Neuhofen
Wenn das Grundstück absinkt: Betroffene haben Klage eingereicht
Ende 2024 gründeten 13 Familien die Bürgerinitiative Erlenbruchgraben in Neuhofen. Sie wollen gegen das Abrutschen der angrenzenden Grundstücke im Bereich Wiesen- und Irisstraße vorgehen. Nun gehen drei Anwohner – Margarete Hutschenreuther sowie Marie-Louise und Matthias Brenner – den nächsten Schritt: Sie haben Klage gegen die Verbandsgemeinde Rheinauen und die Ortsgemeinde Neuhofen eingereicht. Die Schäden an ihren Grundstücken würden immer schlimmer, sagen sie. Von Orts- und Verbandsgemeinde fühlten sie sich im Stich gelassen.
„Mir geht es in der Klage nicht um Schadensersatz, sondern um Schadensbegrenzung“, sagt Hutschenreuther. Die Verzweiflung ist ihr anzusehen. Vor gut einem Jahr hat sie sich schon einmal an die RHEINPFALZ gewandt. Seitdem sei ihr Grundstück am Ende des Wiesenwegs weiter abgerutscht, die Mauer, die ihren Garten begrenzt, ist noch ein Stück schiefer. Sie lasse sie immer wieder reparieren. Doch die Verschiebung ist sichtbar. Die Terrasse ist schief und unterspült. „Ich hatte sogar Risse in der Kellerwand“, sagt sie. Sie habe Angst, dass noch viel mehr passieren könnte.
Vereinbarungen vor über vier Jahrzehnten
Das Argument, die Mauer stehe auf Gemeindegrund, sei für sie nebensächlich. Das sei vor 45 Jahren mit dem damals Zuständigen in der Gemeinde so vereinbart worden. Im Gegenzug haben die Hutschenreuthers einen Weg zwischen Mauer und Graben angelegt und unterhalten. Den hat die Verbandsgemeindeverwaltung inzwischen gesperrt, denn Mauer und Weg neigen sich immer mehr Richtung Graben.
Es gehe nicht nur um die Mauer. Auch ihr Haus und ihre Terrasse seien beschädigt. Der Zaun bei den Brenners ist ebenfalls schief, und der steht auf dem Grundstück der Familie. Zudem wirkt der Garagenhof schief: Die Garagenreihe am Erlenbruchgraben rutscht immer weiter ab. Zwischen den einzelnen Garagen sind Spalten entstanden.
Ursache: Baggerarbeiten oder Nutrias?
Margarete Hutschenreuther und Marie-Louise Brenner machen das Ausbaggern des Erlenbruchgrabens mit einer drei Meter breiten Schaufel für die Schäden verantwortlich. Das erfolge seit etwa 2012 ein- bis zweimal im Jahr. Die Böschung werde dadurch immer steiler, rutsche ab und das Erdreich dahinter rutsche nach. Seit 2020 habe sie die Verbandsgemeinde gebeten, den Graben schonender auszubaggern.
Aus Sicht der Verbandsgemeindeverwaltung seien allerdings Nutrias für die Schäden in der Böschung verantwortlich, sagt Hutschenreuther. Das findet sie jedoch absurd. Weder sie noch andere Anwohner hätten diese Scharen von Nutrias jemals zu Gesicht bekommen. Die Aussage der Verbandsgemeindeverwaltung, es seien 68 Nutrias in zwei Monaten gefangen worden, bezweifelt sie. Die Biberratten sehe man hier nur sehr selten.
Treffen mit Verwaltung
Anfang 2025 habe es Treffen mit Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung gegeben. Denn für die Grabenunterhaltung ist die Verbandsgemeinde Rheinauen zuständig. Deren Versicherung habe auch einen Gutachter bestellt. Im Vorbericht des Gutachtens würden verschiedene Schadensursachen diskutiert. Aus Sicht des Sachverständigen sei die Ursache für die Absenkungen und Setzungen bislang nicht nachgewiesen. Es könne auch eine Überlagerung mehrerer Schadensursachen vorliegen.
Der ebenfalls von der Versicherung der Verbandsgemeinde beauftragte Sachverständige für Bodenmechanik, Konrad Kuntsche, erklärt in einem Schreiben an Margarete Hutschenreuther, dass die Setzungen in den Grundstücken durch den Graben verursacht werden. Durch diesen würde den Grundstücken die seitliche Stütze entzogen. Laut Paragraf 909 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dürfe ein Grundstück nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.
Klage Ende 2025 eingereicht
Der von Margarete Hutschenreuther, Matthias und Marie-Louise Brenner beauftragte Anwalt hat Ende 2025 Klage gegen die Ortsgemeinde Neuhofen und die Verbandsgemeinde Rheinauen wegen Unterlassung erhoben. Der vorläufige Streitwert beträgt 45.000 Euro. Die Forderung: Die Böschung des Erlenbruchgrabens entlang der Grundstücke von Hutschenreuther und Brenner soll befestigt werden. Außerdem soll der Graben künftig nicht mehr so ausgegraben werden dürfen, dass die Böschung weiter an Halt verliert.
Margarete Hutschenreuther und das Ehepaar Brenner würden sich wünschen, dass die an ihre Grundstücke angrenzende Seite des Erlenbruchgrabens genauso mit Winkelstützen befestigt wird, wie es für den Ausbau der auf dem gegenüberliegenden Ufer verlaufenden Dieselstraße geschehen soll. Ein positives Zeichen haben Hutschenreuther und Brenner schon bemerkt: Vor wenigen Wochen sei der Erlenbruchgraben wieder gereinigt worden – händisch.
Patrick Fassott (SPD), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rheinauen, gab auf RHEINPFALZ-Anfrage folgende Stellungnahme ab: „Wir nehmen die Sorgen der Anwohner sehr ernst und bedauern, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Wir möchten dem Gericht nicht zuvorkommen und äußern uns zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt nicht zu den vorgebrachten Einlassungen. Mit Interesse nehmen wir zur Kenntnis, dass das ursprünglich angerufene Landgericht Frankenthal keine Zuständigkeit sieht und die Klage an das Verwaltungsgericht in Neustadt verwiesen wurde.“