Ludwigshafen Zuschüsse für Jugendliche

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Auszubildende, Schüler und Studierende können seit August vom Jobcenter Vorderpfalz Zuschüsse für ihren Lebensunterhalt bekommen. Möglich macht dies eine Rechtsänderung, die es erlaubt, ein aufstockendes Arbeitslosengeld II zu beantragen. Das hat das Jobcenter gestern mitgeteilt.

Hintergrund des neuen Gesetzes: Einige Jugendliche entscheiden sich gegen eine Berufsausbildung, eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder ein Studium, weil sie mit ihrem Verdienst nicht ihren Lebensunterhalt decken können. Manche brechen deshalb ihren Berufsstart ab. Und auch Ausbildungsförderungen reichen oft nicht aus, um die Finanzlücke zu schließen oder werden nicht rechtzeitig ausgezahlt. Hier setzt die neue Regelung an: Bisher hatten Auszubildende und Studierende keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch das Jobcenter. Jetzt kann aufstockendes Arbeitslosengeld II in folgenden Fällen gewährt werden: •Auszubildende in Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld besteht •Studierende im Haushalt der Eltern Ein Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II besteht allerdings im Falle einer Unterbringung in einem Internat oder in einem Wohnheim nicht. Bestehende Einkünfte (zum Beispiel Ausbildungsvergütung oder Berufsausbildungsbeihilfe) werden außerdem angerechnet. Studierende mit eigener Wohnung haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, können jedoch weiterhin Zuschüsse erhalten. Für Schwangere oder Alleinerziehende gibt es aber Beihilfen. Das Jobcenter Vorderpfalz in der Kaiser-Wilhelm-Straße 52 in Ludwigshafen informiert und berät Jugendliche auf Anfrage über die Möglichkeiten. Noch Fragen? Telefonische Rückfragen können an das Service-Center unter Telefon 0621/591330 gerichtet werden. Nachfragen sind auch per E-Mail an die folgende Adresse möglich: Jobcenter-Vorderpfalz-Team-9041-Zugang@Jobcenter-ge.de. |mix

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