Neustadt 30 Prozent des Aufwands umgelegt

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Der Ortsgemeinderat Maikammer hat einstimmig den Hebesatz für den Tourismusbeitrag im Jahr 2017 auf 8,25 Prozent festgelegt.

Mit diesem Hebesatz soll ein touristischer Aufwand von 120.000 Euro gedeckt werden. Das sind 30 Prozent des gesamten touristischen Aufwandes der Gemeinde, der mit rund 400.000 Euro errechnet worden ist. Aus dieser Summer werden aller Entgelte und Erlöse abgezogen sowie ein Mindest-Gemeindeanteil. Daraus ergibt sich ein Aufwand von 320.000 Euro, der tourismusbeitragsfähig ist. Bei den Tourismus-Ausgaben gebe es „also auch weiter eine große Unterdeckung“, stellte Bürgermeister Karl Schäfer (CDU) fest. Der Tourismusbeitrag löst den früheren Fremdenverkehrsbeitrag ab, ist also insofern kein neuer Beitrag. Die Satzung dafür hatte der Ortsgemeinderat bereits im November 2016 beschlossen. Beitragspflichtig sind dabei „alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden“. Das ergibt sich aus dem geänderten Kommunalabgabengesetz des Landes Rheinland-Pfalz, welches am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Ein Unterschied zum alten Fremdenverkehrsbeitrag ist nun, dass deutlich mehr Betriebsarten zum Zahlen eines Tourismusbeitrags herangezogen werden können als bisher. Dazu gehören beispielsweise Vermieter, wenn deren Mieter Erlöse aus dem Tourismus erzielen. Entscheidend dafür, wie stark die Betriebe herangezogen werden, ist, inwieweit ihr Umsatz vom Tourismus abhängig ist. Der Anteil ist bei Vermietern von Ferienwohnungen und Gästezimmern besonders hoch, deutlich geringer bespielsweise bei Bäckereien und Lebensmittelläden. Aber selbst bei Arztpraxen oder Kfz-Reparaturwerkstätten kann ein geringerer Anteil als vom Tourismus abhängig angerechnet werden. Ein Tourismusbeitrag wird auch in Deidesheim, St. Martin und Kirrweiler erhoben. In der Stadt Neustadt war eine entsprechende Satzung gestern Thema im Stadtrat. |ff

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