Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Tötungsdelikt am Willersinnweiher: Der Angeklagte schweigt

Ein Bild vom Fundort der Frau. Für den Prozess sind 14 Verhandlungstage angesetzt.
Ein Bild vom Fundort der Frau. Für den Prozess sind 14 Verhandlungstage angesetzt.

Dem 17-Jährigen, der am 12. März 2020 am Willersinnweiher eine gleichaltrige Bekannte vergewaltigt und dann erwürgt haben soll, werden Mord, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen. Der Ludwigshafener war schon seit 2019 im Visier der Polizei. Am Montag begann der Prozess am Landgericht.

Auf den Stufen des Frankenthaler Landgerichts und auf dem Gehweg davor sitzen und stehen bis in den Nachmittag hinein zehn bis 15 Männer und Frauen. Es sind Verwandte und Freunde der getöteten 17-Jährigen. „Wir sind da, weil wir uns für Gerechtigkeit einsetzen wollen“, sagen sie. In den Gerichtssaal dürfen sie nicht, die Verhandlung ist nichtöffentlich, da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war. Nur die Familienmitglieder, die in dem Verfahren Nebenkläger sind, können an der Verhandlung teilnehmen.

„Sexuelle Befriedigung“ nennt Stephan Hertwich in der Anklage als Mordmotiv. Der Staatsanwalt wirft dem 17-Jährigen nicht nur die Tat am Willersinnweiher vor. Er soll außerdem 2019 drei ebenfalls 17 Jahre alte Mädchen in Ludwigshafen und im Raum Speyer vergewaltigt und gewürgt haben. Außerdem soll er im Februar 2019 im Rathaus-Center einen Mann mit einem Messer bedroht und einer Frau den Griff des Messers gegen die Brust gestoßen haben.

Nicht vorbestraft

Zwei der Vergewaltigungsopfer haben nach Angaben von Oberstaatsanwalt Hubert Ströber Anzeige erstattet. Es habe „Anzeichen“ und „Hinweise“ gegeben, dass der 17-Jährige, der nicht vorbestraft ist, der Täter sein könnte, sagt Ströber. Doch diese „Anzeichen“ und „Hinweise“ hätten nicht ausgereicht, um Untersuchungshaft anzuordnen.

Nachdem die Schwerverletzte im März an der Uferböschung des Willersinnweihers gefunden wurde, sei „durch Auswertung der Telekommunuikation“ der Verdacht auf den 17-Jährigen gefallen, so Ströber. Am Tag nach der Tat wurde er festgenommen, wenige Stunden nachdem das Mädchen gestorben war. Wie Ströber sagt, bestreitet der Angeklagte die ihm zu Last gelegten Taten. Nach seinen Angaben habe er eine „kurze Beziehung“ zu der 17-Jährigen gehabt.

14 Verhandlungstage hat der Vorsitzende Richter Alexander Melahn festgesetzt. Da dazwischen teils längere Pausen eingeplant sind, wird der Prozess wahrscheinlich erst Ende Januar 2021 zu Ende gehen. 14 Zeugen hat Melahn geladen, wie Philipp Sturhahn, Pressesprecher des Landgerichts, informiert. Ein Rechtsmediziner wird erläutern, was den Tod des Mädchens verursacht hat. Ein Vertreter der Ludwigshafener Jugendgerichtshilfe wird sich über den Angeklagten äußern. Ein psychiatrischer Sachverständiger soll ein Gutachten dazu abgeben, ob der 17-Jährige, beispielsweise aufgrund einer Sucht oder einer psychischen Erkrankung, nicht schuldfähig ist. Bisher gebe es dazu keine Hinweise, sagt Ströber.

Außerdem soll sich der Sachverständige dazu äußern, ob von dem Angeklagten weitere schwere Straftaten zu erwarten sind und deshalb der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung angebracht ist. Im Jugendstrafrecht kann das Gericht nicht direkt eine Sicherungsverwahrung anordnen, sondern nur den Vorbehalt, so dass nach Ablauf der Haftzeit eine Sicherungsverwahrung geprüft werden muss. Zehn Jahre Gefängnis sind im Jugendstrafrecht die höchstmögliche Strafe.

Am ersten Verhandlungstag ging es vor allem um das Leben und die Persönlichkeit des Angeklagten, der nach Angaben seines Rechtsanwalts Alexander Klein dazu Angaben machte. Zu den Tatvorwürfen werde sich sein Mandant vorläufig nicht äußern, das könne sich im Laufe der Verhandlung ändern, kündigte Klein an.

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