Mannheim RHEINPFALZ Plus Artikel Corona-Testcenter-Betrug: Lange Haftstrafen für zwei Männer

Beim Thema Corona mischten viele Kriminelle mit.
Beim Thema Corona mischten viele Kriminelle mit.

Weil sie unrechtmäßig einen Millionenbetrag abgerechnet haben, müssen zwei ehemalige Geschäftspartner ins Gefängnis.

Zu langen Haftstrafen hat die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Mannheim am Mittwoch einen 37-Jährigen aus Mannheim und einen 31 Jahre alten gebürtigen Ludwigshafener verurteilt. Das Gericht sah die beiden des bandenmäßigen Computerbetruges überführt. Sie hatten mit einem Corona-Schnelltestzentrum in Mannheim illegal 2,1 Millionen Euro abgerechnet.

Eigentlich waren für den Prozess vor dem Mannheimer Landgericht, der Anfang November begonnen hatte, noch Verhandlungstage bis Ende Januar terminiert. Aber plötzlich ging alles ganz schnell. Nachdem der 31-Jährige schon zum Prozessbeginn die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt hatte, machte kurz vor Weihnachten auch der sechs Jahre ältere der beiden Geschäftspartner reinen Tisch. Demnach habe man das Testzentrum im Sommer 2021 noch ohne Betrugsabsichten eröffnet. Allerdings, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, habe man sich schon die Zulassung beim Gesundheitsamt durch gefälschte Unterlagen erschlichen. Ob von den rund 80.000 abgerechneten Schnelltests etwa zehn Prozent tatsächlich auch durchgeführt worden sind, spiele deshalb in der Strafzumessung keine Rolle.

Der Ältere ist vorbestraft

Die führende Rolle, so die Anklagevertreterin, habe dabei der Ältere der beiden gespielt. Er ist einschlägig vorbestraft. Sie forderte für den 37-Jährigen daher eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Im Urteilsspruch hielten die Richter sechs Jahre und vier Monate für angemessen.

Im Fall des jüngeren Angeklagten gingen die Richter hingegen über die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafen hinaus. Die hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Richter verhängten hingegen eine Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten.

Flucht nach Ägypten

Angerechnet wird bei beiden die Zeit der Untersuchungshaft in Ägypten, wohin die beiden ehemaligen Geschäftspartner geflohen sind, nachdem die illegalen Geschäfte aufgeflogen waren. Die Verteidigung der beiden hatte auf deutlich geringere Strafen plädiert. So verwies die Verteidigung des 37-Jährigen darauf, dass die Kassenärztliche Vereinigung als Zulassungsstelle den Betrug durch fehlende Kontrollmechanismen leicht gemacht habe. Der jüngere Mann sei hingegen lediglich Befehlsempfänger und ausführendes Organ gewesen, ferngesteuert vom Älteren, so dessen Anwalt.

Zusätzlich zu den Haftstrafen müssen die beiden Männer das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzahlen. Das sind bei dem 31-Jährigen als Kontoinhaber rund zwei Millionen Euro. Für den Älteren wurde der Einzug von 107.000 Euro angeordnet.

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