Ludwigshafen Unangenehme Kerwe-Erinnerung

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Mutterstadt. Mit 17 Jahren noch ungewöhnlich jung war der Angeklagte, der am 7. Dezember 1837 auf der Anklagebank des pfälzischen Assisengerichts in Zweibrücken saß: Friedrich Berlet, Sohn des Mutterstadter Lehrers Lorenz Berlet, wurde damals vorgeworfen, im September des gleichen Jahres anlässlich der Kerwe in Mutterstadt einen Einbruch verübt und dabei die Summe von 50 Gulden gestohlen zu haben.

Geschädigt hatte Berlet dabei den Bäcker Johann Bingemann, in dessen Haus er am Abend des Kerwedienstags eingestiegen war – vermutlich, als dessen Bewohner die Kirchweih besuchten. Ein hölzerner Fensterriegel stellte kein ernsthaftes Hindernis dar, so dass sich der 17 Jahre alte Sohn des örtlichen Schulmeisters sehr schnell im Innern der Behausung befand und in aller Ruhe einen verschlossenen Schrank aufbrechen konnte, in dem er 50 Gulden in bar vorfand. Aufgefallen war Berlet dadurch, dass er während des letzten Kirchweihtages sehr verschwenderisch mit Geld umgegangen war. Wie sich später herausstellte, hatte er an einem Abend die respektable Summe von 25 Gulden durchgebracht. Während der Voruntersuchung behauptete er jedoch, das Geld, das er während der Kirchweih ausgegeben hatte, seit längerer Zeit verdient und zusammengespart zu haben. Erst in der öffentlichen Gerichtsverhandlung gestand er ein, dass die Barschaft aus dem Einbruch bei dem Mutterstadter Bäcker Bingemann herrührte, was umso verwerflicher erschien, als Berlet im Haus des Bäckers persönlich gut bekannt war und die räumlichen Verhältnisse von seinen Besuchen her gut kannte. Der Verteidiger Berlets, Rechtskandidat Schuler, trug vor Gericht zur Entlastung vor, dass der Angeklagte erst 17 Jahre alt und minderjährig sei. Er bemerkte, dass Friedrich Berlet von seinem Vater in finanzieller Hinsicht immer „sehr knapp“ gehalten worden war. Daher, und vielleicht auch nach dem Genuss von zu viel Wein, habe er während des Besuchs des Kerwetanzes den Gedanken zur illegalen „Geldbeschaffung“ gefasst. Wie der in Landau erscheinende „Eilbote“, der über die Gerichtsverhandlung berichtete, betonte, sprach der Verteidiger in seinem Vortrag „sehr zum Herzen“ und ließ dabei keinen plausiblen Entschuldigungsgrund aus, um seinem Mandanten in einem positiveren Licht erscheinen zu lassen. Doch die Geschworenen des Zweibrücker Gerichts ließen sich in ihrer Entscheidung letztlich weder von der Minderjährigkeit des Angeklagten, noch vom emotional vorgetragenen Plädoyer des Verteidigers beeinflussen. Sie sprachen Friedrich Berlet wegen der ihm vorgeworfenen Taten schuldig, so dass ihn das Assisengericht schließlich zu fünf Jahren Zwangsarbeit verurteilte. Auf diese Weise sollte ihm sein Besuch der Mutterstadter Kerwe noch lange Zeit in Erinnerung bleiben. |lh

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