Was Leser ärgert RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn plötzlich das Auto abgeschleppt ist

Und plötzlich ist das Auto weg! So passiert einer Leserin aus Mutterstadt.
Und plötzlich ist das Auto weg! So passiert einer Leserin aus Mutterstadt.

Nach der Rückkehr zum Auto festzustellen, dass es abgeschleppt wurde, ist für Betroffene ärgerlich. Neben einem Strafzettel werden oft saftige Gebühren fällig. Noch frustrierender ist es, wenn es keine erkennbare rechtliche Grundlage fürs Abschleppen gab.

„Am 13. Dezember habe ich kurz vor 18 Uhr mein Auto in der Salzburger Straße am Marienkrankenhaus abgestellt“, schildert RHEINPFALZ-Leserin Helga Leyrer aus Mutterstadt ihre Erlebnisse. Nach der Rückkehr gegen 20 Uhr sei das Auto weg gewesen. Die Polizei habe ihr auf Nachfrage empfohlen, bei einer bestimmten Abschleppfirma anzurufen. „Dies sei die Firma, die einen Vertrag mit der Stadt hat und im Auftrag des Ordnungsamtes abschleppt“, berichtet Leyrer.

Doch dort sagte man ihr, man habe an diesem Tag keine Autos vor dem Krankenhaus abgeschleppt und verwies sie an die Firma Behr. „Auf meinen Anruf hin hat Herr Behr mir dann auch bestätigt, dass er mein Auto auf seinem Hof stehen hat. Gegen eine sofortige Zahlung von 353 Euro würde er es mir zurückgeben“, berichtet die Leserin.

353 Euro bezahlt

„Mir blieb nichts anderes übrig als zu bezahlen, um mein Auto wieder zu bekommen, weil ich es dringend brauchte“, sagt Leyrer. Dass auf der Straßenseite, auf der sie ihr Auto abgestellt hatte, mobile Halteverbotsschilder waren, räumt sie ein. Denn auf der anderen Straßenseite der Salzburger Straße und dem dortigen Gehweg sei eine Baustelle gewesen. Doch warum ihr Auto sofort abgeschleppt werden musste, kann sie nicht verstehen. Schließlich habe sie niemanden behindert, beteuert die Mutterstadterin.

Als sie kurz vor 18 Uhr geparkt habe, sei die Baustelle menschenleer und verlassen gewesen. Und vor ihrem Wagen hätten schon drei weitere Autos gestanden. Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung brachte der Leserin die erstaunliche Erkenntnis, dass sie offenbar nicht die Erste war, der dieses Malheur widerfahren ist. Es habe hierzu schon mehr Beschwerden gegeben, erfuhr sie von der Straßenverkehrsbehörde. Auf eine Anfrage der RHEINPFALZ hin bestätigt dies ein Stadtsprecher. Und er versichert, dass nicht das Ordnungsamt das Abschleppen des Autos der Leserin beauftragt hat.

Auf Nachfrage erklärt Willi Behr, Chef des Abschleppunternehmens, dass er von der Baufirma Bratengeier aus Mannheim mit der Verkehrssicherung der Baustelle in der Salzburger Straße beauftragt worden sei. Dabei habe er auch einige falsch geparkte Autos abgeschleppt. Den erteilten Auftrag zur Verkehrssicherung der Baustelle bestätigt wiederum Bratengeier-Bauleiter Sven Markert. „Herr Behr hatte von uns den Auftrag, Autos abzuschleppen, die innerhalb des Baufelds parken“, sagt er. Aber wie die Leserin der RHEINPFALZ berichtet, habe sich ihr Auto gar nicht innerhalb der Baustelle befunden, sondern sei auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt gewesen. „Das ist doch moderne Wegelagerei“, ärgert sich die Frau über die Abschleppaktion.

„Liegt lediglich ein Verstoß gegen die mobilen Verkehrszeichen 283 vor (Anmerung der Redaktion: Absolutes Halteverbot), ist nur die Straßenverkehrsbehörde berechtigt, abschleppen zu lassen“, informiert dazu die Stadt. „Wir können aber in der Sache nicht eingreifen“, verweist der Stadtsprecher darauf, dass es sich hier um eine privatrechtliche Auseinandersetzung handele.

Anwalt genommen

Wie die Leserin berichtet, hat sie sich inzwischen die Hilfe eines Anwalts gesucht, der die Abschleppfirma dazu aufgefordert hat, den kassierten Betrag zurückzuzahlen. Bisher jedoch ohne Reaktion.

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