Ludwigshafen
Stadt reagiert auf Kritik: „Unrichtig, dass Luftfilter fehlen“
„Lediglich in Räumen, in denen die Lüftungsvorgaben nicht ausreichend umsetzbar sind, können mobile Luftreinigungsgeräte zum Einsatz kommen“, teilte die Stadt in ihrer Stellungnahme am Donnerstag mit. Grundlage für deren Beschaffung seien die Förderrichtlinien des Landes und die Empfehlungen des Umweltbundesamts.
„Die Landesförderung wurde durch die Stadt Ludwigshafen vollständig ausgeschöpft“, betont die Verwaltung. „Jede zusätzliche Beschaffung ist eine freiwillige Leistung, deren Umsetzung durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen ist. Es wurden 197 mobile Luftreinigungsgeräte für 475.809 Euro beschafft. Dafür erhielt die Stadt vom Land 390.677 Euro. Somit ist unrichtig, dass in den Schulen Luftfilter fehlen.“
„Alle Schulen abgefragt“
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass es Städte wie Pirmasens gibt, die in Kooperation mit einem Prüf- und Forschungsinstitut ein eigenes Lüftungssystem entwickelt und damit über 400 Klassenräume ausgestattet haben. Warum es in Ludwigshafen Initiativen dieser Art nicht gab, oder ob zum Beispiel offensive Forderungen an das Land erfolgten, Mittel für die Schulen aufzustocken, erörtert die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme nicht. Für ein Interview mit der zuständigen Dezernentin Cornelia Reifenberg erhielt die RHEINPFALZ am Donnerstag eine Absage aus terminlichen Gründen.
In Sachen CO2-Ampeln stellt die Stadtverwaltung klar, dass zur Anschaffung im Rahmen einer Landesförderung alle Schulen in Trägerschaft der Stadt abgefragt worden seien: „Die Entscheidung über den Einsatz lag bei den Schulleitungen, von denen sich viele aufgrund der dargestellten Argumente gegen eine Anschaffung entschieden.“ Selbst wenn CO2-Ampeln im Einsatz seien, könne die Vorgabe, dass ein Schulraum während des Unterrichts alle 20 Minuten zu lüften ist, seitens der Stadt nicht außer Kraft gesetzt werden. Dies sei im Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz geregelt.
„Noch immer Lieferengpässe“
Ebenso sei das Land und nicht die Schulträger, für die Ausstattung von Lehrkräften zuständig. „Mit der Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule vom 11. August 2021 wurde die Versorgung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten geregelt, mit der Festlegung, dass dies über die Schulträger erfolgen soll“, erklärt die Verwaltung. Kurz vor Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarung habe der Bereich Schulen damit begonnen, mobile Endgeräte für Lehrkräfte zu ordern. „Ende Oktober waren alle insgesamt 2381 Geräte beauftragt. Wie allseits bekannt ist, herrschen am Markt für mobile EDV-Hardware noch immer massive Lieferengpässe. Zwischenzeitlich treffen immer wieder Chargen ein und die Auslieferung an die Schulen hat begonnen“, heißt es in der Stellungnahme.
Weiter führt die Stadt aus: „Über einen Glasfaserbreitbandanschluss verfügen mehr als 60 Prozent der Schulen in Trägerschaft der Stadt. Alle anderen Schulen verfügen über den maximal verfügbaren DSL-Anschluss am Standort. Dies sind, bis auf eine Ausnahme, mindestens 100 MBit/s (Maga-Bit pro Sekunde, Anm. d. Redaktion). Die Glasfaseranschlüsse werden, sobald technisch verfügbar, über einen Rahmenvertrag der Stadt unmittelbar realisiert.“