Gerst in den Betrieb eingestiegen war. Die Stadt habe somit eine bestimmende Rolle in sämtlichen Angelegenheiten des AWZ eingenommen und sich auch der umweltrechtlichen Verantwortung gestellt. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingelegt werden.

Ob die Stadt in Berufung geht, steht noch nicht fest. Die Verwaltung teilte auf Anfrage mit, dass sie sich zunächst mit ihren Anwälten beraten und sich in der kommenden Woche dazu äußern wolle. Auch Gerst-Geschäftsführer Karl Günther Gerst möchte zu dem Urteil erst nächste Woche Stellung nehmen, sagte er gegenüber der RHEINPFALZ.

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