Ludwigshafen
Urlaub während der Pandemie: Was Arbeitgeber zu Reisen ihrer Mitarbeiter sagen
In zwei Dingen sind sich alle fünf befragten lokalen Arbeitgeber einig: Mitarbeiter sollten sich vor der Abreise in den Urlaub unbedingt beim Robert-Koch-Institut (RKI) oder beim Auswärtigen Amt darüber informieren, ob das geplante Ziel als Corona-Risikogebiet eingestuft ist. Sollte dem so sein, muss sich der Urlauber nach der Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Diese Vorgabe ist in der Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vorgeschrieben. Besser also gar nicht erst in diese Länder reisen, heißt es bei den großen Arbeitgebern, die in solchen Fällen an die Mitarbeiter appellieren. Und wenn es doch jemand macht? Schließlich kann ein Unternehmen den Angestellten nicht verbieten, in bestimmte Länder zu fahren. Zumal eine offizielle Reisewarnung kein Reiseverbot ist.
BASF: Urlaubstage für Quarantäne nutzen
Wenn zum Zeitpunkt der Abreise für das Urlaubsland eine Reisewarnung vorliegt und der Mitarbeiter trotzdem abgeflogen oder -gefahren ist, „erfolgt für die notwendige Quarantäne eine Anrechnung von Zeitguthaben“, teilt eine Sprecherin der BASF auf Anfrage mit. Alternativ würden Urlaubstage für die Quarantäne verrechnet. Aniliner, die trotz Reisewarnung urlauben, müssen also die Konsequenzen auf ihre Kappe nehmen.
Mit rund 34.000 Mitarbeitern alleine im Stammwerk Ludwigshafen ist der Chemiekonzern der mit Abstand größte Arbeitgeber in der Stadt. Auch wenn wegen der Corona-Pandemie beispielsweise der Rückflug ausfällt oder die Ausreise aus einem Land nicht möglich ist, gibt es bei der BASF keine Sonderkulanz wegen Covid-19. „Die rechtzeitige Rückkehr nach einer Privatreise liegt wie bisher in der Verantwortung der Mitarbeiter“, heißt es aus dem Unternehmen. Sollte man also nicht wieder rechtzeitig zurück sein, werde ebenfalls entweder Zeitguthaben abgebaut, würden Urlaubstage angerechnet oder derjenige werde unbezahlt freigestellt. Dies alles trifft auch zu, wenn der Mitarbeiter nicht wegen touristischer Zwecke, sondern zum Beispiel aus familiären Gründen in ein Corona-Risikogebiet fliegt oder fährt.
Auch Abbvie verweist auf die Empfehlungen der Bundesregierung und des RKI. „Wir ermutigen unser Kollegen, sehr sorgfältig zu prüfen, ob eine Reise in ein Risikogebiet unter den aktuellen Umständen wirklich notwendig und sinnvoll ist“, heißt es aus der dortigen Pressestelle. Das Pharma-Unternehmen Abbvie hat seinen Hauptsitz in Wiesbaden. In Ludwigshafen arbeiten rund 1900 Mitarbeiter, davon rund 1000 Forscher.
Stadt: Kein Geld während Quarantäne
Möglichst erst gar nicht in eine Risikogebiet reisen, heißt es auch bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, die Arbeitgeber für rund 3900 Mitarbeiter ist. Wer trotzdem dorthin fährt und nach der Rückkehr seinen Dienst nicht rechtzeitig antreten kann, weil er zum Beispiel noch in Quarantäne muss, für den entfalle für diese Zeit der Entgeltanspruch, heißt es aus der Pressestelle der Stadt. Ganz generell und unabhängig vom Thema Urlaub setzt die Stadtverwaltung weiterhin stark auf Homeoffice. Wer für mobiles Arbeiten ausgestattet ist und für seine Arbeit nicht zwingend vor Ort sein muss, solle weiterhin von zu Hause aus arbeiten. Das gelte vorerst noch bis zum 31. August, heißt es.
Klinikum: Patienten nicht gefährden
Besonders sensibel ist das Thema Corona bei Arbeitgebern im medizinischen Bereich. „Weder dürfen wir unsere Patienten einer Gefahr aussetzen, noch können wir verantworten, dass unsere Mitarbeiter ein erhöhtes Risiko einer Infektion eingehen“, teilt die Sprecherin des Klinikums mit, wo rund 2600 Menschen arbeiten. Doch auch das Klinikum kann nur an seine Angestellten appellieren, die Reisewarnungen zu berücksichtigen. „Unser Eindruck ist momentan, dass die Mitarbeiter sehr verantwortungsvoll mit den wieder eröffneten Reisemöglichkeiten umgehen“, heißt es aus dem Krankenhaus.
Darauf bauen auch die Pfalzwerke mit knapp über 1200 Mitarbeitern, die – ebenso wie andere Arbeitgeber – derzeit ohnehin stark auf das Arbeiten von zu Hause aus setzen, wie eine Sprecherin mitteilt.