Vorderpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Was Kommunen Mandatsträgern zahlen

Wie hoch Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld sind, legen die Gremien selbst in der jeweiligen Hauptsatzung ihrer Kommune fe
Wie hoch Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld sind, legen die Gremien selbst in der jeweiligen Hauptsatzung ihrer Kommune fest. Zum Auftakt der Wahlperiode sind mancherorts Änderungen geplant.

Wer sich an seinem Wohnort als Stadtrat engagiert, macht das ehrenamtlich – und investiert oft viel Freizeit. Die Kommunen zahlen ihren Mandatsträgern deshalb in der Regel eine Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld. Beides kann je nach Satzung in den Stadträten und im Kreistag sehr unterschiedlich ausfallen, wie ein Vergleich in der Vorderpfalz zeigt.

Am einfachsten ist die Bezahlung bislang im Rhein-Pfalz-Kreis geregelt. Wer Mitglied des Kreistags ist, bekommt dafür aktuell 100 Euro im Monat, für Fraktionsvorsitzende verdoppelt sich der Betrag. Fahrtkosten sind in dem Pauschalbetrag enthalten, Lohnausfall wird mit Nachweis voll ersetzt, Freiberufler können pro Stunde einen Verdienstausfall von 20 Euro beantragen. Wer beispielsweise für Kinderbetreuung oder Pflege Hilfe engagieren muss, bekommt 30 Euro pro Sitzung ersetzt. So schreibt es die aktuelle Hauptsatzung fest. Ein Sitzungsgeld gibt es im Kreistag in Ludwigshafen bislang nicht.

Das soll sich am 1. Juli ändern, wenn das neu gewählte Gremium zum ersten Mal tagt. Dann steht eine überarbeitete Version der Hauptsatzung auf der Tagesordnung. Für jede Sitzung des Kreistags, an der die Räte teilnehmen, bekämen sie demnach künftig zusätzlich 60 Euro. Neu wäre ebenfalls, dass auch die Teilnahme an bis zu fünf Fraktionssitzungen pro Jahr mit 40 Euro pro Termin vergütet wird. Bereits jetzt erhält jede Fraktion für ihre Geschäftskosten einen jährlichen Grundbetrag von 1300 Euro sowie einen Zuschuss von 160 Euro pro Mitglied des Kreistags im Quartal.

Rhein-Pfalz-Kreis: Ausgaben von 133.000 Euro

Die 50 stimmberechtigten Mitglieder des Kreistags unter dem Vorsitz von Landrat Clemens Körner (CDU) kommen laut Verwaltung vier bis fünf Mal im Jahr zusammen. Die Ausschüsse, für die die Aufwandsentschädigung wie in anderen Kommunen geringer ist, tagen häufiger. Alle Sitzungs-, Fraktionsgelder und Verdienstausfälle zusammengenommen, hat der Kreis nach eigener Auskunft 2023 rund 133.000 Euro gezahlt.

Mehr als dreimal so viel kostet die ehrenamtliche politische Arbeit die Stadt Ludwigshafen, deren Stadtrat 60 Mitglieder hat und am 8. Juli zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode unter dem Vorsitz von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (Parteilos) tagt. Alle Gremien zusammen kamen laut Pressestelle im Vorjahr auf 148 Sitzungen. Die Gesamtkosten der ehrenamtlichen Mandatsträger beliefen sich auf 414.000 Euro, heißt es auf Anfrage weiter.

Stadtrat Ludwigshafen: Pro Sitzung 50 Euro

Für Mitglieder im Stadtrat legt die Hauptsatzung eine monatliche Pauschale von 360 Euro fest, wer digitale Unterlagen nutzt und damit auf Papiervorlagen verzichtet, erhält fünf Euro mehr und kann für sein Endgerät einmalig 200 Euro Zuschuss abrufen. Fraktionsvorsitzende bekommen je nach Größe der Gruppe ab drei Abgeordneten prozentual eine höhere Monatspauschale, höchstens aber das Doppelte. Wer den Sitzungen unentschuldigt fernbleibt, bekommt laut Satzung nach zwei Monaten keine Aufwandsentschädigung mehr, nach drei Monaten ruht der Betrag, selbst wenn es für die Abwesenheit eine Entschuldigung gibt.

Der Ludwigshafener Stadtrat (60 Mitglieder) tagt seit vier Jahren im Pfalzbau, weil das Rathaus abgerissen wird. Er konstituiert
Der Ludwigshafener Stadtrat (60 Mitglieder) tagt seit vier Jahren im Pfalzbau, weil das Rathaus abgerissen wird. Er konstituiert sich am 8 Juli.

Dazu kommen für die Stadträte eine kostenlose Jahreskarte für den Öffentlichen Nahverkehr im Stadtgebiet oder eine Pauschale in gleicher Höhe für das private Auto sowie ein freier Stellplatz. Pro absolvierter Sitzung gibt es für Stadträte außerdem 50 Euro (100 Euro für Fraktionschefs). Kinderbetreuung wird bezuschusst: abends mit 25 Euro, tagsüber mit 50 Euro pro Sitzung. Der gleiche Satz gilt für Freiberufler mit Verdienstausfall. Nachgewiesener Lohnausfall wird komplett erstattet. Und auch die Fraktionsarbeit wird von der Stadt Ludwigshafen finanziell unterstützt: jährlich gibt es dafür 9000 Euro plus 2820 Euro je Stadtratsmitglied.

Speyer: Niedrigstes Sitzungsgeld im Vergleich

Im Städtevergleich lässt sich Speyer die kommunale Gremienarbeit am wenigsten kosten: „Die Gesamtkosten für Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder für eine Periode beträgt für Rats- und Ausschussmitglieder rund 635.000 Euro“, informiert die Pressestelle der Domstadt auf Anfrage. Das wären bei fünf Jahren Amtszeit etwa 127.000 Euro jährlich. Der Speyerer Stadtrat mit seinen 44 Mandatsträgern tagt elf bis zwölf Mal im Jahr, konstituierende Sitzung ist am 4. Juli unter der Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD). Auch hier soll die Hauptsatzung voraussichtlich in der neuen Wahlperiode vom Stadtrat überarbeitet werden, heißt es aus dem Rathaus.

Stand jetzt können Stadträte monatlich mit 200 Euro rechnen, Fraktionsvorsitzende mit 400 Euro. Wer digital arbeitet, bekommt jeweils 25 Euro. Je Sitzung des Kommunalparlaments gibt es 15 Euro. Fahrtkosten werden für diese Termine ebenso wenig gezahlt wie Verdienstausfälle. Lohnausfall muss nachgewiesen werden und wird dann voll erstattet. Unentschuldigtes Fehlen wird direkt geahndet. Beim ersten Mal wird die monatliche Aufwandsentschädigung um die Hälfte gekürzt, beim zweiten Mal werden 75 Prozent abgezogen, beim dritten Mal 100 Prozent. Nach drei Monaten Fernbleiben ohne Abmeldung wird die monatliche Überweisung komplett gestrichen. Mit entsprechendem Nachweis können Fraktionen in Speyer interne Geschäftskosten geltend machen. Dafür gibt es einen Sockelbetrag von jährlich 600 Euro plus 20 Euro pro Mitglied und pro Monat.

Frankenthal: Zuschuss für digitale Endgerät

In Frankenthal können eine solche Unterstützung bei den Geschäftskosten laut Hauptsatzung auch Fraktionslose geltend machen. Für sie gibt es 154 Euro jährlich plus 36 Euro im Monat. Fraktionen bekommen für diese internen Ausgaben 600 Euro im Jahr und jeden Monat 20 Euro pro Ratsmitglied. Abgerechnet wird immer von 1. Juli bis 30. Juni. In diesem Zeitraum kam der 44-köpfige Stadtrat 2023/24 zehnmal regulär und fünf Mal zu Sondersitzungen zusammen. Ausschüsse, Beiräte und Vorortparlamente kamen laut Aufzählung der Verwaltung auf insgesamt 100 Sitzungen. Die jährlichen Gesamtkosten – also von Januar bis Dezember – beziffert die Pressestelle für 2023 mit rund 174.000 Euro.

Die monatliche Aufwandsentschädigung liegt in Frankenthal mit 190 Euro (380 für den Fraktionsvorsitz) etwas unter dem Tarif in Speyer. Dafür gibt es pro Sitzung zehn Euro mehr, nämlich 25 Euro. Wer die digitalen Ratsinformationen nutzt, kann sich die dazu nötigen Endgeräte einmalig mit 400 Euro bezuschussen lassen. Lohnausfall wird voll, Verdienstausfall ebenso wie Kosten für häusliche Hilfe mit 26 Euro pro Sitzung – Ganztagstermine bis zu 52 Euro – übernommen. Ob der neue Rat an den Konditionen etwas ändern will, wenn er am 3. Juli erstmals unter der Leitung von Oberbürgermeister Nicolas Meyer (FWG) tagt, darüber will die Verwaltung nicht spekulieren. Das liege ganz in der Entscheidung der Lokalpolitik, heißt es.

Zur Sache: Gesetzliche Grundlage

Die Ratsmitgliedschaft ist ein Ehrenamt, betont die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) auf Anfrage. Allerdings sollten Bürger dadurch keinen finanziellen Nachteil haben. Die Anforderungen an die Ratsmitglieder und die zeitliche Beanspruchung durch das Mandat seien im Laufe der Jahre deutlich gestiegen. Das rechtfertige zumindest in größeren Gemeinden Entschädigungsregelungen, die über den Ersatz des Verdienstausfalls und der baren Auslagen hinausgehen, betont die Finanzaufsicht. Die Höhe lege jede Kommune in ihrer Hauptsatzung eigenverantwortlich fest. Grundlage sind die Gemeindeordnung sowie die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter. Grundsätzlich gilt laut ADD: Die Aufwandsentschädigung darf nicht so hoch sein, dass sie einer Bezahlung entspricht. Möglich seien Monatspauschalen, Sitzungsgelder oder eine Kombination von beidem. Sie sollten so bemessen werden, dass die notwendigen Auslagen, der Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung sowie die mit der Mandatsausübung verbundenen Risiken abgegolten sind.

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