Neustadt
Abfallwirtschaftszentrum: Wer war denn nun verantwortlich?
„Jetzt sitzen wir hier und haben den Schlamassel.“ So lautete eine Feststellung von Roland Kintz, dem Vorsitzenden Richter der Fünften Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt. In dieser Woche musste sie sich mit einer Klage der Stadt Neustadt gegen die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd befassen. Wegen Corona im Saalbau, weil beide Parteien zahlreich vertreten waren und auch die Firma Gerst als Beigeladene mit von der Partie war. Denn es ging um das Abfallwirtschaftszentrum der Gerst Recycling GmbH in der Branchweilerhofstraße. Genau gesagt, ging es darum, wer das Zentrum betreibt.
Die Vorgeschichte
Seit Anfang der 1980er-Jahre wird im Maifischgraben als Teil der Neustadter Altdeponie Bauschutt von Gerst angenommen und aufbereitet. Im Lauf der Jahrzehnte kamen ein Brecher und anderes hinzu, zum Beispiel ein Biobeet, eine Teerhalle oder die Grünschnitt-Annahme für Neustadter und Kunden von außerhalb. Das Gelände des später Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) genannten Bereichs hatte Gerst von der Stadt gepachtet. Der erste Vertrag datiert von 1981, im Lauf der Jahrzehnte gab es weitere. Alle erforderlichen Genehmigungen, was den Betrieb mit Blick auf den Immissionsschutz betraf, erteilte die SGD. Die Bescheide – und auch andere SGD-Akte – gingen mit wenigen Ausnahmen stets an die Stadt als Betreiberin, die sie an Gerst weiterreichte.
Der Auslöser
Auslöser ist der Müllskandal. Bei der Sanierung der Altdeponie Haidmühle wurde illegal frischer Bauschutt und anderes mehr eingebaut. Dafür soll der frühere Geschäftsführer von Gerst Recycling verantwortlich sein. Gegen ihn läuft seit Sommer 2017 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Wie vor dem Verwaltungsgericht gesagt wurde, erstellt die Staatsanwaltschaft Frankenthal gerade die Anklageschrift. Als dann auch gefährlicher Abfall gefunden wurde, eskalierte die Situation. Gerst lehnt dafür die Verantwortung ab, die Stadt glaubt ihm nicht. Es folgten die Kündigung des Pachtvertrags und eine Räumungsklage.
Die Betreiberfrage
Sie ist sozusagen ein Abfallprodukt des Müllskandals. Denn seit 2017 hat die SGD sehr genau ins Abfallwirtschaftszentrum geschaut und im Lauf der Zeit alle Anlagen stillgelegt, weil dafür die Genehmigungen fehlten. Zum Teil hatte sich zwischenzeitlich auch die Rechtslage geändert. Das war trotzdem keine Überraschung: Dass die schwierige Genehmigungslage nur über einen Bebauungsplan für das Gelände und einen folgenden Gesamtbescheid auf solide Füße gestellt werden konnte, war SGD, Stadt und Gerst klar. Nur hatte sich bis 2017 eher wenig getan. Auch aus diesem Grund mutmaßte der Vorsitzende Richter: So lange alles gut gelaufen sei, also bis Sommer 2017, habe sich keiner daran gestört, ebenso wenig sei über die Betreiberfrage nachgedacht worden: „Seien wir ehrlich, es hat keinen gejuckt.“ An die Adresse der SGD gerichtet, fragte er beispielsweise, warum sie scheinbar nie vor Ort gewesen sei, bis dann ab 2018 viele Verfügungen kamen, um den Betrieb stillzulegen.
Die Sichtweisen
Für die SGD, so wurde vor Gericht erneut deutlich, besteht kein Zweifel daran, dass die Stadt das Abfallwirtschaftszentrum betreibt und Gerst die Anlage sozusagen bewirtschaftet. Schließlich habe es auch nie Einwände von ihrer Seite gegeben. Die Stadt sieht das anders: Alle Genehmigungsbescheide seien zwar von ihr beantragt und angenommen worden, aber nur im Sinn von durchgereicht. Sie habe nie Zugriff auf das Betriebsgeschehen im Abfallwirtschaftszentrum gehabt. Folglich sei sie auch nie in der Lage gewesen, den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Der Stadt geht es vor allem darum, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Der Vorsitzende
Aus Sicht von Roland Kintz war die Praxis im Abfallwirtschaftszentrum durch keinen der Pachtverträge – der jüngste datierte aus dem Jahr 2000 – sauber geregelt. Die Rechtsprechung in anderen Fällen helfe nicht weiter. Dass es nicht mehr wichtig sein könnte, wer Betreiber ist, weil das AWZ bis zur endgültigen Klärung der Frage ohnehin schon geräumt sein könnte, wollte aber keine der Parteien gelten lassen. Im Verlauf der rund dreistündigen mündlichen Verhandlung meinte Kintz: „Es war eigentlich ein Joint Venture, aber das kann man natürlich nicht in einem Urteil schreiben.“ Entsprechend schwer werde es sein, eine Entscheidung zu treffen. Diese wird den Parteien schriftlich zugehen.
