Fußgönheim
Sondervermögen: Fußgönheim ringt um Projekte – Nachmeldung wird möglich
Welches Projekt mit einem Mindestvolumen von 250.000 Euro soll gemeldet werden, damit die Ortsgemeinde Fußgönheim vom Sondervermögen profitieren kann, mit dem Bund und Länder in den kommenden Jahren die kommunale Infrastruktur fördern? Darüber hat der Gemeinderat zuletzt munter diskutiert. Die Zeit drängt, denn der Landkreis hat die Aufgabe, ein regionales Umsetzungskonzept zu liefern.
Das Problem? In Fußgönheim ist keines der größeren Infrastrukturprojekte überhaupt schon so festgezurrt, dass über die Umsetzung gesprochen werden kann. Es sah es deshalb so aus, als ob die Ortsgemeinde bei diesem heißen Ritt durch die deutsche Förderlandschaft zunächst auf der Verliererspur unterwegs sein würde.
Kreis erlaubt Nachmeldungen
Getreu dem Motto „Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“, hat die Kreisverwaltung inzwischen allerdings eingeräumt, dass es im nächsten Jahr zu Nachmeldungen von Projekten seitens der Ortsgemeinden kommen kann. Unter anderem, weil die Verwaltungsvorschrift des Landes noch fehle, werde das vom Kreis geforderte Umsetzungskonzept in Sachen Sondervermögen wohl ohnehin noch einmal überarbeitet. Zum Hintergrund: Bund und Land wollen kommunale Investitionsprojekte in Rheinland-Pfalz über einen Zeitraum von zwölf Jahren (bis 2037) fördern, bis 2029 soll ein Drittel des Fördermitteltopfs verbraucht sein.
Marie-Luise Klein (SPD) nutzte als Erste die Möglichkeit und fragte nach, ob der geplante Solarpark entlang der Autobahn als förderfähig erachtet würde und nachgemeldet werden könnte. „Auch, wenn er aktuell noch nicht im Haushalt steht und noch kein Beschluss des Gemeinderats vorliegt?“, wollte sie wissen. Grundsätzlich erachte er das als möglich, erwiderte Kämmerer Michael Burchart. Zu vermeiden sei allerdings die Meldung von Projekten, für die auch Gelder aus anderen Fördertöpfen angezapft werden können.
Schule und Kita ein Thema
„Deshalb sind im Zusammenhang mit der Schillerschule nur Sanierungsmaßnahmen für die Anrechnung sinnvoll“, betonte Ortsbürgermeisterin Heike Seifert-Leschhorn (CDU). Maßnahmen zum Startchancenprogramm und Ganztagsförderungsgesetz würden bereits anderweitig bezuschusst. Auch die geplante Erweiterung der örtlichen Kita sei ein Projekt, das man dem Kreis nachmelden könne. Weil der Kita-Ausbau eine kommunale Pflichtaufgabe ist, muss die Ortsgemeinde finanziell dafür aufkommen, könnte also entsprechend auch vom Sondervermögen profitieren.
Mehrzweckhalle mit Fragezeichen
„Und das dritte Projekt, das gemäß aktueller Kostenschätzung allerdings hart an der Grenze von 250.000 Euro liegt, ist der neue Hallenboden der Mehrzweckhalle in Verbindung mit der Modernisierung der Toilettenanlagen“, erläuterte Seifert-Leschhorn den Ratsmitgliedern. Michael Burchart verlängerte seinerseits die mögliche Fußgönheimer Liste noch um den Ausbau der Kalmitstraße in den kommenden drei Jahren.
Gleichzeitig machte der Kämmerer jedoch klar: „Allein für Fußgönheim kämen wir mit den jetzt genannten Projekten bereits auf eine Maßnahmensumme von über zwei Millionen Euro – es gibt für die Verbandsgemeinde Maxdorf bis 2029 aber insgesamt nur einen Zuschuss von 2,4 Millionen Euro.“
Verteilschlüssel noch offen
Zur Erklärung: Die Verbandsgemeinde Maxdorf wird insgesamt rund 7,25 Millionen Euro aus dem Sondervermögen erhalten. Jährlich sollen davon 600.000 Euro ausgezahlt werden. „Bis jetzt ist allerdings noch nicht beschlossen worden, wie die Fördergelder zwischen Verbands- und Ortsgemeinde verteilt werden sollen“, stellt Michael Burchart klar. Verwaltungsseitig sei in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates vorgeschlagen worden, dass zwei Drittel bei der Verbandsgemeinde verbleiben und ein Drittel an die Ortsgemeinden weitergeleitet wird. „Der Rat hat diese Entscheidung jedoch in die Zukunft vertagt“, erläuterte Burchart.
Eckhard Koch (CDU) kann sich die Sanierung der Fußgönheimer Mehrzweckhalle gut als Projekt vorstellen, das zur Förderung durch das Sondervermögen gemeldet wird, ebenso wie die Planung einer Mehrgenerationen-Mensa, von der Schüler, Kita-Kinder und Senioren profitieren. Jürgen Kuß schloss sich dem im Namen der FWG-Fraktion an, wies bezüglich der Sanierung der Mehrzweckhalle aber auf das mögliche Unterschreiten von 250.000 Euro Investitionskosten aufseiten der Ortsgemeinde hin.
Welches Projekt die Ortsgemeinde Fußgönheim letzten Endes beim Kreis nachmelden wird, um von Fördermitteln aus dem Sondervermögen zu profitieren, muss nun die Zukunft zeigen.