Ludwigshafen
Veranstalter in Ludwigshafen und Mannheim informieren über Kartenrückgabe
Katharina Tremmel ist entzückt. „„Entzückt über die Geduld und Freundlichkeit der Kunden“ in den vergangenen Tagen. „Wir informieren über E-Mail, Facebook und unsere Webseite über Veranstaltungsabsagen“, sagt die Sprecherin der Alten Feuerwache in Mannheim.
Alte Feuerwache
Karten sollen „auf dem Weg zurück gehen, wie sie gekauft wurden“, nennt sie das Veranstaltungshaus selbst, Vorverkaufskioske oder den Online-Ticket-Anbieter Reservix.
Zur Ticketrückgabe habe die Feuerwache in ihrem Café einen Stand eingerichtet, der von Montag bis Freitag zwischen 16 und 18 Uhr durch den Seiteneingang erreichbar sei, so die Sprecherin. „Freie Wahl“ haben die Kunden, ob sie ersatzweise eine Nachveranstaltung buchen oder ihr Geld zurück wollen. Die Tickets können „unbefristet“ zurückgegeben werden, sagt sie. Allerdings herrsche derzeit bezüglich der Ticketrücknahme „kein großer Andrang, weder telefonisch noch vor Ort“. Im Gegenteil: Viele Besucher würden etwa auf Facebook ihre Solidarität mit den Künstlern bekunden und wollten zu deren Gunsten ihr Geld nicht zurück. Das werde gerade kanalisiert.
Nationaltheater
„Gutscheine, kein Bargeld“ gibt es im Nationaltheater Mannheim für die abgesagten Veranstaltungen, sagt Sprecher Maik Dessauer. Die Umtauschmodalitäten sind auf www.nationaltheater.de aufgeführt: Tickets, die für den Zeitraum vom 13. März bis 19. April gekauft wurden, können an der Theaterkasse gegen Gutscheine getauscht werden. „Hierzu ist keine Eile geboten“, heißt es; die Besucher können ihre Karten bis 31. Dezember tauschen. „Mit großem Verständnis“ würden derzeit die Zuschauer hinsichtlich des eingestellten Spielbetriebs reagieren, so Dessauer.
Theater im Pfalzbau
Nur telefonisch erreichbar unter 0621/504-2558 ist die Kasse des Theaters im Pfalzbau in Ludwigshafen laut Sprecherin Roswita Schwarz. „Die ersten Tage saßen die Kolleginnen den ganzen Tag am Telefon“, berichtet sie über viele Anfragen der Ticketkäufer zu den entfallenen Vorstellungen. „Telefonisch, per E-Mail und Fax“ wende sich der Pfalzbau an „Abonnenten und Stammkunden mit Adresskenntnis“. Derzeit würden Abonnenten und Kartenkäufer angeschrieben. Dem Schreiben sei ein Retourenschein beigefügt. Kartenkäufer, deren Adresse das Theater nicht hat, könnten ihrerseits per E-Mail oder Post die Karte an die Theaterkasse (pfalzbau.theaterkasse@ludwigshafen.de oder Theaterkasse, Theaterplatz, 67059 Ludwigshafen) schicken und bekommen dann ihr Geld zurück.Für Abonnenten gebe es Gutschriften, verweist Schwarz auf die Rubrik „Neuigkeiten“ auf www.theater-im-pfalzbau.de. Rund 6000 Abonnenten hat das Theater laut Schwarz; von den Absagen seien „schätzungsweise 2000 bis 3000“ betroffen.
Kulturzentrum Das Haus
„Wir versuchen, die meisten Veranstaltungen zu verlegen“, sagt Anna Peischel, die im Ludwigshafener Kulturzentrum Das Haus ihren Bundesfreiwilligendienst macht. Die Abwicklung der Tickets für die abgesagten hauseigenen Veranstaltungen laufe über den Ticket-Anbieter Reservix; „die sind gut ausgelastet“, so Peischel. Vor Ort sei die Lage „entspannt“, was Anfragen wegen Ticketrücknahmen angehe. Externe Veranstalter, für die das Kulturzentrum lediglich der Veranstaltungsort ist, müssen sich laut Peischel selbst um die Ticketabwicklung kümmern.
Staatsphilharmonie
„Wir haben nicht so viele Eigenveranstaltungen, wie man meinen könnte“, sagt Judith Schor von der Deutschen Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen. Vier Veranstaltungen im April musste die Staatsphilharmonie absagen. Für die bislang 13 abgesagten Gastkonzerte in Worms, Kaiserslautern oder Pirmasens müssten sich die Kartenkäufer an die dortigen Veranstalter wenden, sagt die Sprecherin und verweist auf den „Riesenbutton“ auf www.staatsphilharmonie.de. Abonnenten der Philharmonischen Konzerte erhalten eine Gutschrift in Höhe des Ticketwertes, gültig für das Abonnement in der kommenden Spielzeit. Der Betrag werde bei Rechnungsstellung des Abonnements für die kommende Spielzeit automatisch vom regulären Abopreis abgezogen. Weitere Auskünfte werden unter Telefon 0621/ 5990990 zwischen Montag und Freitag ab 11 Uhr oder per E-Mail an abo@staatsphilharmonie erteilt. Seit Donnerstag würden den Abonnenten die Informationen schriftlich zugesendet, so Schor. Automatisch an die angegebene Bankverbindung zurücküberwiesen wird der Ticketwert, wenn die Karten über das „Ticketing“ der Staatsphilharmonie im Capitol Mannheim erworben wurden. Die automatische Rücküberweisung erfolgt auch, wenn die Karten über den Reservix-Webshop der Staatsphilharmonie, über reservix.de oder adticket.de erworben wurden.
BASF
Bis einschließlich Ostermontag wurden zehn Konzerte des BASF-Kulturprogramms abgesagt. „Bei uns kriegen die Leute ihr Geld zurück“, sagt Sprecherin Ursula von Stetten. Die Modalitäten sind auf der Webseite aufgeführt: Karten von Vorverkaufsstellen könnten an diesen zurückgegeben werden. „Karten, die über den Webshop der BASF oder über den Dienstleister fish’n’jam erworben wurden, werden automatisch innerhalb der nächsten zwei Wochen per Banküberweisung an die Kunden rückerstattet.“ Teilbeträge für Abonnementkarten würden als Gutschrift für die kommende Saison übertragen. Weitere Fragen würden von Servicemitarbeitern per E-Mail an basf.konzerte@basf.com beantwortet.
BB Promotion
„Grundsätzlich sind momentan alle unsere Veranstaltungen verschoben, nur ganz vereinzelt abgesagt. Daher bitten wir die Ticketkäufer abzuwarten, bis die neuen Termine feststehen“, schreibt Lea Kaub, Sprecherin von BB Promotion. Weitere Informationen könne der Großveranstalter derzeit nicht geben, „da wir uns in einer vollkommenen Ausnahmesituation befinden und die Auswertung der momentanen Lage noch dauern wird“. Die „Kollegen im Ticketing“ würden „auf Hochtouren“ arbeiten, „um jeder Kundenanfrage schnellstmöglich nachzukommen“, so Kaub.
Capitol
„Sehr positiv überrascht“ ist Thorsten Riehle als Geschäftsführer des Mannheimer Capitols von den Reaktionen der Kunden. Vor allem im Kindertheater hätten viele Kartenkäufer „schlicht auf ihr Geld verzichtet“. „Uns trifft das sehr“, sagt Riehle. Zwischen 13. März und 19. April wurden Rund 65 Veranstaltungen abgesagt oder verlegt. „Viele fragen nach einem Gutschein“, sagt der Geschäftsführer. Kein Kunde habe bisher „sauer oder böse reagiert“. Die Kostenrückerstattung sei allerdings wegen Eventim als Ticket-Anbieter problematisch, sagt Riehle. Gehe er selbst davon aus, dass der Kunde auch bei Verlegung der Veranstaltung einen Anspruch auf Rückerstattung habe, sehe Eventim das anders. Der Ticket-Anbieter hoffe laut Riehle, dass sich eine Rechtsauffassung durchsetze, nach der keine Rückerstattung erfolgen muss, wenn die Veranstaltung innerhalb von 365 Tagen nachgeholt wird. „Eventim lässt nichts stornieren, bis die Frage geklärt ist“, sagt Riehle. „Wir wollen unsere Gäste fair behandeln und machen es trotzdem. Jeder kriegt sein Geld zurück, aber gebt uns Zeit.
“Auf telefonische und schriftliche Anfrage wollte Eventim-Sprecher Thomas Kollner die Aussage von Riehle so nicht bestätigen. „Sorry an die Kunden, das dauert“, spricht Kollner von „Ausfällen in noch nie dagewesenen Dimensionen“.
RHEINPFALZ Ticket Service
„Wir können nicht über jeden einzelnen Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung informieren“, sagt Birgit Bertolini, Leiterin der Abteilung Werbung der RHEINPFALZ. Jeder Kunde solle sich selbst online oder beim Veranstalter informieren. Darauf weist auch eine Anzeige hin, die der RHEINPFALZ Ticket Service (RTS) aktuell in eigener Sache schaltet. Kunden, die über den RTS für eine abgesagte Veranstaltung Karten gekauft haben, sollen sich unter 0631/3701-6618 an das Servicecenter wenden. „Sie erhalten ihr Geld zurücküberwiesen. Barauszahlungen sind nicht möglich“, sagt Bertolini. Tickets für Veranstaltungen, die noch nicht abgesagt wurden, könnten nicht zurückgegeben werden. „Wir agieren nur als Vorverkaufsstelle und sind nicht Veranstalter.“
Zur Sache: Die Verbraucherzentrale rät
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt? Das fragt die Verbraucherzentrale – stellvertretend für viele Kartenkäufer – auf ihrer Internetseite und stellt bezogen auf Veranstaltungsabsagen wegen des Coronavirus fest: „Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis.“ Der Veranstalter komme seiner Leistungspflicht nicht nach – „unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht“. Grundlage dafür ist bei deutschen Verträgen der Paragraf 275 BGB (Unmöglichkeit). Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren. Bei Veranstaltungen, die jetzt wegen des Coronavirus abgesagt werden, am 31. März 2023. Die Verbraucherzentrale schreibt allerdings auch: „Lassen Sie bei abgesagten Veranstaltungen jedoch stets Augenmaß walten. Überlegen Sie etwa, ob Sie Terminverschiebungen von Veranstaltungen akzeptieren können anstatt Ihr Geld zurückzufordern. Gerade kleinen Firmen und Kulturschaffenden kann die Corona-Krise sonst in wirtschaftliche Not bringen.“ Weitere Informationen findet man unter www.verbraucherzentrale.de.tvo/adi