Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel 750 Jahre Stadtrechte: Wie Neustadt an das Privileg kam

So sieht sie aus: die Urkunde, mit der König Rudolf I. nach heutiger Zeitrechnung am 6. April 1275 bei einem Aufenthalt in Weiße
So sieht sie aus: die Urkunde, mit der König Rudolf I. nach heutiger Zeitrechnung am 6. April 1275 bei einem Aufenthalt in Weißenburg die »Nova Civitas« zur Stadt erhob.

750 Jahre Stadtrechte werden in Neustadt 2025 gefeiert – das Jubiläum bezieht sich auf jene Urkunde, die König Rudolf I. von Habsburg 1275 im elsässischen Weißenburg ausstellte und die heute als wertvollster Schatz im Neustadter Stadtarchiv gehütet wird. Doch die Geschichte der strategisch günstig gelegenen Siedlung am Ausgang des Speyerbachs aus dem Haardtgebirge beginnt eigentlich schon früher. Nur wann genau?

„Wir, Rudolf, von Gottes Gnaden Römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, entbieten all des Römischen Reiches Getreuen, die diesen Brief ansehen, Unsere Huld und alles Gute“ – so formelhaft und vorhersehbar beginnt das lateinische Dokument, mit dem die Neustadter Stadtgeschichte eröffnet wird, in deutscher Übersetzung, doch im weiteren weist es durchaus einige Besonderheiten auf. Dass den Bürgern von Neustadt Rechte nach dem Vorbild der Stadt Speyer verliehen wurden, entsprach zwar durchaus damals gängiger Praxis, wonach „häufig das Recht einer näher gelegenen, politisch einflussreichen Stadt mehr oder minder vollständig übernommen wurde“, wie Pirmin Spieß in seiner „Kleinen Geschichte der Stadt Neustadt“ schreibt – bei der Erhebung Landaus ein Jahr zuvor bezog man sich zum Beispiel auf Hagenau. Bemerkenswert erscheint jedoch, wie die „lieben Getreuen“ aus Neustadt in der Urkunde eingeordnet werden: als „Untertanen Unseres geliebten Sohnes Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern“. Womit sich die Frage aufdrängt: Warum stellt der deutsche König eine Urkunde für die Untertanen eines seiner Fürsten aus?

Reichsleute dürfen in Neustadt nicht wohnen

Stadtrechtsverleihungen waren für Rudolf I., den ersten König aus dem bis dahin allenfalls zweitrangigen Haus Habsburg, ein wichtiger Bestandteil einer umfassenderen Politik, seine noch keineswegs gesicherte Position zu festigen und Reichsgut zurückzugewinnen, das während des Interregnums, der chaotischen Zeit nach dem Ende der Stauferherrschaft 1250, in fremde Hände gelangt war. Von den insgesamt 2223 von ihm in seiner Regierungszeit von 1273 bis 1291 ausgefertigten Urkunden gingen 662 an Städte, was auf eine systematische Förderung hindeutet. Die Privilegierungen dienten ihm dazu, loyale Verbündete zu gewinnen und seine Herrschaft zu legitimieren. Den Idealfall stellte dabei sicher die Erhebung zur Reichsstadt dar, wie es etwa um die gleiche Zeit mit Augsburg, Freiburg im Breisgau, Überlingen oder Rothenburg ob der Tauber geschah, denn solche unterstanden rechtlich nur noch dem König selbst. Im Falle Neustadts werden die Rechte des Pfalzgrafen Ludwig II., der übrigens Rudolfs Schwiegersohn war, nun aber ausdrücklich bestätigt und sogar noch eine weitere Einschränkung vorgenommen: Reichsleute, königliche Untertanen also, durften sich in der „Nova Civitas“ nicht niederlassen.

Eine Hand wäscht die andere

Das Verhältnis zwischen Rudolf und Ludwig, der von den Geschichtsschreibern den arg euphemistischen Beinamen „der Strenge“ verpasst bekam, weil er seine erste Ehefrau hinrichten ließ, muss als ziemlich eng bezeichnet werden. Der Pfalzgraf, der bei der Königswahl 1273 von seiner politischen Stellung her selbst als aussichtsreicher Anwärter gelten konnte, darf als eigentlicher Königsmacher Rudolfs gelten, der als Graf vom Rang her deutlich unter ihm stand. Es ist deshalb sicher nicht völlig fehl am Platz, bei dem Privileg für Neustadt von einer Gefälligkeit nach dem Prinzip „Eine Hand wäscht die andere“ auszugehen – schließlich werden die Rechte des Fürsten hier ausdrücklich festgeklopft.

Daran, dass Neustadt 1275 bereits eine deutlich städtisch geprägte Siedlung war, besteht kein Zweifel – schon die Bezeichnungen Cives und Civitates in der Urkunde weisen darauf hin. Eindeutige Aussagen über die Vorgeschichte sind aber schwer zu treffen, weil kaum schriftliche Quellen vorhanden sind. Überhaupt zum ersten Mal erwähnt wird die Siedlung in einer nach moderner Zeitrechnung auf das Jahr 1246 datierten Urkunde, die Papst Innozenz IV. in Lyon für das Dominikanerinnenkloster Lambrecht ausstellte, um dessen Besitzungen in der Siedlung zu bestätigen. Eine früher noch angenommene Erstnennung im Jahr 1235 beruhte auf einem Lesefehler. Bereits 1254 wird Neustadt dann als Mitglied des Rheinischen Städtebundes aufgeführt. Städtischen Charakter dürfte es vom Erscheinungsbild her damals längst besessen haben: Einer zweieinhalbjährigen Belagerung durch den Bischof von Worms von 1259 an hielt es stand, was ohne feste Mauern wohl kaum denkbar gewesen wäre.

Neustadt wohl von Wittelsbachern gegründet

Darüber, wer die Siedlung unter welchen Umständen wann gegründet hat, haben sich schon Generationen von Forschern den Kopf zerbrochen. Heute geht die Mehrheit davon aus, dass sie auf eine Initiative der Wittelsbacher, die 1214 mit der Pfalzgrafschaft belehnt worden waren, in den 1220/30er Jahren zurückgeht und eine planmäßige Neugründung darstellte, um gegenüber territorialpolitischen Konkurrenten wie etwa dem Bischof von Speyer eine „Duftmarke“ zu setzen. Völlig unstrittig ist jedenfalls, dass die Bürger Neustadts, als sie 1256 erstmals eine Urkunde siegelten, jene charakteristischen Rauten verwendeten, die der Wittelsbacher Ludwig II. seit 1247 in seinem Wappen führte. Allgemein akzeptiert ist auch die Vermutung, dass die nahe gelegene Burg Winzingen, heute Haardter Schloss, als Organisationszentrum der Gründung diente. Die neue Siedlung wurde dabei zumindest teilweise auf Gelände des schon viel länger existierenden Dorfes Winzingen errichtet.

Immer wieder sind in der älteren Forschung auch die Staufer als mögliche Stadtgründer ins Spiel gebracht und die Anfänge der Siedlung damit ins 12. Jahrhundert vorverlegt worden. Dass Reichsinteressen auf der Gemarkung des späteren Neustadts irgendwie mit im Spiel waren, kann tatsächlich nicht ausgeschlossen werden: Für die Wolfsburg zum Beispiel liegt eine Gründung als Reichsfestung recht nahe, obwohl sie sich nicht beweisen lässt. Daher könnte das Stadtrechtsprivileg von 1275 tatsächlich auch so gelesen werden, dass zumindest ein Teil der damals noch erinnerten Reichsrechte gesichert werden sollte. Dazu würde passen, dass noch bis ins 17. Jahrhunderte alle neuen Könige und Kaiser die Stadtrechte der Neustadter bestätigten. Neben den Pfalzgrafen, die dies als Landesherrn ebenfalls taten – „eine rechtlich einmalige dualistische Position“, wie der Rechtshistoriker Pirmin Spieß sagt.

Neustadt verliert für einige Jahre Freiheiten

Völlig unstrittig ist indes, welche enorme Bedeutung die Stadtrechtsverleihung für Neustadt in politischer, juristischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht hatte. Die Stadt entwickelte sich in der Folgezeit zu einem wichtigen Verwaltungszentrum der linksrheinischen Kurpfalz, zur Münzstätte, zum Markt-, Messe- und Gerichtsort mit einem relativ hohen Grad kommunaler Selbstverwaltung. Nur einmal wurden den Neustadtern ihre 1175 erworbenen Rechte und Freiheiten entzogen: von 1525 bis 1543 als Strafe für ihr Verhalten im Bauernkrieg. Aber das ist wieder ein ganz anderes Kapitel.

Die Serie

Neustadt feiert in diesem Jahr die Verleihung der Stadtrechte im Jahr 1275. In loser Folge blicken wir auf wichtige Ereignisse in der Stadt in den vergangenen 750 Jahren.

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