Ludwigshafen/Frankenthal Tötungsdelikt am Willersinnweiher: Prozess hat begonnen

Die Ermittler am Tatort am Willersinnweiher.
Die Ermittler am Tatort am Willersinnweiher.

Gegen den 17-jährigen Ludwigshafener, der am 17. März am Ludwigshafener Willersinnweiher ein gleichaltriges Mädchen vergewaltigt und erwürgt haben soll, hat am Montag der Prozess vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Frankenthal begonnen. Staatsanwalt Stephan Hertwich wirft dem 17-Jährigen Mord, Vergewaltigung in vier Fällen, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Hubert Ströber ist der Angeklagte nicht vorbestraft, doch habe es bereits vor dem Mord am Willersinnweiher „Anzeichen“ gegeben, dass der 17-Jährige im Jahr 2019 in Ludwigshafen und im Raum Speyer zwei ebenfalls 17-jährige Mädchen vergewaltigt haben soll. Die Anzeichen seien aber nicht ausreichend dafür gewesen, den 17-Jährigen in Untersuchungshaft zu nehmen. Nach der Tat am Willersinnweiher sei durch „Auswertung der Telekommunikation“ der Verdacht auf den 17-Jährigen als Täter gefallen, so Ströber.

14 Verhandlungstage

Das aus Frankenthal stammende Opfer war schwer verletzt an der Uferböschung des Weihers gefunden worden und einen Tag später gestorben. Am gleichen Tag war der 17-Jährige festgenommen worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankenthal sagte am Rande der Verhandlung, der Angeklagte habe während der Ermittlungen eingeräumt, dass er eine kurze Beziehung zu der 17-Jährigen hatte - alles andere habe der beschuldigte Deutsche bestritten. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen wurde ihm eine weitere Vergewaltigung sowie eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Für die nichtöffentliche Verhandlung hat der Vorsitzende Richter Alexander Melahn 14 Verhandlungstage festgelegt. Nach Angaben von Philipp Sturhahn, Pressesprecher des Landgerichts werden 14 Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger und ein Rechtsmediziner gehört. Der psychiatrische Sachverständige soll feststellen, ob eine Unterbringung oder eine Sicherungsverwahrung möglich ist. Zehn Jahre Haft ist die im Jugendstrafrecht mögliche Höchststrafe, außerdem kann angeordnet werden, dass zum Ende der Haft überprüft wird, ob eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.

Der Angeklagte hat die Taten, nach Angaben von Ströber, bisher bestritten. Nach Angaben von Alexander Klein, Rechtsanwalt des 17-Jährigen, macht sein Mandat am ersten Verhandlungstag Angaben zu seiner Person, nicht aber zu den Tatvorwürfen. Klein schließt nicht aus, dass sich sein Mandant im weiteren Verlauf der Verhandlung äußern wird.

Ein Bild vom Fundort der Frau. Für den Prozess sind 14 Verhandlungstage angesetzt.
Ludwigshafen

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